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   BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03   

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https://dejure.org/2003,3530
BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03 (https://dejure.org/2003,3530)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03 (https://dejure.org/2003,3530)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 BvR 1497/03 (https://dejure.org/2003,3530)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG; § 57 Abs. 2 StGB § 456a StPO
    Auslieferung; Vollzugszwecke (Resozialisierung; Verwirklichung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit); Gleichheitssatz (allgemeiner; spezieller; Differenzierung nach Staatsangehörigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Ablehnung der Aussetzung der Strafvollstreckung im Hinblick auf §§ 57 Abs 2 StGB, 456a StPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlicher Unbegründetheit; Staatsangehörigkeit als Differenzierungsmerkmal des speziellen Gleichheitssatzes; Auslieferungsmöglichkeit eines Verurteilten als Differenzierungsmerkmal des allgemeinen Gleichheitssatzes

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; StGB § 57 Abs. 2; ; StPO § 456a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 356
  • NVwZ 2004, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03
    Weitere substantiierte Darlegungen einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (BVerfGE 95, 96 ) enthält die Verfassungsbeschwerde nicht.
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03
    Zudem wäre eine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit am Maßstab des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG unbedenklich, denn die Staatsangehörigkeit gehört nicht zu den dort aufgezählten Merkmalen, die eine Mindestsicherung gegen Diskriminierungen erreichen sollen (BVerfGE 51, 1 ).
  • OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14

    Aussetzen der Nachholung der Strafvollstreckung bei Einreise in die

    Grund hierfür ist neben dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit in der Bundesrepublik verbleibenden Verurteilten auch, dass die Freiheitsstrafe mit der Rückkehr des Verurteilten ihre Funktion der Sicherung und Resozialisierung wiedererlangt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. November 2000 - 3 VAs 45/00, juris), die bei einem zunächst erfolgten Absehen von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456a Abs. 1 StPO gegenüber dem Gesichtspunkt der Entlastung des Strafvollzuges zurückgestellt worden waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Oktober 2003 - 2 BvR 1497/03 -, juris Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 3 Ws 82/05

    Strafrestaussetzung bei einem abgeschobenen Verurteilten; Aussetzung des

    Schließlich können besondere Umstände i. S. d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB nicht wegen der dem Verurteilten gegenüber anderen abgeurteilten Straftätern "durch die frühzeitige Abschiebung gewährten Vergünstigung" schlechterdings verneint werden (vgl. zu Sinn und Zweck der Regelungen des § 456 a StPO: BVerfG B. v. 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03 - OLG Düsseldorf NStE Nr. 4 zu § 456 a StPO; LR-Wendisch StPO 25. Aufl. § 456 a Rdnr. 1; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 456 a Rdnr. 1 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2010 - 4 Ws 213/10

    Strafvollstreckung: Auslegung des Antrags eines abgeschobenen Verurteilten in

    Sinn und Zweck des § 456 a StPO, den die Vollstreckungsbehörde zutreffend dargelegt hat (s. BVerfG NJW 2004, 356; KK-Appl, StPO, 6. Aufl., § 456 a Rn. 1), gebieten es nicht, die einstweilige Aussetzung abzulehnen.
  • VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08

    "Gesinnungstest" für Ausländer in NRW ohne Rechtsgrundlage

    Das Kriterium der Staatsangehörigkeit unterfällt nicht den dort genannten Kriterien der Abstammung, Rasse, Heimat, oder Herkunft, vgl. BVerfG, z. B. Beschlüsse vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 -, BVerfGE 90, 27 (37) = juris, Rn. 29, vom 8. Januar 1997 - 1 BvR 424/94 -, Rechtspfleger 1997, 320 = juris, Rn. 11, und vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1497/03 -, NJW 2004, 356 = www.bverfg.de Rn. 3 = juris, Rn. 3; Jarass, a.a.O., Art. 3 Rn. 126.
  • OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    § 456a StPO kann nach der Änderung von Art. 16 Abs. 2 GG zwar grundsätzlich auch auf Deutsche Anwendung finden (vgl BVerfG NJW 2004, 356), jedoch nur bei einer Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, etwa in Auslieferungsfällen.
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