Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,53
BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 (https://dejure.org/2004,53)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 (https://dejure.org/2004,53)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2004 - 1 BvR 684/98 (https://dejure.org/2004,53)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,53) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsersatzfunktion der Ausgleichsrente; Umfang der Hinterbliebenenversorgung; Zweck der Gewährung einer Grundrente nach § 40 Bundesversorgungsgesetz (BVG); Unterhaltsanspruch zwischen nicht ehelichen Partnern; Gewährung einer Härtefallversorgung im ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Geltendmachung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte im fachgerichtlichen Verfahren; Entschädigung des hinterbliebenen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Opfer eines Tötungsdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsrecht verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung nach dem OEG verfassungswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsrecht verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 50
  • NJW 2005, 1413
  • FamRZ 2005, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (435)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
    Allerdings muss der Staat nicht jegliche finanzielle Belastung ausgleichen, die eine Familie trifft (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

    Die staatliche Familienförderung steht unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft verlangen kann (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

    Aus diesem Grunde besteht für den Staat ein weiter Spielraum für die Art und Weise, in der er den Familienlastenausgleich verwirklichen will (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

    Im Bereich staatlicher Maßnahmen, welche die Familie betreffen, muss der Staat zusätzlich den Schutz beachten, den er dieser nach Art. 6 Abs. 1 GG schuldet (vgl. BVerfGE 103, 242 ; 106, 166 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
    Er muss vielmehr, um dem Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs zu entsprechen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Subsidiarität, der in § 90 Abs. 2 BVerfGG unter Nutzung der Ermächtigung des Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG seine gesetzliche Ausformung erhalten hat (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung obliegt zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
    Er ist deren leiblicher und rechtlicher Vater und lebt mit ihnen zusammen (vgl. BVerfGE 106, 166 ; stRspr).

    Im Bereich staatlicher Maßnahmen, welche die Familie betreffen, muss der Staat zusätzlich den Schutz beachten, den er dieser nach Art. 6 Abs. 1 GG schuldet (vgl. BVerfGE 103, 242 ; 106, 166 ).

    Zudem ist das Schutzgebot dieser Vorschrift besonders zu berücksichtigen, wenn das geltende Recht eine Form der Familie schlechter stellt, die sich von der Gemeinschaft verheirateter oder verwitweter Elternteile mit ihren Kindern nicht unterscheidet (vgl. auch BVerfGE 106, 166 ).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Der Grundsatz der Subsidiarität ändert nichts daran, dass die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens im Allgemeinen nicht gehalten sind, verfassungsrechtliche Erwägungen und Bedenken vorzutragen (vgl. BVerfGE 112, 50 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Die Beschwerdeführerin zu 4) hat nicht ausreichend dargelegt, den Anforderungen des Grundsatzes der Subsidiarität entsprechend alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen zu haben, um - insbesondere durch Beteiligung am Ausgangsverfahren als Nebenintervenientin gemäß §§ 66, 67 ZPO - eine Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 112, 50 [60]; 134, 106 [115 Rn. 27]; 138, 261 [271 Rn. 23]).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Die Beschwerdeführerin musste auch nicht nach den erweiterten Anforderungen an die materielle Subsidiarität (vgl. dazu BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 146, 294 ) weitere Möglichkeiten ergreifen, um die gerügte Grundrechtsverletzung abzuwenden.

    Die Anrufung des Plenums ist geboten, wenn ein Senat von einer Auffassung des anderen Senats abweichen möchte, die für die Entscheidung des anderen Senats tragend war (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 77, 84 ; 96, 375 ; 112, 1 ; 112, 50 ; 132, 1 ; stRspr).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht