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   BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63   

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https://dejure.org/1963,244
BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63 (https://dejure.org/1963,244)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1963 - 2 BvM 1/63 (https://dejure.org/1963,244)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1963 - 2 BvM 1/63 (https://dejure.org/1963,244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstücks zur Hypothekengewinnabgabe - Deckung von Kriegsfolgelasten durch Ausländer - Zulässigkeit von Vorlagen im Normenkontrollverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.03.1963 - III 323/59 U

    Heranziehung von Ausländern zur Hypothekenabgabe (HGA) - Zur Frage der Befreiung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63
    so ergibt sich die weitere Frage, ob die vertragliche Sonderregelung des Art. 6 ÜV Teil X einer allgemeinen Völkerrechtsregel vorgehen und deren Anwendung ausschließen würde (so offenbar der Bundesfinanzhof, BFH 70, 287 [289] und BStBl 1963 III S. 300, sowie das oben genannte Urteil der 1. Kammer der Schiedskommission vom 2. Juni 1959).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63
    Die Begründung einer solchen Vorlage muß gemäß § 84 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 BVerfGG angeben, inwiefern die Entscheidung des vorlegenden Gerichts davon abhängt, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist; es genügt, wenn sich dies dem Zusammenhang der Ausführungen im Beschluß entnehmen läßt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1962 - 2 BvM 1/60 - S. 8).
  • BFH, 11.12.1959 - III 265/55 U

    Befreiung von der Hypothekengewinnabgabe für Angehörige der Vereinten Nationen -

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63
    so ergibt sich die weitere Frage, ob die vertragliche Sonderregelung des Art. 6 ÜV Teil X einer allgemeinen Völkerrechtsregel vorgehen und deren Anwendung ausschließen würde (so offenbar der Bundesfinanzhof, BFH 70, 287 [289] und BStBl 1963 III S. 300, sowie das oben genannte Urteil der 1. Kammer der Schiedskommission vom 2. Juni 1959).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    a) Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG sind, ebenso wie Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG, nur zulässig, wenn die zu verifizierende Regel des Völkerrechts und die Frage, ob sie Bestandteil des Bundesrechts ist, für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 276 ; 100, 209 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Zur Begründung dieser Ansicht hat die Beschwerdeführerin Bezug genommen auf ein in einer anderen Sache erstattetes Gutachten von Professor Seidl-Hohenveldern, das die Frage untersucht und verneint, ob Ausländer mit ihren in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Grundstücken zur Vermögensabgabe herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 16, 276 [278]).

    Denn die Frage, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist, war für den Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 15, 25 [30]; 16, 276 [279]).

    Art. 25 GG hindert nicht, daß völkerrechtlich zulässige vertragliche Abmachungen, die den allgemeinen Völkerrechtsregeln nicht voll entsprechen, durch Gesetz die Kraft innerstaatlichen deutschen Rechts erlangen (vgl. BVerfGE 16, 276 [281 f.], sowie Wengler, Völkerrecht, 1964, Bd. I S. 483 Anm. 2; Dahm, Völkerrecht, 1958, Bd. 1 S. 67; Bertram in dem Bericht von Partsch, Die Anwendung des Völkerrechts im innerstaatlichen Recht, Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, Heft 6, 1964, S. 68 Anm. 63 a).

    Der Satz, daß Ausländer nicht zur Deckung von Kriegsfolgelasten herangezogen werden dürfen, würde sicherlich nicht zu diesen zwingenden Regeln des Völkerrechts gehören (vgl. BVerfGE 16, 276 [281 f.]; Urteil der 1. Kammer der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland vom 2. Juni 1959, Entscheidungen der Schiedskommission Bd. II Nr. 54, S. 79 [82], sowie die Entscheidung vom 23. März 1962, Entscheidungen Bd. V Nr. 108, S. 40 [67], nach deren Leitsatz 3 die Regelung der Lastenausgleichsabgaben in Teil X des Überleitungsvertrags den Vorrang vor jeder anderen Völkerrechtsregel hat).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 25 GG ist nicht verletzt (vgl. auch BVerfGE 16, 276; 18, 441).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

    Demgegenüber haben die Fachgerichte Völkervertragsrecht selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. nur BVerfGE 16, 276; BVerfG, 4. Kammer des Zweiten Senats NJW 2001, 1848 mit umfassenden Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Hierfür kann dahinstehen, ob dies bereits daraus folgt, dass sich die allgemeine Völkerrechtsregel in dem hier interessierenden Umfang mit dem Regelungsgehalt der maßgeblichen Bestimmung des WÜD deckt und die allgemeine Völkerechtsregel vorliegend möglicherweise gar nicht entscheidungserheblich ist (vgl. allgemein zu dem Verhältnis von Völkerrechtsregel und völkerrechtlichem Vertrag BVerfGE 16, 276 ff.).

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auch die streitigen Vorschriften der EuSC, auf die sich die Klägerin beruft, entsprechen zweifelsfrei keinen allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie sie sich mitunter auch in völkerrechtlichen Verträgen und Übereinkommen finden lassen (vgl. dazu BVerfGE 16, 276; Maunz in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 25 RdNr. 28, 30).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 171/86

    Vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten

    Es spricht manches dafür, daß die Ambulanz mithin weitgehend unter dem falschen Etikett einer Chefarztbeteiligung unzulässiger Weise zur Krankenhausambulanz geworden war (vgl. dazu schon BVerfGE 16, 280, 301 ff.) [BVerfG 09.07.1963 - 2 BvM 1/63].
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