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   BVerfG, 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18   

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https://dejure.org/2019,32280
BVerfG, 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18 (https://dejure.org/2019,32280)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18 (https://dejure.org/2019,32280)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 2019 - 2 BvR 1684/18 (https://dejure.org/2019,32280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 103 StPO; § 105 StPO
    Durchsuchung einer Wohnung in einem gegen einen Dritten gerichteten Ermittlungsverfahren (Wohnungsgrundrecht; Befugnis zur Durchsuchung beim Beschuldigten auch bei Mitbenutzung oder Mitgewahrsam unverdächtiger Personen; ex ante-Betrachtung der örtlichen Verhältnisse; ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 98 Abs 2 S 2 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer von Dritten genutzten Wohnung gem § 102 StPO (Durchsuchung beim Beschuldigten) statt gem § 103 StPO (Durchsuchung bei anderer Person) - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer von Dritten genutzten Wohnung gem § 102 StPO (Durchsuchung beim Beschuldigten) statt gem § 103 StPO (Durchsuchung bei anderer Person) - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung einer Wohnung einer Person in einem gegen einen Dritten gerichteten Ermittlungsverfahren; Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer von Dritten genutzten Wohnung gem § 102 StPO (Durchsuchung beim Beschuldigten) statt gem § 103 StPO (Durchsuchung bei anderer Person) - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3633
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18
    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 51, 97 ).

    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 51, 97 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).
  • VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18

    Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung

    In den Tatbestand der Wohnung fallen alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten, in denen der Mensch das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG, Beschlüsse vom 09.08.2018 - 2 BvR 1684/18 -, juris Rn. 29, und vom 18.09.2008 - 2 BvR 683/08 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Es fallen alle privaten Wohnzwecken gewidmete Räumlichkeiten darunter, in denen der Mensch das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.2008 - 2 BvR 683/08 -, juris Rn. 14, und Beschluss vom 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18 -, juris Rn. 29).

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt für die Qualifikation von Räumen als "Wohnung" auch nicht (mehr) darauf ab, ob ein (entgegenstehendes) Hausrecht besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18 -, juris Rn. 33).

  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum

    In den Tatbestand der Wohnung fallen alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten, in denen der Mensch das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG, Beschl. v. 9.8.2018, 2 BvR 1684/18, NJW 2019, 3633, juris Rn. 29; Beschl. v. 18.9.2008, 2 BvR 683/08, ZIP 2008, 2027, juris Rn. 14).
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