Rechtsprechung
BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Objektiv willkürliche Verkennung der Sperrwirkung des § 211 StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ablehnung des Strafbefehls - Sperrwirkung - Haltbarkeit - Gleichheitssatz
Verfahrensgang
- KreisG Ilmenau, 03.12.1992 - 3 Js 8563/91
- BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 124
- NZV 1995, 78
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]). - BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]). - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80
Verletzung des Willkürverbots
Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 71, 202 [205]). - BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84
Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen
Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 71, 202 [205]). - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
- LG Berlin, 24.07.2006 - 514 Qs 67/06
Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einspruch des Angeklagten ohne …
Sie verstößt gegen das Willkürverbot (vgl. BVerfG NJW 1995, 124 für das Verfahren nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft). - OLG Jena, 07.05.1996 - 1 Ss 200/94
Strafklageverbrauch bei Ablehnung des Strafbefehlserlasses; Verneinung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 1 Ws 514/10
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Anordnung durch Beschluss des …
Wenn die Vorinstanz eine Maßregel nach § 69 StGB nicht ausgesprochen hat , darf zwar mit Aufhebung des Urteils und Anordnung einer solchen Maßregel nach § 69 StGB im Berufungsurteil auch ein Beschluss nach § 111 a StPO ergehen , vorher jedoch nicht (vgl . Bundesverfassungsgericht NJW 1995, 124; Hentschel , Trunkenheit , Fahrerlaubnisentziehung , Fahrverbot , 8 , Aufl . 2000 , Rdn . 875; Meyer-Goßner StPO , 53 . Aufl . § 111 a Rdn . 3, 13) .