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   BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 1484/06   

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BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 1484/06 (https://dejure.org/2006,55770)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2006 - 1 BvR 1484/06 (https://dejure.org/2006,55770)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 1 BvR 1484/06 (https://dejure.org/2006,55770)
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Wird zitiert von ... (16)

  • SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15

    Bewertung in der ehemaligen DDR zurückgelegter bergmännischer Tätigkeiten nach

    Dazu hat das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06; zitiert nach juris) ausdrücklich ausgeführt: "b) Selbst wenn man die auf der weiten Definition des Begriffs bergmännischer Tätigkeiten in § 41 Abs. 1 Buchstabe i der 1. DB beruhende Anwartschaften als vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst ansieht, bewegt sich das dem Renten-Überleitungsgesetz zugrunde liegende Konzept einer nur auf rentennahe Jahrgänge begrenzten Anerkennung einer solchen Anwartschaft als rentenversicherungsrechtliche Position in dem Rahmen, den das Grundgesetz in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 für die Aus- und Umgestaltung rentenrechtlicher Positionen aus der Deutschen Demokratischen Republik vorgibt (vgl. BVerfGE 100, 1 (37 f.); BVerfG SozR 4-2600 § 256 a Nr. 1 m.w.N.).

    Das BVerfG hat dann in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.) ausdrücklich klargestellt, dass die durch § 254a SGB VI erfolgte ausschließliche Übernahme der nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR verrichteten überwiegenden Untertagetätigkeiten als ständige Arbeiten unter Tage im Sinne von § 61 Abs. 1 SGB VI in das Rentenrecht des SGB VI verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Das BVerfG hat dazu in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06, a.a.O.) ausdrücklich ausgeführt: "a) Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) festgestellt hat, nehmen die in dem staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in dem Maß am verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG teil, wie sie als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung nach Maßgabe des Einigungsvertrags überführt wurden.

    Vielmehr werden gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen im Arbeitsleben ausschließlich durch das System der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ausgeglichen, denn dem gesamtdeutschen Rentenversicherungsrecht des SGB VI ist die Anerkennung begünstigender Positionen aufgrund der Ausübung gesundheitsgefährdender beruflicher Tätigkeiten im Arbeitsleben grundsätzlich fremd (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

    Dabei ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das BVerfG betont hat, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen ist, die Sonderregelung des Rentenrechts der ehemaligen DDR bei in Bergbaubetriebenen der ehemaligen DDR ausgeübten gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO) in das Rentenrecht des SGB VI zu übernehmen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

  • SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15

    Berücksichtigung bergmännischer Tätigkeiten iS des § 41 Abs 1 Buchst i

    Das BVerfG hat dann in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06; zitiert nach juris) ausdrücklich klargestellt, dass die durch § 254a SGB VI erfolgte ausschließliche Übernahme der nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR verrichteten überwiegenden Untertagetätigkeiten als ständige Arbeiten unter Tage im Sinne von § 61 Abs. 1 SGB VI in das Rentenrecht des SGB VI verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Das BVerfG hat dazu in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06, a. a. O.) ausdrücklich ausgeführt: "a) Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) festgestellt hat, nehmen die in dem staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in dem Maß am verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG teil, wie sie als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung nach Maßgabe des Einigungsvertrags überführt wurden.

    Vielmehr werden gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen im Arbeitsleben ausschließlich durch das System der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ausgeglichen, denn dem gesamtdeutschen Rentenversicherungsrecht des SGB VI ist die Anerkennung begünstigender Positionen aufgrund der Ausübung gesundheitsgefährdender beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich fremd (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

    Dabei ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das BVerfG betont hat, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen ist, die Sonderregelung des Rentenrechts der ehemaligen DDR bei in Bergbaubetriebenen der ehemaligen DDR ausgeübten gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO) in das Rentenrecht des SGB VI zu übernehmen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 217/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehrdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 67/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehrdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 35/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 45/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 55/23 B
    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 34/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 49/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehrdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 4/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Forderung des Klägers, dass den Versicherten "bei der Bewertung eines alltäglichen und einfachen Lebenssachverhalts wie hier der Wehrdienstleistung" ein "strengerer Schutzmaßstab zustehen sollte", findet in der Rechtsprechung des BVerfG zur Rentenüberleitung keine Stütze (zu bergmännischen Tätigkeiten vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2006 - 1 BvR 1484/06 - SozR 4-8575 Art. 2 § 23 Nr. 1 RdNr 10; zur wissenschaftlichen Aspirantur vgl BVerfG Beschluss vom 30.8.2000 - 1 BvR 319/98 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 6 S 33 f) .
  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 37/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 50/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 15.06.2023 - B 5 R 54/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 09.11.2022 - B 5 R 99/22 B

    Höhere Rente unter Berücksichtigung eines Steigerungsbetrags von 2 Prozent des

  • SG Duisburg, 12.11.2007 - S 21 R 205/07

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2009 - L 9 R 4527/07
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