Rechtsprechung
BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen nicht fristgerechter Erhebung - keine neue Beschwer für Wählervereinigung durch Art 1 Nr 1 PartGÄndG 8 hinsichtlich Parteienfinanzierung
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Ingangsetzen der Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde durch teilweise inhaltliche Neufassung des§ 18 PartG (Parteiengesetz); Grundsätze der Chancengleichheit politischer Parteien und anderer politischer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PartG § 18 Abs. 1; BVerfGG § 93a
Ausschluss kommunaler Wählervereinigungen von der staatlichen Parteienfinanzierung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 11
- NJW 2004, 438
- NVwZ 2004, 608 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
Allein die Tatsache, dass der Gesetzgeber die Bestimmung des § 18 Abs. 1 PartG - bei der zum Teil inhaltlichen Neufassung des § 18 PartG in seinen übrigen Absätzen - nahezu unverändert in seinen Willen aufgenommen und bestätigt hat, setzt die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG nicht erneut in Lauf (vgl. BVerfGE 80, 137 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Änderungen des Parteiengesetzes für den Beschwerdeführer zu einer neuen Beschwer aus § 18 Abs. 1 PartG führen und damit die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG neu in Gang setzen könnten (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 45, 104 ; 78, 350 ), sind nicht ersichtlich. - BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Änderungen des Parteiengesetzes für den Beschwerdeführer zu einer neuen Beschwer aus § 18 Abs. 1 PartG führen und damit die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG neu in Gang setzen könnten (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 45, 104 ; 78, 350 ), sind nicht ersichtlich.
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Änderungen des Parteiengesetzes für den Beschwerdeführer zu einer neuen Beschwer aus § 18 Abs. 1 PartG führen und damit die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG neu in Gang setzen könnten (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 45, 104 ; 78, 350 ), sind nicht ersichtlich. - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
Mit Beschluss vom 29. September 1998 nahm der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt hatte (vgl. BVerfGE 99, 84 ).