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   BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09   

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BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09 (https://dejure.org/2009,1415)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09 (https://dejure.org/2009,1415)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 2 BvR 2115/09 (https://dejure.org/2009,1415)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 9 Nr. 2 IRG; § 10 Abs. 2 IRG; § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG; § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 78 StGB; § 78a StGB; § 263 StGB
    Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche Begründungsanforderungen; Vollständigkeit und Bestimmtheit der Auslieferungsunterlagen); Verjährung bei Betrug

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 19, 3, 16 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG iVm Art 16 Abs 2 S 1 GG durch Auslieferungsentscheidung, die den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an Art und Tiefe der Begründung richterlicher Entscheidungen nicht genügt

  • Wolters Kluwer

    Begehen eines Eingehungsbetrugs bei Vertragsabschluss über das zentrale Sicherheitssystem der Olympischen Spiele in Athen 2004; Auslieferung des Beschwerdeführers aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung; Schutz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 Abs. 2, GG Art. 3 GG, GG Art. 19 Abs. 4, IRG § 10 Abs. 2
    Griechenland, Europäischer Haftbefehl, Begründung richterlicher Entscheidungen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16 Abs. 2; ; StGB § 78a; ; IRG § 9 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungsentscheidungen erneut erfolgreich

  • heise.de (Pressebericht)

    Bundesverfassungsgericht stoppt erneut Auslieferung von Ex-Siemens-Manager

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Europäische Haftbefehl und das Ping-Pong-Spiel mit dem Bundesverfassungsgericht

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.10.2009)

    Siemens-Affäre - Verfassungsrichter stoppen Manager-Auslieferung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09

    Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche

    BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 1826/09

    Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; Verjährung; Substitution

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Michael Christoforakos

Sonstiges

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.10.2009)

    Früherer Siemens-Griechenland-Chef aus Haft entlassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 283
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 1826/09

    Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; Verjährung; Substitution

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Dieses Auslieferungsverfahren, das bereits Gegenstand einer früheren erfolgreichen Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers war (Az. 2 BvR 1826/09), betraf ein Strafverfahren wegen der Einflussnahme auf Mitarbeiter der griechischen Fernmeldeorganisation O... im Zeitraum zwischen dem 13. Februar 1998 und September 2003.

    Sie sind für die Rechtsprechung maßstäblich, wenn auf der Grundlage eines grundrechtseinschränkenden Gesetzes im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG eingegriffen werden soll (BVerfGE, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. September 2009 - 2 BvR 1826/09 -, juris).

    Daneben war sie bereits Gegenstand der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die vorangegangene Auslieferungsentscheidung des Oberlandesgerichts München (Az. 2 BvR 1826/09).

    Diese Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 3. September 2009 (Az. 2 BvR 1826/09) für verfassungsrechtlich unhaltbar erklärt.

    Der dem Verfolgten zur Last gelegte Sachverhalt ist nach deutschem Recht auch unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.09.2009, Az. 2 BvR 1826/09, nicht verjährt.

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden; das gilt sowohl für den willkürlichen Verzicht auf die Begründung einer Gerichtsentscheidung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ) als auch für die Frage nach den Voraussetzungen einer Auslieferung deutscher Staatsangehöriger (BVerfGE 113, 273 ff.).

    Deutsche Staatsangehörige sind durch das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 GG vor Auslieferung geschützt (BVerfGE 113, 273 ).

    Das Verbot der Auslieferung (Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG) ist ebenso wie das damit in Zusammenhang stehende Verbot der Ausbürgerung (Art. 16 Abs. 1 GG) nicht nur Ausdruck staatlich beanspruchter Verantwortlichkeit für die eigenen Staatsangehörigen, sondern beide Verbote sind als Freiheitsrechte gewährleistet (BVerfGE 113, 273 ).

    Erst die Vollständigkeit und Bestimmtheit der Auslieferungsunterlagen eröffnen die Möglichkeit einer dem betroffenen Grundrecht angemessenen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden; das gilt sowohl für den willkürlichen Verzicht auf die Begründung einer Gerichtsentscheidung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ) als auch für die Frage nach den Voraussetzungen einer Auslieferung deutscher Staatsangehöriger (BVerfGE 113, 273 ff.).

    Der verfassungsrechtliche Maßstab des Willkürverbots, an dem sich auch jede Gerichtsentscheidung messen lassen muss (vgl. BVerfGE 50, 287 ), verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) - neben anderem - die Begründung einer Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden; das gilt sowohl für den willkürlichen Verzicht auf die Begründung einer Gerichtsentscheidung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ) als auch für die Frage nach den Voraussetzungen einer Auslieferung deutscher Staatsangehöriger (BVerfGE 113, 273 ff.).

    Der verfassungsrechtliche Maßstab des Willkürverbots, an dem sich auch jede Gerichtsentscheidung messen lassen muss (vgl. BVerfGE 50, 287 ), verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) - neben anderem - die Begründung einer Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden; das gilt sowohl für den willkürlichen Verzicht auf die Begründung einer Gerichtsentscheidung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ) als auch für die Frage nach den Voraussetzungen einer Auslieferung deutscher Staatsangehöriger (BVerfGE 113, 273 ff.).

    Der verfassungsrechtliche Maßstab des Willkürverbots, an dem sich auch jede Gerichtsentscheidung messen lassen muss (vgl. BVerfGE 50, 287 ), verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) - neben anderem - die Begründung einer Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Die Verweisung an das Oberlandesgericht Bamberg beruht auf § 95 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 12, 113 ; 107, 104 ).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Die Verweisung an das Oberlandesgericht Bamberg beruht auf § 95 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 12, 113 ; 107, 104 ).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Die Verweisung an das Oberlandesgericht Bamberg beruht auf § 95 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 12, 113 ; 107, 104 ).
  • BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
    Namentlich der Grundsatz der Spezialität, dessen Beachtung im Auslieferungsverfahren tatsächlich und rechtlich gewährleistet sein muss (vgl. BVerfGE, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667), setzt eine hinreichend präzise Bezeichnung der Tat voraus, weil er andernfalls ins Leere greift.
  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Zugleich folgt aus dem gewandelten Charakter der Bewilligung im Achten Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, dass sie, wie auch sonstige belastende Hoheitsakte der Verwaltung, mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann (vgl. BVerfGK 16, 131 ; 16, 177 ; 16, 283 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 18.02.2010 - 4 ARs 16/09

    Auslieferungsfreiheit bei konkurrierender Gerichtsbarkeit und Verjährung im

    In einer weiteren Entscheidung - im selben Auslieferungsverfahren - vom 9. Oktober 2009 (2 BvR 2115/09) hat das Bundesverfassungsgericht erneut die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München und der Generalstaatsanwaltschaft München betreffend die Auslieferung des Beschwerdeführers nach Griechenland aufgehoben und dabei ausgeführt:.
  • BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum

    Folglich setzt der Grundsatz der Spezialität eine hinreichend präzise Bezeichnung der Tat voraus, weil er andernfalls ins Leere greift (vgl. BVerfGK 16, 283 ).
  • KG, 22.12.2009 - AuslA 334/06

    Zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Frankreich bei drohender

    Der Haftbefehl enthält eine noch hinreichende Beschreibung derjenigen Umstände, unter denen die Straftat begangen worden sein soll (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - 2 BvR 2115/09 - Rdn. 33 [bei juris]).

    Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Grundordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2009 aaO Rdn. 21; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - Rdn. 65 [bei juris]).

  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien zur Strafverfolgung

    Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Grundordnung (vgl BVerfG , Beschlüsse vom 9.10.2009, 2 BvR 2115/09 und vom 18. Juli 2005, 2 BvR 2236/04).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslS 136/19
    16/6563 S. 17, mit Hinweis auf § 95 Abs. 2 SDÜ; vgl. auch zu den Anforderungen in § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG: BVerfG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 BvR 2115/09, juris Rn. 33; SenE vom 13.07.2012, 6 AuslA 54/12 - 45 -, juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2016, 1 AK 28/16, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn.6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 6 und Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, 2 Ausl 59/14, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2007, Ausl - III - 6/07, juris Rn. 7; Böse in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 83a IRG Rn. 9; Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 83a IRG, Rn. 11; Meyer in Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Auflage, § 83a Rn. 932).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslA 110/19
    Auch wenn der ersuchende Staat ein Verhalten als Katalogtat nach Art. 2 Abs. 2 RB-EuHB bezeichnet mit der Folge, dass gemäß § 81 Nr. 4 IRG die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, muss die Tatbeschreibung eine Schlüssigkeitsprüfung dahingehend ermöglichen, ob die Sachdarstellung einen nachvollziehbaren Rückschluss hierauf zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 BvR 2115/09, juris Rn. 33; SenE vom 13.07.2012, 6 AuslA 54/12 - 45 -, juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2016, 1 AK 28/16, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn.6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 6 und Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, 2 Ausl 59/14, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2007, Ausl - III - 6/07, juris Rn. 7; Böse in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 83a IRG Rn. 9; Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, § 83a IRG, Rn. 11; Meyer in Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Auflage, § 83a Rn. 932).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslS 136/19
    16/6563 S. 17, mit Hinweis auf § 95 Abs. 2 SDÜ; vgl. auch zu den Anforderungen in § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG: BVerfG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 BvR 2115/09, juris Rn. 33; SenE vom 13.07.2012, 6 AuslA 54/12 - 45 -, juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2016, 1 AK 28/16, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn.6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 6 und Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, 2 Ausl 59/14, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2007, Ausl - III - 6/07, juris Rn. 7; Böse in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 83a IRG Rn. 9; Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 83a IRG, Rn. 11; Meyer in Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Auflage, § 83a Rn. 932).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslA 110/19
    Auch wenn der ersuchende Staat ein Verhalten als Katalogtat nach Art. 2 Abs. 2 RB-EuHB bezeichnet mit der Folge, dass gemäß § 81 Nr. 4 IRG die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, muss die Tatbeschreibung eine Schlüssigkeitsprüfung dahingehend ermöglichen, ob die Sachdarstellung einen nachvollziehbaren Rückschluss hierauf zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 BvR 2115/09, juris Rn. 33; SenE vom 13.07.2012, 6 AuslA 54/12 - 45 -, juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2016, 1 AK 28/16, juris Rn.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014, 1 AK 90/14, juris Rn.6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.05.2014, 1 Ausl 64/14, juris Rn. 6 und Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, 2 Ausl 59/14, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2007, Ausl - III - 6/07, juris Rn. 7; Böse in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 83a IRG Rn. 9; Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, § 83a IRG, Rn. 11; Meyer in Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Auflage, § 83a Rn. 932).
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