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   BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10   

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https://dejure.org/2010,4531
BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10 (https://dejure.org/2010,4531)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2010 - 1 BvR 787/10 (https://dejure.org/2010,4531)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2010 - 1 BvR 787/10 (https://dejure.org/2010,4531)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 Nr 3 BeratHiG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Geltendmachung der Unpfändbarkeit von Sozialleistungen <§ 55 Abs 1 S 1 SGB 1 idF vom 11.12.1975> verletzt Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit 20 Abs 1, Abs 3 GG> - hier: unvertretbare Verweisung ...

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit zugunsten eines bedürftigen Rechtssuchenden im außergerichtlichen Bereich; Bewilligung von Beratungshilfe für eine anwaltliche Einforderung einer durch eine Bank verweigerten Auszahlung ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Geltendmachung der Unpfändbarkeit von Sozialleistungen <§ 55 Abs 1 S 1 SGB 1 idF vom 11.12.1975> verletzt Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit - hier: unvertretbare Verweisung des Rechtssuchenden ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Geltendmachung der Unpfändbarkeit von Sozialleistungen <§ 55 Abs 1 S 1 SGB 1 idF vom 11.12.1975> verletzt Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit - hier: unvertretbare Verweisung des Rechtssuchenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit zugunsten eines bedürftigen Rechtssuchenden im außergerichtlichen Bereich; Bewilligung von Beratungshilfe für eine anwaltliche Einforderung einer durch eine Bank verweigerten Auszahlung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des A. L.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 658
  • AnwBl 2011, 71
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

    Die im gerichtlichen Verfahren auf Rechtsschutzgleichheit gerichteten Verfassungsgrundsätze gewährleisten dem Bürger im außergerichtlichen Bereich Rechtswahrnehmungsgleichheit (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

    Der Bedürftige muss hiernach auch im außergerichtlichen Bereich einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ; 122, 39 ).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; stRspr).

    Der Bedürftige muss hiernach auch im außergerichtlichen Bereich einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ; 122, 39 ).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
    Der Bedürftige muss hiernach auch im außergerichtlichen Bereich einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe -

    Ob diese zur Beratung notwendig ist oder Rechtsuchende zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2010 - 1 BvR 787/10 -, juris, Rn. 14) auf Selbsthilfe verwiesen werden können, hat das Fachgericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls abzuwägen.
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Ob die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Beratung notwendig ist oder der Rechtsuchende zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2010 - 1 BvR 787/10 -, juris, Rn. 14) auf Selbsthilfe verwiesen werden kann, hat das Fachgericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls abzuwägen.
  • BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11

    Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

    Ob diese zur Beratung notwendig ist oder Rechtsuchende zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2010 - 1 BvR 787/10 -, juris, Rn. 14) auf Selbsthilfe verwiesen werden können, hat das Fachgericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls abzuwägen.
  • OLG Köln, 03.06.2011 - 25 UF 24/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder

    Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eines Bedürftigen darf im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (std. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfGE 9, 124, 130 f.; zuletzt noch BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010 - 1 BvR 787/10 = AGS 2011, 31 und BVerfG, Beschl. v. 22.02.2011 - 1 BvR 409/09 = EuGRZ 2011, 177).

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in Rn 11 seines Beschlusses v. 09.11.2010 - 1 BvR 787/10 = AGS 2011, 31 ausgeführt:.

  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Dies ergibt sich auch aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2010 - 1 BvR 787/10, in der es um die Gleichstellung Bedürftiger "im außergerichtlichen Bereich" geht.
  • BVerfG, 27.06.2014 - 1 BvR 256/14

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Ob Rechtsuchende zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2010 - 1 BvR 787/10 -, juris, Rn. 14) auf Möglichkeiten der Selbsthilfe verwiesen werden können, haben die Fachgerichte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.
  • AG Halle/Saale, 11.04.2011 - 103 II 1125/11

    Mutwillige Beantragung von Beratungshilfe

    Der Verweis der Antragstellerin auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2010 (Az. 1 BvR 787/10, zitiert nach juris) geht fehl.
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