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   BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17   

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https://dejure.org/2017,23368
BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17 (https://dejure.org/2017,23368)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17 (https://dejure.org/2017,23368)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2017 - 2 BvQ 41/17 (https://dejure.org/2017,23368)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • Wolters Kluwer

    Rüge der fehlenden Einrichtung eines Eildienstes am Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel; Entlassungsbegehren aus dem polizeilichen Gewahrsam

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der fehlenden Einrichtung eines Eildienstes am Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel; Entlassungsbegehren aus dem polizeilichen Gewahrsam

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13

    Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Der Antrag in der Hauptsache darf weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, und vom 20. April 2017 - 2 BvQ 14/17 -).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Der Antrag in der Hauptsache darf weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, und vom 20. April 2017 - 2 BvQ 14/17 -).
  • BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).
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