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   BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03   

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BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03 (https://dejure.org/2006,31837)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03 (https://dejure.org/2006,31837)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 (https://dejure.org/2006,31837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer Revision nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen zwischenzeitlicher Klärung der Rechtslage anhand eines anderen Falls durch das Revisionsgericht - Umfang des aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Mit Urteilen vom 22. Oktober 2003 (IV ZR 398/02, abgedruckt in NJW 2004, S. 59 ff. und IV ZR 33/03, abgedruckt in NJW 2004, S. 62 ff.) hatte der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zuvor für zwei zu dem Ausgangsverfahren gleich gelagerte Sachverhalte entschieden, dass die finanzierende Bank durch den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes nicht daran gehindert sei, einer Berufung des Darlehensnehmers auf die Unwirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfung den Einwand entgegen zu halten, der Darlehensvertrag enthalte eine wirksame Verpflichtung zu ihrer Erteilung.

    Die von der Beschwerde aufgezeigten Rechtsfragen seien durch die Urteile des Senats vom selben Tage in den Verfahren IV ZR 33/03 und IV ZR 398/02 geklärt.

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Mit Urteilen vom 22. Oktober 2003 (IV ZR 398/02, abgedruckt in NJW 2004, S. 59 ff. und IV ZR 33/03, abgedruckt in NJW 2004, S. 62 ff.) hatte der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zuvor für zwei zu dem Ausgangsverfahren gleich gelagerte Sachverhalte entschieden, dass die finanzierende Bank durch den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes nicht daran gehindert sei, einer Berufung des Darlehensnehmers auf die Unwirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfung den Einwand entgegen zu halten, der Darlehensvertrag enthalte eine wirksame Verpflichtung zu ihrer Erteilung.

    Die von der Beschwerde aufgezeigten Rechtsfragen seien durch die Urteile des Senats vom selben Tage in den Verfahren IV ZR 33/03 und IV ZR 398/02 geklärt.

  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Auf Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin hin hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2419/03 und 2420/03 - (abgedruckt in WM 2005, S. 2014 f.) diese Entscheidungen wegen Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs aufgehoben.

    Diese Gewährleistung kann durch eine Auslegung des § 543 Abs. 2 ZPO verletzt werden, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Individualbelange dadurch vereitelt, dass auf einen nachträglichen Wegfall des im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bestehenden Allgemeinbelangs nach grundsätzlicher Klärung der Rechtslage infolge einer gerichtlichen Entscheidung abgestellt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2419/03 und 2420/03 -, WM 2005, S. 2014).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 39/03
    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Zwei weitere hierzu gleich gelagerte Nichtzulassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss jeweils vom 22. Oktober 2003 (IV ZR 457/02 und IV ZR 39/03) zurückgewiesen.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03

    PEE-WEE

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Andernfalls sei die Beschwerde unter Hinweis auf die fehlenden Erfolgsaussichten zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW 2004, S. 3188; NJW 2005, S. 154; NJW-RR 2005, S. 438).
  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Andernfalls sei die Beschwerde unter Hinweis auf die fehlenden Erfolgsaussichten zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW 2004, S. 3188; NJW 2005, S. 154; NJW-RR 2005, S. 438).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 386/02

    Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Andernfalls sei die Beschwerde unter Hinweis auf die fehlenden Erfolgsaussichten zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW 2004, S. 3188; NJW 2005, S. 154; NJW-RR 2005, S. 438).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung führt bereits der Umstand, dass ihr nicht entnommen werden kann, ob eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung tragende Auslegung der Voraussetzungen für eine Revisionszulassung zugrunde gelegt worden ist (vgl. BVerfGE 49, 148 <167 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76] f.>; 50, 115 ; 55, 205 ).
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen bei der Nichtannahme der Revision - § 554b Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung führt bereits der Umstand, dass ihr nicht entnommen werden kann, ob eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung tragende Auslegung der Voraussetzungen für eine Revisionszulassung zugrunde gelegt worden ist (vgl. BVerfGE 49, 148 <167 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76] f.>; 50, 115 ; 55, 205 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 [BVerfG 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79]; 107, 395 ; 108, 341 [BVerfG 07.10.2003 - 1 BvR 10/99]).
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Folglich muss von dem Grundsatz, dass maßgebend für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen der Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ist, dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Zulassungsgrund - hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung deshalb entfällt, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, die Revision aber in der Sache Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 -, WM 2007, S. 182 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ).

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das Vorliegen der - später entfallenen - Grundsatzbedeutung der Rechtssache bei Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde beim Revisionsgericht abgestellt worden ist, war das ersichtlich auf die gegebene Fallgestaltung zugeschnitten (vgl. BVerfGK 6, 79; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 -, WM 2007, S. 182 f.).

    Dennoch ist die Rechtsprechung übertragbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 -, WM 2007, S. 182 ).

    bb) Der Beschluss über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde, der andere tragende Gesichtspunkte als das Nichtvorliegen eines Zulassungsgrundes im Zeitpunkt der Entscheidung nicht erkennen lässt und sich trotz des Wegfalls der das Berufungsurteil tragenden Begründung - durch die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zurechnung einer sogenannten Haustürsituation - nicht zum Fehlen der Erfolgsaussicht der Revision verhält, verletzt den verfassungsrechtlichen Anspruch des Beschwerdeführers auf wirksamen Zugang zu einem gesetzlich eröffneten Rechtsmittel (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 -, WM 2007, S. 182 ).

  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 10.22

    Beschwerde eines früheren Soldaten gegen die durch den Vorsitzenden einer

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer nicht gleichsam leerlaufen lassen (BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u. a. - BVerfGE 96, 27 und vom 9. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 - juris Rn. 11).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 238/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Dies beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde, falls die für die Entscheidung tragenden Rechtsfragen in der Zwischenzeit im Ergebnis in einem dem Beschwerdeführer ungünstigen Sinne beantwortet worden sind (vgl. BVerfG WM 2007, 182 f; BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40 für die Nichtzulassungsbeschwerde; Saenger/Kayser, ZPO 2. Aufl. § 544 Rn. 23, § 574 Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - 3 N 113.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Syrien): Entfallen der Grundsatzbedeutung

    Wenn jedoch solche Erfolgsaussichten fehlen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, das Rechtsmittel nicht zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2419/03 - juris Rn. 11; Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 - juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 - juris Rn. 23; Beschluss vom 28. Juni 2012 - 1 BvR 2952/08 - juris Rn. 27; Beschluss vom 25. September 2018 - 1 BvR 453/17 - juris Rn. 11; BFH, Beschluss vom 19. August 2013 - X B 44/13 - juris Rn. 11; BAG, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - IV ZR 24/12 - juris Rn. 3).
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