Rechtsprechung
BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...
- Wolters Kluwer
Rüge der fehlenden Einrichtung eines Eildienstes am Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel; Entlassungsbegehren aus dem polizeilichen Gewahrsam
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der fehlenden Einrichtung eines Eildienstes am Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel; Entlassungsbegehren aus dem polizeilichen Gewahrsam
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 08.07.2017 - Eil XIV 54/17
- BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13
Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).
- BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine …
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris). - BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur …
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris). - BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist …
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Der Antrag in der Hauptsache darf weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, und vom 20. April 2017 - 2 BvQ 14/17 -). - BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Der Antrag in der Hauptsache darf weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, und vom 20. April 2017 - 2 BvQ 14/17 -). - BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).