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   BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06   

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BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06 (https://dejure.org/2007,1963)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2007 - 1 BvR 646/06 (https://dejure.org/2007,1963)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 (https://dejure.org/2007,1963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde - zum Verhältnis der im fachgerichtlichen Verfahrenen erhobenen Anhörungsrüge und der Geltenmachung einer Verletzung des Anspruchs auf ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Erforderlichkeit einer "Anhörungsrüge" als zusätzlicher Rechtsbehelf im fachgerichtlichen Verfahren; Rechtsbehelf gegen die erstmalige Verletzung des Gehörsgebots aus Art. 103 Abs. 1 GG im zivilprozessualen Berufungsverfahren und bei Nichtzulassung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs bei Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 390
  • NJW 2007, 3418
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat im Plenarbeschluss vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395 ff.) ausgeführt, das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG verlange es, für jede "neue und eigenständige" Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch eine gerichtliche Entscheidung die einmalige Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Ist noch ein Rechtsmittel gegen die auf der gerügten Verletzung beruhende Entscheidung gegeben, das (auch) zur Überprüfung dieser Verletzung führen kann, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Ein zusätzlicher Rechtsbehelf - die Anhörungsrüge - ist danach nur erforderlich, wenn die "neue und eigenständige" Verletzung in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz gerügt wird (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Danach muss der Betroffene im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Danach muss der Betroffene im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Wer es unterlässt, im fachgerichtlichen Verfahren einen Verfahrensmangel zu rügen, wenn diese Rüge Voraussetzung für die verfahrensrechtlich vorgesehene Überprüfung einer Entscheidung ist, begibt sich daher der Möglichkeit, diesen etwaigen Grundrechtsverstoß später mit der Verfassungsbeschwerde zu rügen (vgl. BVerfGE 62, 347 ; 83, 216 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Wer es unterlässt, im fachgerichtlichen Verfahren einen Verfahrensmangel zu rügen, wenn diese Rüge Voraussetzung für die verfahrensrechtlich vorgesehene Überprüfung einer Entscheidung ist, begibt sich daher der Möglichkeit, diesen etwaigen Grundrechtsverstoß später mit der Verfassungsbeschwerde zu rügen (vgl. BVerfGE 62, 347 ; 83, 216 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken der Schluss aufdrängt, dass die Fehler auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG setzt in seiner Ausprägung als Willkürverbot voraus, dass die Entscheidungen sachlich schlechthin unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 58, 163 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken der Schluss aufdrängt, dass die Fehler auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

  • OLG München, 10.03.2005 - U (K) 1672/04

    Wettbewerbsrecht - Bahnverkehrsgarantie in einem Erbbaurechtsvertrag;

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

    Auch das Bundesverfassungsgericht sei im Verfahren 1 BvR 646/06 (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007, NJW 2007, S. 3418) davon ausgegangen, dass in der zivilprozessualen Rechtsprechung und Literatur zumindest noch nicht abschließend geklärt sei, was Gegenstand des Anhörungsrügenverfahrens sein könne.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung von Mitte 2007 erwähnt, dass die Frage, ob § 321a ZPO auch auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte als des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG Anwendung finde, in der Rechtsprechung der Fachgerichte umstritten sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, NJW 2007, S. 3418 ).

  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 334/21

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    c) Auch sonst sind keine Zulassungsgründe ersichtlich, insbesondere zeigt die Revision keine unter dem Aspekt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulassungsrelevante (vgl. etwa BVerfG, NJW 2007, 3418 Rn. 19 mwN) Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG auf.
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