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   BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16   

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https://dejure.org/2017,45050
BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16 (https://dejure.org/2017,45050)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16 (https://dejure.org/2017,45050)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2017 - 1 BvR 1489/16 (https://dejure.org/2017,45050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films ("Das Leben des Brian") am Karfreitag - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 10 FeiertG NW - zudem ...

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung eines Bußgeldes wegen der Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" an einem Karfreitag; Vereinbarkeit der Regelungen des Feiertagsgesetzes NW mit der erforderlichen konsequenten Trennung von Kirche und Staat; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films ("Das Leben des Brian") am Karfreitag - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 10 FeiertG NW - zudem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung eines Bußgeldes wegen der Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" an einem Karfreitag; Vereinbarkeit der Regelungen des Feiertagsgesetzes NW mit der erforderlichen konsequenten Trennung von Kirche und Staat; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films ("Das Leben des Brian") am Karfreitag - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 10 FeiertG NW - zudem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Das Leben des Brian" - an Karfreitag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nach Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die inzwischen ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Feiertagsschutz (Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris - "Karfreitag-Entscheidung").

    Der Beschwerdeführer setzt sich auch nicht substantiiert mit der in diesem Zusammenhang naheliegenden Frage auseinander, ob Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV einen Rechtfertigungsgrund für einen besonderen Schutz auch christlich verwurzelter Feiertage darstellt (vgl. dazu BVerfGE 125, 39 sowie nunmehr auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris, Rn. 59 ff. - "Karfreitag-Entscheidung").

    bb) Ebensowenig legt der Beschwerdeführer hinsichtlich der gerügten Verletzung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe eine Grundrechtsverletzung inhaltlich nachvollziehbar dar; er setzt sich mit möglichen Rechtfertigungsgründen, insbesondere der Reichweite von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV nicht auseinander (vgl. zu letzterem BVerfGE 125, 39 sowie nunmehr auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris, Rn. 59 ff. - "Karfreitag-Entscheidung").

    Soweit der Beschwerdeführer "umfassend" auf die Beschwerdebegründung im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 458/10 ("Karfreitag-Entscheidung") verweist, genügt auch dies nicht den Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde.

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Er verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 78, 58 ; 114, 258 ; vgl. 131, 47 , jeweils m.w.N., stRspr).

    Es genügt, wenn dessen Beseitigung aus anderen Gründen erreicht werden kann (BVerfGE 78, 58 ), also die Möglichkeit besteht oder bestand, ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (BVerfGE 33, 247 ; 51, 130 ).

    Beruht ein Eingriffsakt auf einer grundrechtsverletzenden Regelung, die Ausnahmen vorsieht, so muss der Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde versuchen, die Beseitigung des Eingriffsakts unter Berufung auf die Ausnahmeregelung zu erwirken oder ihn abzuwenden, wenn dies nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 78, 58 ).

    bb) Das Stellen eines Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 10 Abs. 1 Feiertagsgesetz NW wäre dem Beschwerdeführer auch zumutbar gewesen, da der Antrag nicht offensichtlich aussichtslos oder sinnlos gewesen wäre und auch sonst durch die Antragstellung keine ersichtlichen Nachteile gedroht hätten (vgl. dazu BVerfGE 68, 376 ; 78, 58 ; 79, 1 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - 4 B 135/15

    Verbot von Beschneidungsfeiern am Karfreitag bestätigt

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hinsichtlich § 10 Abs. 1 Feiertagsgesetz NW bereits ausgeführt, dass auch der Grundrechtsschutz einer Veranstaltung grundsätzlich ein "dringendes Bedürfnis" im Sinne der Norm begründen kann; insbesondere sei das Spannungsverhältnis zwischen der Religionsausübungsfreiheit und dem Feiertagsschutz im Rahmen des § 10 Feiertagsgesetz NW zu lösen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2015 - 4 B 135/15 -, juris, Rn. 9).

    Allenfalls ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2015 - 4 B 135/15 -, juris, Rn. 17; VG Aachen, Urteil vom 26. April 2006 - 3 K 128/06 -, juris, Rn. 33; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2005 - 3 L 585/05 -, juris, Rn. 8).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 442/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des § 11a ApoG (Umfang einer

    Jedenfalls hat sie nicht dargelegt, dass ein entsprechender Antrag offensichtlich aussichtslos gewesen wäre oder ihr durch die Antragstellung Nachteile gedroht hätten (vgl. dazu BVerfGE 68, 376 ; 78, 58 ; 79, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, juris, Rn. 19).
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