Rechtsprechung
BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 33 Abs. 4 StPO; § 33a StPO; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 147 Abs. 2 StPO
Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche Bestätigung; Widerspruch); Beschränkung der Akteneinsicht ("in camera"-Verfahren; Geheimhaltungsinteresse); strafprozessuales Beschwerdeverfahren (rechtliches Gehör; Rechtsstaatsgedanke; funktionaler ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Gerichtliche Entscheidung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren ohne vorherige Gewährung von Akteneinsicht verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 13 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33 Abs 4 StPO, § 98 StPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Gerichtliche Entscheidung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren ohne vorherige Gewährung von Akteneinsicht verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zum Recht auf rechtliches Gehör im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach vorangegangener Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Insolvenzordnung
- rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Gerichtliche Entscheidung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren ohne vorherige Gewährung von Akteneinsicht verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versagung rechtlichen Gehörs nach vorangegangener Durchsuchungsanordnung
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 18.12.2012 - 10 Qs 658/12
- LG Augsburg, 04.02.2013 - 10 Qs 658/12
- LG Augsburg, 04.02.2013 - 10 Qs 658/13
- BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 379
- WM 2013, 1990
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.11.2021 - StB 6/21
Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen …
Soweit der Senat seine Entscheidung über die Beschwerden bis nach Bekanntgabe der Gründe der angefochtenen Beschlüsse zurückgestellt hat, war dies der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Beschwerdeverfahren geschuldet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379) und nicht mit einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Zurückstellung der Bekanntgabe verbunden. - BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits …
Das kann dadurch geschehen, dass die Beschwerdeentscheidung nicht ergeht, bevor die aus sachlichen Gründen zunächst verwehrte Akteneinsicht gewährt worden ist und der Beschwerdeführer sich hat äußern können (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 11; vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379, 380 (Durchsuchung); vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17 (Telekommunikationsüberwachung)). - BGH, 14.05.2020 - StB 14/20
Erfolglose Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die …
Ein etwaiger Anhörungsmangel ist aber zumindest im Beschwerdeverfahren geheilt worden, da für den Verurteilten Gelegenheit bestanden hat, sich zu den im angefochtenen Beschluss mitgeteilten Inhalten seines Mobiltelefons zu äußern (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 11; BVerfG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379;… vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18, juris Rn. 21).
- KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16
Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Generell gilt, dass dem rechtlichen Gehör besondere Bedeutung zukommt, wenn im Ermittlungsverfahren Eingriffsmaßnahmen ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet worden sind (§ 33 Abs. 4 StPO); in einem solchen Fall ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13 - juris Rdn. 21). - BGH, 18.11.2021 - StB 7/21 Soweit der Senat seine Entscheidung über die Beschwerden bis nach Bekanntgabe der Gründe der angefochtenen Beschlüsse zurückgestellt hat, war dies der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Beschwerdeverfahren geschuldet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379) und nicht mit einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Zurückstellung der Bekanntgabe verbunden.
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2015 - L 31 AS 1407/15
Beiordnung Rechtsanwalt - gerichtskostenfreies Verfahren - Zwangsvollstreckung - …
Insbesondere liegt kein Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (dazu BVerfG, Beschluss vom 9. September 2013, 2 BvR 533/13, juris) vor. - LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 19 AS 1651/13
Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts - …
Insbesondere liegt kein Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (dazu BVerfG, Beschluss vom 9. September 2013, 2 BvR 533/13, juris) vor.