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   BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1671/07   

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https://dejure.org/2007,9627
BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1671/07 (https://dejure.org/2007,9627)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2007 - 2 BvR 1671/07 (https://dejure.org/2007,9627)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 2 BvR 1671/07 (https://dejure.org/2007,9627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 406h Abs. 1 StPO;, § 395 Abs. 1 Nr. 1a StPO; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Unterlassen des Hinweises auf die Möglichkeit des Anschlusses als Nebenkläger (keine Anschlussberechtigung nach Rechtskraft von Verfassungs wegen; fehlende gesetzliche Sanktionierung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand); rechtliches Gehör; Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 98/07

    Keine Zulassung der Nebenklage nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss nach

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1671/07
    Soweit das Oberlandesgericht die Auffassung vertreten hat, der Beschwerdeführerin stehe eine Anfechtungsberechtigung nicht zu, weil sie eine Anschlusserklärung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nicht abgegeben habe, entspricht dies ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. März 2007 - 1 StR 98/07 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1671/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1671/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09

    Anforderung an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit einer

    b) Die Rüge, das Amtsgericht sei seinen Belehrungspflichten nach § 406h StPO nicht nachgekommen, lässt einen möglichen Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ebenfalls nicht erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1671/07).
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