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   BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83   

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https://dejure.org/1985,1659
BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83 (https://dejure.org/1985,1659)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1985 - 1 BvR 362/83 (https://dejure.org/1985,1659)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - 1 BvR 362/83 (https://dejure.org/1985,1659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung des Gegenstandswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse - In eigener Sache - Gegenstandswert - Festsetzung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 23
  • NJW 1986, 422
  • NVwZ 1986, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
    Der Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 61, 1 teilweise stattgegeben.
  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
    Zwar ist diese Vorschrift auch im Verfassungsprozeß anzuwenden (BVerfGE 50, 254 [255]; 53, 207 [212 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74

    Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
    Zwar ist diese Vorschrift auch im Verfassungsprozeß anzuwenden (BVerfGE 50, 254 [255]; 53, 207 [212 f.]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    des Herrn Prof. Dr. Ulrich M. , - 1 BvR 362/83 -,.
  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 515/16

    Vergütung von Inkassounternehmen bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Entscheidung hat sich etwa auch nicht durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich in ihren tragenden Gründen auf andere Berufsgruppen bezogen (Beschl. v. 31.07.2008, Az. 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 zu: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Beschl. v. 09.10.1985, Az. 1 BvR 362/83 zu: Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule; Beschl. v. 02.12.1993, Az. 2 BvR 1041/88), erledigt.
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Wie im Zivilprozeß kann ein Rechtsanwalt, der sich als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO Erstattung in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]; 53, 207 [212 f.]; 71, 23 [24]; 81, 387 [389]; BVerfG, AnwBl. 1976, 163).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Wie im Zivilprozess kann der Beschwerdeführer, der sich als Rechtsanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO Auslagen in Höhe der gesetzlichen Gebühren eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 53, 207 ; 71, 23 ; 81, 387 ).
  • BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03

    Kein Ersatz von Verdienstausfall als allgemeinem Prozessaufwand für ein

    Jedoch scheidet eine entsprechende Anwendung der für den in eigener Sache tätig gewordenen Rechtsanwalt getroffenen Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf andere Berufsgruppen aus, da es sich um eine Ausnahme zugunsten eines bestimmten Berufsstands handelt (vgl. BVerfGE 71, 23 ; 89, 313 ).
  • BVerfG, 26.02.1988 - 2 BvR 287/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruchs

    Entsprechende Anwendung findet § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO auch im verwaltungsgerichtlichen, finanzgerichtlichen, sozialgerichtlichen, arbeitsgerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Verfahren, soweit dem Rechtsanwalt dort wie im Zivilverfahren gestattet ist, die Rolle eines Prozeßbevollmächtigten in eigener Sache in vollem Umfang wahrzunehmen (BVerfGE 53, 207 (213) m.w.N.; 71, 23 (24 f.)).
  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88

    Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Für eine entsprechende Anwendung der Regelung über die einem Rechtsanwalt nach der BRAGO zustehenden Gebühren ist kein Raum (vgl. BVerfGE 71, 23 ).
  • LG Darmstadt, 14.02.2017 - 5 T 622/16

    Vergütung eines Rechtsbeistands bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Entscheidung hat sich etwa auch nicht durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich in ihren tragenden Gründen auf andere Berufsgruppen bezogen (Beschl. v. 31.07.2008, Az. 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 zu: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Beschl. v. 09.10.1985, Az. 1 BvR 362/83 zu: Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule; Beschl. v. 02.12.1993, Az. 2 BvR 1041/88), erledigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - 1 K 118.05

    Kostenfestsetzung, Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule; Selbstvertretung

    Dieser in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung (BVerfGE 71, 23 [24]; OVG Münster, NJW 1976, 1333 f.; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 162 Rn. 58; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2004, § 91 Rn. 56 und 303) schließt sich der Senat an.
  • LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86

    Ausübung der unerlaubten Rechtsbesorgung durch Werbeanzeige; Sittenwidrigkeit der

    Das bedeutet nicht, daß generell einem Rechsanwalt bei der Geltendmachung von Ansprüchen grundsätzlich keine Gebühren zustehen (vgl. insoweit auch BVerfGE 71, 13 = NJW 86, 422; § 91 Abs. 2 S. 4 ZPO ).
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