Rechtsprechung
   BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5089
BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03 (https://dejure.org/2003,5089)
BVerfG, Entscheidung vom 09.09.2003 - 2 BvR 508/03 (https://dejure.org/2003,5089)
BVerfG, Entscheidung vom 09. September 2003 - 2 BvR 508/03 (https://dejure.org/2003,5089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen nicht fristgerechter Erhebung - keine neue Beschwer für Wählervereinigung durch Art 1 Nr 1 PartGÄndG 8 hinsichtlich Parteienfinanzierung

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Ingangsetzen der Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde durch teilweise inhaltliche Neufassung des§ 18 PartG (Parteiengesetz); Grundsätze der Chancengleichheit politischer Parteien und anderer politischer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 3; ; PartG § 18; ; PartG § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartG § 18 Abs. 1; BVerfGG § 93a
    Ausschluss kommunaler Wählervereinigungen von der staatlichen Parteienfinanzierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 11
  • NJW 2004, 438
  • NVwZ 2004, 608 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
    Allein die Tatsache, dass der Gesetzgeber die Bestimmung des § 18 Abs. 1 PartG - bei der zum Teil inhaltlichen Neufassung des § 18 PartG in seinen übrigen Absätzen - nahezu unverändert in seinen Willen aufgenommen und bestätigt hat, setzt die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG nicht erneut in Lauf (vgl. BVerfGE 80, 137 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
    Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Änderungen des Parteiengesetzes für den Beschwerdeführer zu einer neuen Beschwer aus § 18 Abs. 1 PartG führen und damit die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG neu in Gang setzen könnten (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 45, 104 ; 78, 350 ), sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
    Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Änderungen des Parteiengesetzes für den Beschwerdeführer zu einer neuen Beschwer aus § 18 Abs. 1 PartG führen und damit die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG neu in Gang setzen könnten (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 45, 104 ; 78, 350 ), sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
    Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Änderungen des Parteiengesetzes für den Beschwerdeführer zu einer neuen Beschwer aus § 18 Abs. 1 PartG führen und damit die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG neu in Gang setzen könnten (vgl. BVerfGE 12, 10 ; 45, 104 ; 78, 350 ), sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2003 - 2 BvR 508/03
    Mit Beschluss vom 29. September 1998 nahm der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt hatte (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht