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   BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,360
BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60 (https://dejure.org/1963,360)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1963 - 1 BvL 15/60 (https://dejure.org/1963,360)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1963 - 1 BvL 15/60 (https://dejure.org/1963,360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßenverkehrsgesetz - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - Straßenverkehrsordnung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 246
  • NJW 1963, 1772
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63

    Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60
    Denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt nicht von selbst zur Nichtigkeit aller Verurteilungen, die auf der für nichtig erklärten Norm beruhen, sie hindert auch nicht ihre Vollstreckung (Beschlüsse vom 7. März 1963 -- 2 BvR 629/62, 2 BvR 637/62 und 2 BvR 56/63), sondern ermöglicht lediglich die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 79 Abs. 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60
    Schließlich steht die durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1962 (BVerfGE 14, 174) festgestellte Nichtigkeit der hier der Verurteilung zugrunde gelegten Vorschrift des § 71 StVZO der Eintragung nicht entgegen.
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60
    Dann muß aber die letztgenannte Auslegung gewählt werden, weil die Vorschrift so mit dem Grundgesetz vereinbar ist, während sie andernfalls verfassungswidrig wäre (ständige Rechtsprechung im Anschluß an BVerfGE 2, 266 [282]).
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60
    Denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt nicht von selbst zur Nichtigkeit aller Verurteilungen, die auf der für nichtig erklärten Norm beruhen, sie hindert auch nicht ihre Vollstreckung (Beschlüsse vom 7. März 1963 -- 2 BvR 629/62, 2 BvR 637/62 und 2 BvR 56/63), sondern ermöglicht lediglich die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 79 Abs. 1 BVerfGG).
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