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   BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21   

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https://dejure.org/2022,36907
BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21 (https://dejure.org/2022,36907)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2022 - 1 BvR 161/21 (https://dejure.org/2022,36907)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2022 - 1 BvR 161/21 (https://dejure.org/2022,36907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von Geldwäschevorschriften wegen Subsidiarität unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 43 Abs 1 GwG 2017, § 43 Abs 2 GwG 2017, § 43 Abs 6 GwG 2017, § 46 GwG 2017
    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (juris: GwG 2017) sowie der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien - juris: ...

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (hier: Mitwirkungspflichten der Notare gegenüber den Aufsichtsbehörden bei meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (juris: GwG 2017) sowie der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien - juris: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (juris: GwG 2017) sowie der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien - juris: ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (juris: GwG 2017) sowie der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien - juris: ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (juris: GwG 2017) sowie der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien - juris: ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldwäsche-Meldepflichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    a) Unmittelbar gegen Gesetze steht der fachgerichtliche Rechtsschutz in der Regel nicht offen (vgl. BVerfGE 150, 309 ).

    Ein solcher Fall ist regelmäßig dann gegeben, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 150, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2018 - 1 BvR 1335/18 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2020 - 1 BvR 2424/20 -, Rn. 10).

    Anders verhält es sich, soweit die Beurteilung einer angegriffenen Norm ausschließlich spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären; einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung bedarf es dann nicht (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ; stRspr).

    Gleiches gilt, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ; 150, 309 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Ein solcher Fall ist regelmäßig dann gegeben, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 150, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2018 - 1 BvR 1335/18 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2020 - 1 BvR 2424/20 -, Rn. 10).

    Doch genügt eine Verfassungsbeschwerde auch dann nicht dem Grundsatz der Subsidiarität, wenn die Möglichkeit besteht, fachgerichtlichen Rechtsschutz außerhalb eines Straf- oder Bußgeldverfahrens zu erlangen (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; 138, 261 ; 145, 20 ).

    Zum vorrangigen fachgerichtlichen Rechtsschutz außerhalb eines Straf- oder Bußgeldverfahrens zählt die - gegebenenfalls mit einem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes verbundene - vorbeugende negative Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit normativer Verbote oder Verpflichtungen (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 115, 81 ; 145, 20 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 -, Rn. 11 f.).

  • BVerfG, 19.11.2018 - 1 BvR 1335/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen zumutbaren fachgerichtlichen Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Ein solcher Fall ist regelmäßig dann gegeben, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 150, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2018 - 1 BvR 1335/18 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2020 - 1 BvR 2424/20 -, Rn. 10).

    § 4 Abs. 5 GwGMeldV-Immobilien fordert ein "grobes Missverhältnis" zwischen Erwerbsvorgang sowie legalem Einkommen und Vermögen, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GwGMeldV-Immobilien ein "erhebliches" Abweichen von Gegenleistung und tatsächlichem Verkehrswert des Geschäftsgegenstandes beziehungsweise vorherigem Preis, § 6 Abs. 2 Satz 1 GwGMeldV-Immobilien für die dort genannten Gestaltungen das Fehlen eines "nachvollziehbaren Grundes" und § 6 Abs. 3 Satz 1 GwGMeldV-Immobilien bei Zahlung über ein Anderkonto das Fehlen eines "berechtigten Sicherungsinteresses" (zu Unklarheiten in den genannten Begrifflichkeiten vgl. Gabriel, in: BeckOK GwG, 1.6.2022, § 15 GwG Rn. 34; Krais, in: BeckOK GwG, 1.6.2022, § 6 GwGMeldV-Immobilien Rn. 5; ders., CCZ 2020, S. 311 ; Pelz, in: BeckOK GwG, 1.6.2022, § 4 GwGMeldV-Immobilien Rn. 7; Thelen, Geldwäscherecht in der notariellen Praxis, 2021, Rn. 480, 487, 503 und 522; siehe zu der genannten Formulierung aus § 4 Abs. 3 und Abs. 6 GwGMeldV-Immobilien auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2018 - 1 BvR 1335/18 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Vielmehr muss ein Beschwerdeführer zunächst im Rahmen des ihm Zumutbaren versuchen, Rechtsschutz durch die Fachgerichte zu erlangen (vgl. BVerfGE 143, 246 ).

    Anders verhält es sich, soweit die Beurteilung einer angegriffenen Norm ausschließlich spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären; einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung bedarf es dann nicht (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Gleiches gilt, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ; 150, 309 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ).
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Eine verwaltungsgerichtliche Feststellung wäre also auch gegenüber der für die Ahndung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit zuständigen Behörde verbindlich, so dass über den fachgerichtlichen Rechtsschutz eine solche Ahndung verhindert werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 142, 268 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 2067/17 u.a. -, Rn. 25).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Einer verwaltungsgerichtlichen Feststellung über Pflichten nach der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien und dem Geldwäschegesetz käme demnach Wirkung zwischen den Beschwerdeführern als Normadressaten und dem Rechtsträger der verbotsvollziehenden Behörde sowie allen diesem zugeordneten Behörden zu (§ 121 Nr. 1, § 63 Nr. 1 und 2 VwGO; dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11/02 -, Rn. 4; vgl. dazu auch BVerfGE 75, 329 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1993 - 1 BvR 340/91 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Zum vorrangigen fachgerichtlichen Rechtsschutz außerhalb eines Straf- oder Bußgeldverfahrens zählt die - gegebenenfalls mit einem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes verbundene - vorbeugende negative Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit normativer Verbote oder Verpflichtungen (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 115, 81 ; 145, 20 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 -, Rn. 11 f.).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Gleiches gilt, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ; 150, 309 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
    Eine verwaltungsgerichtliche Feststellung wäre also auch gegenüber der für die Ahndung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit zuständigen Behörde verbindlich, so dass über den fachgerichtlichen Rechtsschutz eine solche Ahndung verhindert werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 142, 268 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 2067/17 u.a. -, Rn. 25).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei wegen

  • VG Berlin, 05.02.2021 - 12 L 258.20

    Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

  • BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund der Möglichkeit der

  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

  • VGH Hessen, 02.08.2023 - 8 A 2555/18

    Spielhallen und Rauchverbot

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage statthaft ist, wenn die Feststellung begehrt wird, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13 - juris m. w. N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 161/21 - juris).
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