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   BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17   

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BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17 (https://dejure.org/2018,16283)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17 (https://dejure.org/2018,16283)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 (https://dejure.org/2018,16283)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • doev.de PDF

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit und Nachbesserungsmöglichkeit der Tarifparteien bzgl der gleichheitsgerechten Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst - keine Verletzung der ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3
    Zulässigkeit der Einräumung einer letzten Nachbesserungsmöglichkeit der Tarifvertragsparteien bei der Zusatzversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit und Nachbesserungsmöglichkeit der Tarifparteien bzgl der gleichheitsgerechten Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst - keine Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reformen an der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - und der versagte Rechtsschutz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde zur Zusatzrente im öffentlichen Dienst trotz verfassungsrechtlicher Bedenken erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • versr.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1138
  • FamRZ 2018, 1153
  • VersR 2018, 1216
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    a) Hier genügt zur Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 131, 66 ) der Verweis darauf, dass der Bundesgerichtshof bereits 2007 ausgeführt hat, die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens, das eine fiktive Dienstzeit von 45 Jahren unterstelle, könne Personen mit längeren Fehlzeiten durch Kindererziehung benachteiligen (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, juris, Rn. 116 ff.).

    Es fehlen aber Darlegungen zu naheliegenden Gründen für eine solche Differenzierung (vgl. BVerfGE 131, 66 ).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    Der Bundesgerichtshof beanstandete im Jahr 2007 die Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge, weil Personen mit ausbildungsbedingt spätem Diensteintritt unangemessen benachteiligt würden, und erklärte die Regelung für unverbindlich (Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, juris, Rn. 128 ff.), äußerte sich aber nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit des Näherungsverfahrens.

    a) Hier genügt zur Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 131, 66 ) der Verweis darauf, dass der Bundesgerichtshof bereits 2007 ausgeführt hat, die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens, das eine fiktive Dienstzeit von 45 Jahren unterstelle, könne Personen mit längeren Fehlzeiten durch Kindererziehung benachteiligen (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, juris, Rn. 116 ff.).

  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 221/15

    Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2017 - IV ZR 221/15 -,.

    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. April 2017 - IV ZR 221/15 -,.

  • BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15

    GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15 -, dass weiterhin eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Ungleichbehandlung der Anwartschaften der rentenfernen Jahrgänge bestehe.

    Maßgeblich für den Beginn der Prüfungsphase erscheint der Erlass des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15 -.

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    a) Hier genügt zur Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 131, 66 ) der Verweis darauf, dass der Bundesgerichtshof bereits 2007 ausgeführt hat, die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens, das eine fiktive Dienstzeit von 45 Jahren unterstelle, könne Personen mit längeren Fehlzeiten durch Kindererziehung benachteiligen (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, juris, Rn. 116 ff.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    Die Versorgungsleistungen für Beamtinnen und Beamte nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind Ausprägung des Alimentationsprinzips, das als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Dienstherrn zu beachten ist (vgl. BVerfGE 139, 19 ).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    Warum beide bei der Zusatzrente dennoch gleich behandelt werden müssen, liegt daher nicht auf der Hand (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    b) Es ist jedoch nicht erkennbar, dass eine weitergehende Berücksichtigung dieses Aspekts sich auf den insoweit maßgeblichen Tenor der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 42 ) tatsächlich ausgewirkt hätte.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    Warum beide bei der Zusatzrente dennoch gleich behandelt werden müssen, liegt daher nicht auf der Hand (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17
    Das legt eine - mittelbare - Benachteiligung wegen des Geschlechts nahe, die auch die Fachgerichte in weiteren Entscheidungen über die Zusatzrenten zu berücksichtigen haben, um dem Zweck des Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG Rechnung zu tragen, Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligungen zu schützen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 -, www.bverfg.de, Rn. 59 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung der Verletzung von Art. 3 GG durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die Darlegung einer konkreten Betroffenheit gefordert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 55 - 56 und Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, juris, Rn. 18).

    Auch sind 2014 die Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder im gesetzlichen Rentenrecht bessergestellt worden, was sich auch auf die Zusatzversorgung ausgewirkt haben dürfte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17, VersR 2018, 1216, Rn 18; sowie Parallelentscheidungen - 1 BvR 1935/17 -, - 1 BvR 1882/17 -, - 1 BvR 1866/17 -, - 1 BvR 216/18 -, - 1 BvR 162/18; vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Februar 2014 aaO., Rn. 119).

    Es fehlen zudem Anhaltspunkte zu eventuellen, ohne eine sofortige Zwischenregelung eintretenden und nachträglich nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 aaO. und zum Ausgleich im Härtefall oben I. 7. d. und e., unten III.).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Wegen der zeitlichen Grenze der Rechtskraft steht dies einer erneuten Klage, mit welcher nach neuerlicher Nachbesserung der Übergangsregelung auf der Grundlage des Änderungstarifvertrags Nr. 10 vom 08.06.2017 zum ATV (nachfolgend: ATVÄndV10) nunmehr - erneut - durchgreifender Rechtsschutz in Form einer Leistungsklage (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17, juris Rn. 15) gesucht wird, nicht entgegen.

    Vielmehr kann sich ein Gleichheitsverstoß nur aus einer Gesamtschau ergeben (BVerfG, Beschluss vom 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03, juris Rn. 55 f.; Nichtannahmebeschluss vom 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17, juris Rn. 18).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung der Verletzung von Art. 3 GG durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die Darlegung einer konkreten Betroffenheit gefordert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 55 - 56 und Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, juris, Rn. 18).

    Auch sind 2014 die Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder im gesetzlichen Rentenrecht bessergestellt worden, was sich auch auf die Zusatzversorgung ausgewirkt haben dürfte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17, VerR 2018, 1216; sowie Parallelentscheidungen - 1 BvR 1935/17 -, - 1 BvR 1882/17 -, - 1 BvR 1866/17 -, - 1 BvR 216/18 -, - 1 BvR 162/18; vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Februar 2014 aaO., Rn. 119).

    Es fehlen zudem Anhaltspunkte zu eventuellen, ohne eine sofortige Zwischenregelung eintretenden und nachträglich nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 aaO. und zum Ausgleich im Härtefall oben I. 7. d. und e., unten III.).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung der Verletzung von Art. 3 GG durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die Darlegung einer konkreten Betroffenheit gefordert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 55 - 56 und Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, juris, Rn. 18).

    Auch sind 2014 die Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder im gesetzlichen Rentenrecht bessergestellt worden, was sich auch auf die Zusatzversorgung ausgewirkt haben dürfte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17, VerR 2018, 1216; sowie Parallelentscheidungen - 1 BvR 1935/17 -, - 1 BvR 1882/17 -, - 1 BvR 1866/17 -, - 1 BvR 216/18 -, - 1 BvR 162/18; vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Februar 2014 aaO., Rn. 119).

    Es fehlen zudem Anhaltspunkte zu eventuellen, ohne eine sofortige Zwischenregelung eintretenden und nachträglich nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 aaO. und zum Ausgleich im Härtefall oben I. 7. d. und e., unten III.).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung der Verletzung von Art. 3 GG durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die Darlegung einer konkreten Betroffenheit gefordert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 55 - 56 und Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, juris, Rn. 18).

    Auch sind 2014 die Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder im gesetzlichen Rentenrecht bessergestellt worden, was sich auch auf die Zusatzversorgung ausgewirkt haben dürfte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17, VerR 2018, 1216; sowie Parallelentscheidungen - 1 BvR 1935/17 -, - 1 BvR 1882/17 -, - 1 BvR 1866/17 -, - 1 BvR 216/18 -, - 1 BvR 162/18; vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Februar 2014 aaO., Rn. 119).

    Es fehlen zudem Anhaltspunkte zu eventuellen, ohne eine sofortige Zwischenregelung eintretenden und nachträglich nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 aaO. und zum Ausgleich im Härtefall oben I. 7. d. und e., unten III.).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Wegen der zeitlichen Grenze der Rechtskraft steht dies einer erneuten Klage, mit welcher nach neuerlicher Nachbesserung der Übergangsregelung auf der Grundlage des Änderungstarifvertrags Nr. 10 vom 08.06.2017 zum ATV (nachfolgend: ATVÄndV10) nunmehr - erneut - durchgreifender Rechtsschutz in Form einer Leistungsklage (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17, juris Rn. 15) gesucht wird, nicht entgegen.

    Vielmehr kann sich ein Gleichheitsverstoß nur aus einer Gesamtschau ergeben (BVerfG, Beschluss vom 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03, juris Rn. 55 f.; Nichtannahmebeschluss vom 09.05.2018 - 1 BvR 1884/17, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 16.03.2020 - 1 BvR 3087/14

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffend

    Die einfachrechtliche Materie ist von hoher Komplexität (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, Rn. 12).
  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 1.22

    Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Bremen

    Damit wird nicht in Abrede gestellt, dass von Verzögerungen im Erwerb der Laufbahnbefähigung, die auf die Erziehung und Betreuung von Kindern zurückgehen, in der gesellschaftlichen Realität typischerweise und überwiegend Frauen betroffen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 - NVwZ 2018, 1138 Rn. 18).
  • BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 162/18

    Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen.
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

    Zu beachten sind insbesondere die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeiten des Falls, die Auswirkungen auf die Beteiligten und die Einbeziehung von Dritten (BVerfG Beschluss vom 9. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17, BeckRS 2018, 11620, Rn. 10) .
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

  • BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1866/17

    Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1882/17

    Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1935/17

    Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1883/17

    Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1900/17

    Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • VG Bremen, 11.09.2020 - 6 K 112/19

    Übernahme in das Beamtenverhältnis / Entschädigung, Urteil vom 11.09.2020 -

  • BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 216/18

    Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

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