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   BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94   

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https://dejure.org/1997,11685
BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94 (https://dejure.org/1997,11685)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94 (https://dejure.org/1997,11685)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 2 BvR 2100/94 (https://dejure.org/1997,11685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 52 § 53 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
    Seine Voraussetzungen sind in Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor nicht in jeder Hinsicht geklärt (vgl. dazu allgemein Vogler in: Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., vor § 52 , Rn. 131 ff.; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., 1996, S. 735 f.; zur Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2, 8 und 13).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 90, 22 >24 f.<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 62, 189 >192 f.<).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG rügt, sieht die Kammer gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung der Nichtannahme ab und verweist ergänzend auf den Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 - (NJW 1996, S. 2785 ).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
    Seine Voraussetzungen sind in Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor nicht in jeder Hinsicht geklärt (vgl. dazu allgemein Vogler in: Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., vor § 52 , Rn. 131 ff.; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., 1996, S. 735 f.; zur Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2, 8 und 13).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 62, 189 >192 f.<).
  • BGH, 09.04.1987 - 4 StR 128/87

    Fortsetzung einer bereits andauernden Freiheitsberaubung unter den

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94
    Seine Voraussetzungen sind in Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor nicht in jeder Hinsicht geklärt (vgl. dazu allgemein Vogler in: Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., vor § 52 , Rn. 131 ff.; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., 1996, S. 735 f.; zur Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2, 8 und 13).
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