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   BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09   

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BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09 (https://dejure.org/2010,15138)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09 (https://dejure.org/2010,15138)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 (https://dejure.org/2010,15138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 67 Abs 1 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 114 S 1 ZPO
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Erforderlichkeit der PKH-Bewilligung bei krankheitsbedingt mangelnder Fähigkeit, eigene Rechte angemessen selbst wahrzunehmen - Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Nichtanrechnung der Dauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe aus einem anderen Urteil mit Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Erforderlichkeit der PKH-Bewilligung bei krankheitsbedingt mangelnder Fähigkeit, eigene Rechte angemessen selbst wahrzunehmen - Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Erforderlichkeit der PKH-Bewilligung bei krankheitsbedingt mangelnder Fähigkeit, eigene Rechte angemessen selbst wahrzunehmen - Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Nichtanrechnung der Dauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe aus einem anderen Urteil mit Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar bereits zu der Frage geäußert, ob die Anrechnungsregel des § 67 Abs. 4 StGB mit dem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar ist, und diese Frage bejaht (vgl. BVerfGE 91, 1 für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, 2105/93 -, NJW 1995, S. 2405 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 2134/04 -, juris Rn. 2).

    Wenn es aber um die Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen geht, stellt sich die Frage, ob hier die Freiheitsentziehung nicht insgesamt übermäßig wird (vgl. BVerfGE 91, 1 ; 109, 133 ).

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar bereits zu der Frage geäußert, ob die Anrechnungsregel des § 67 Abs. 4 StGB mit dem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar ist, und diese Frage bejaht (vgl. BVerfGE 91, 1 für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, 2105/93 -, NJW 1995, S. 2405 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 2134/04 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    Wenn es aber um die Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen geht, stellt sich die Frage, ob hier die Freiheitsentziehung nicht insgesamt übermäßig wird (vgl. BVerfGE 91, 1 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 2134/04
    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar bereits zu der Frage geäußert, ob die Anrechnungsregel des § 67 Abs. 4 StGB mit dem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar ist, und diese Frage bejaht (vgl. BVerfGE 91, 1 für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, 2105/93 -, NJW 1995, S. 2405 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 2134/04 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

    Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 m.w.N.) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 03.04.2024 - 2 BvR 141/24

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine beabsichtigte

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 2680/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, juris, Rn. 2).

    Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, erhält gemäß § 114 Satz 1 ZPO auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Im Übrigen ist einer Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, Prozesskostenhilfe nur dann zu gewähren, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris).
  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 - juris, Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19

    Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels

    Sie ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.06.2017 - 2 BvR 336/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Sie ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

  • BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 932/17

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe im

  • BVerfG, 28.06.2018 - 2 BvR 2380/17

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

  • BVerfG, 17.01.2023 - 1 BvR 1757/22

    Abgelehnter Antrag eines Volljuristen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

  • BVerfG, 02.03.2020 - 2 BvR 1819/19

    Keine Prozesskostenhilfe für Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit

  • BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

  • BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2484/18

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 1868/16

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 872/22

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 572/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BVerfG, 09.10.2018 - 2 BvR 2354/17

    Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - L 19 AS 1055/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1926/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 961/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1989/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 2504/17

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine noch zu erhebende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - L 19 AS 1923/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

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