Rechtsprechung
BVerfG, 09.07.1995 - 2 BvR 1180/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliches Verfolgungshindernis für Spionagetätigkeit auf dem Boden der ehemaligen DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsverstoß - Geheimdienstliche Agententätigkeit - Rechtsfolgenausspruch - Strafschärfung - Aufhebung - Strafprozeßrecht - Tateinheit - Trennung - Verfahrenshindernis - Tatsachenfeststellungen - Strafurteil - Strafgericht - Revisionsgericht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2706
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 09.07.1995 - 2 BvR 1180/94
Die Kammer ist gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG für die Entscheidung zuständig, weil die Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage der durch den als Anlage beigefügten Beschluß des Zweiten Senats vom 15. Mai 1995 - 2 BvL 19/91 u.a. - geklärten maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang offensichtlich begründet ist.
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Dies kann durch den Bundesgerichtshof erfolgen, was den Aufhebungsumfang auf das erforderliche Maß beschränkt (vgl. BVerfGK 14, 177 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, NJW 1995, S. 2706 ; BGH…, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10 -, juris, Rn. 6 f.). - BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen …
Es steht nämlich nicht fest, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Oberlandesgericht Dresden das landgerichtliche Urteil in der nun anstehenden erneuten Revisionsentscheidung aufheben wird (zu den Auswirkungen der Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts nach der Strafprozessordnung auf den Entscheidungsausspruch des Bundesverfassungsgerichts vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, NJW 1995, S. 2706 f.). - BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
Insofern ist lediglich gemäß § 95 Abs. 1 BVerfGG die Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG festzustellen (vgl. zum Umfang der Aufhebung fachgerichtlicher Entscheidungen auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, juris, Rn. 14 f.; BVerfGK 14, 177 ).
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden …
Vielmehr ist dem Bundesverfassungsgericht ein Spielraum eingeräumt, der auch unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit genutzt werden kann (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 2706; ähnlich bereits BVerfGE 24, 278 ; 84, 1 ). - BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96
BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski
Zutreffend verweist der Generalbundesanwalt dazu auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, in dem die Verurteilung eines ehemaligen MfS - Offiziers wegen Beihilfe zum versuchten Mord ("aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 15. Mai 1995") auch insoweit nicht beanstandet wurde, als seine ausschließlich in der DDR geleisteten Tatbeiträge nach § 9 StGB dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland unterworfen waren. - BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Anordnung der Unterbringung in einem …
Aufhebung und Zurückverweisung müssen lediglich so weit greifen, wie dies zur Beseitigung des festgestellten Verfassungsverstoßes nötig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, juris). - BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung; …
Aufhebung und Zurückverweisung müssen lediglich soweit greifen, wie dies zur Beseitigung des festgestellten Verfassungsverstoßes nötig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, juris).