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   BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19   

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https://dejure.org/2020,20091
BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19 (https://dejure.org/2020,20091)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19 (https://dejure.org/2020,20091)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 1 BvR 1571/19 (https://dejure.org/2020,20091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung von Prozesskostenhilfe in Berufungsinstanz unter Abweichung von § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO ohne besondere Begründung hierfür verletzt Rechtsschutzgleichheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 119 Abs 1 S 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH in der Berufungsinstanz unter Abweichung von § 119 Abs 1 S 2 ZPO ohne besondere Begründung hierfür verletzt Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH in der Berufungsinstanz unter Abweichung von § 119 Abs 1 S 2 ZPO ohne besondere Begründung hierfür verletzt Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Gewährung von Leistungen für Asylbewerber; Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH in der Berufungsinstanz unter Abweichung von § 119 Abs 1 S 2 ZPO ohne besondere Begründung hierfür verletzt Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Das kann die Kammer entscheiden (§ 93c Abs. 1 BVerfGG); die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (BVerfGE 1, 109 ff.>; 22, 83 ; 63, 380 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr).

    Das Grundrecht zielt also auf Gleichbehandlung mit denen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).

    Die entsprechende Prüfung darf jedoch nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe zu verlagern; es will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dabei verfügen die Fachgerichte über einen Entscheidungsspielraum bei der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen, dürfen aber einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht unverhältnismäßig erschweren (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Das Grundrecht zielt also auf Gleichbehandlung mit denen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (dazu BVerfGK 19, 384 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Das kann die Kammer entscheiden (§ 93c Abs. 1 BVerfGG); die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (BVerfGE 1, 109 ff.>; 22, 83 ; 63, 380 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Das kann die Kammer entscheiden (§ 93c Abs. 1 BVerfGG); die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (BVerfGE 1, 109 ff.>; 22, 83 ; 63, 380 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Eine fehlende oder unrichtige Artikelzuordnung des Grundrechtsverstoßes, der gerügt werden soll, führt nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 115, 166 ; 130, 76 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Eine fehlende oder unrichtige Artikelzuordnung des Grundrechtsverstoßes, der gerügt werden soll, führt nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 115, 166 ; 130, 76 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Das Grundrecht zielt also auf Gleichbehandlung mit denen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Das kann die Kammer entscheiden (§ 93c Abs. 1 BVerfGG); die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (BVerfGE 1, 109 ff.>; 22, 83 ; 63, 380 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19
    Eine fehlende oder unrichtige Artikelzuordnung des Grundrechtsverstoßes, der gerügt werden soll, führt nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 115, 166 ; 130, 76 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von

    Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1571/19 -, Rn. 10).
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