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   BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90   

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BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90 (https://dejure.org/1992,5284)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.1992 - 2 BvR 824/90 (https://dejure.org/1992,5284)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - 2 BvR 824/90 (https://dejure.org/1992,5284)
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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Beleidigung - "Auschwitz-Lüge"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).

    Jeder soll frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (BVerfGE 42, 163 [170 f.]; 61, 1 [7]).

    Deshalb sind Werturteile von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", emotional oder rational ist (BVerfGE 61, 1 [7] m.w.N.).

    Die Frage kann nur sein, ob und wie sich aus den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und dem Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG ) im Einzelfall Grenzen ergeben (BVerfGE 61, 1 [8]).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Der Einfluß der Grundrechte wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die andere unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (BVerfGE 43, 130 [136]; 82, 43 [52 f.]; 82, 272 [280]).

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).

    (1) Das Oberlandesgericht hat die vom Beschwerdeführer vorgetragene Deutung, er befasse sich nicht mit der Frage, ob es eine systematische Judenvernichtung gegeben habe, sondern damit, ob in Ausschwitz, Majdanek und Birkenau Menschen in "angeblichen Millionenzahlen" durch Verbrennen hätten spurlos beseitigt werden können, ohne Verfassungsverstoß unter Angabe von überzeugenden Gründen ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 82, 272 [280 f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Der Einfluß der Grundrechte wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die andere unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (BVerfGE 43, 130 [136]; 82, 43 [52 f.]; 82, 272 [280]).

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Demgegenüber kommt das Grundrecht auf Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nach Maßgabe der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 - (S. 15 bis 18 des Umdrucks) entwickelt hat, nicht als Prüfungsmaßstab in Betracht, da die in einem Presseerzeugnis enthaltenen Meinungsäußerungen bereits durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Insbesondere bei Beiträgen zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage spricht aber die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede (BVerfGE 7, 198 [212]).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Es hat aber unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 160 [162 f.]) in von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender Weise angenommen, daß dies auf die Leugnung des Rassenmordes an den Juden im "Dritten Reich" und das dadurch bedingte, mit normalen Maßstäben nicht zu erfassende Schicksal der Juden nicht einfach übertragen werden kann und daß auch den jetzt lebenden Juden aufgrund des unmenschlichen Schicksals ihres Volkes ein besonderer Achtungsanspruch von seiten ihrer Mitbürger zusteht, der Teil ihrer Würde ist.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Sie ist form- und fristgerecht nach Erschöpfung des Rechtsweges eingelegt worden und genügt den Begründungsanforderungen des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 81, 208 [214]).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Der Einfluß der Grundrechte wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die andere unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (BVerfGE 43, 130 [136]; 82, 43 [52 f.]; 82, 272 [280]).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
    Der Satz, die Vermutung spreche für die Zulässigkeit der freien Rede, gilt infolgedessen für Tatsachenbehauptungen nur eingeschränkt [BVerfGE 54, 208 [219]; 61, 1 [8]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

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