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   BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17   

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BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17 (https://dejure.org/2018,18721)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2018 - 1 BvL 1/17 (https://dejure.org/2018,18721)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 1 BvL 1/17 (https://dejure.org/2018,18721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 31 Abs 2, Abs 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (juris: ZVG HA) - Bezugnahme auf Ausführungen eines anderen Gerichts muss zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen (§ 80 Abs 2 S 1 BVerfGG) hinreichend ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 31 Abs 2, Abs 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (juris: ZVG HA) - Bezugnahme auf Ausführungen eines anderen Gerichts muss zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen (§ 80 Abs 2 S 1 BVerfGG) hinreichend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 131, 1 ; 131, 88 ).

    Die Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 88, 70 ; 131, 88 ).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Es muss zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft haben (vgl. BVerfGE 127, 335 ).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Zwar wird - wenn auch unter Verweis auf ältere Rechtsprechung - zutreffend dargelegt, dass sich aus Art. 3 Abs. 1 GG unterschiedliche verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen ergeben können (vgl. BVerfGE 129, 49 ).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 131, 1 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Die Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 88, 70 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 131, 1 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 131, 1 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Das vorlegende Gericht muss insofern selbstständig und in eigener Verantwortung über die Vorlage entscheiden, was eine eigene Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraussetzt (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 68, 337 ).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Diese Norm bewertete der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06) als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvL 1/17
    Soweit sie zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Vorlage nicht bekannt war, kann ein vorlegendes Gericht entsprechende Argumente auch nachtragen (vgl. BVerfGE 75, 329 ).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15

    GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

  • BVerfG, 16.12.2022 - 1 BvL 6/18

    Unzulässige arbeitsgerichtliche Vorlage betreffend die Zusatzversorgung der bei

    Diese erste Vorlage wurde mit Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2018 - 1 BvL 1/17 -, juris, zurückgewiesen, denn die Darlegungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG waren nicht erfüllt.
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