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   BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04   

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https://dejure.org/2008,6507
BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04 (https://dejure.org/2008,6507)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04 (https://dejure.org/2008,6507)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 2 BvR 1536/04 (https://dejure.org/2008,6507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kostenerhebung baden-württembergischer Amtsnotare aufgrund der einschlägigen Kostenordnung - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht (EWGRL 335/69

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare nach § 140 Kostenordnung (KostO) mit dem Grundgesetz (GG); Beruhen der Kostenerhebung im gesamten Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf einem Wertgebührensystem; Erörterung des Gebührenzwecks ...

  • Judicialis

    KostO § 140; ; BNotO § 3; ; BNotO § 114; ; BNotO § 115; ; BNotO § 116; ; BVerfGG § 80 Abs. 2; ; GG Art. 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04

    Zur Kostenbemessung in Grundbuchsachen - keine Grundrechtsverletzung durch

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332 ; 108, 1),darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337 ; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Der Gebührenerhebung stehe außerdem die Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung entgegen, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) entwickelt habe.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332 ; 108, 1),darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337 ; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) behandelten Rückmeldegebühren unterscheiden sich wesentlich von den hier betroffenen Wertgebühren.

    Auch wurden mit diesen Gebühren erkennbar keine sozialen Ausgleichszwecke verfolgt (vgl. BVerfGE 108, 1 ).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332 ; 108, 1),darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337 ; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332 ; 108, 1),darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337 ; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Das Bundesverfassungsgericht kann vielmehr erst eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung dieser Norm offensichtlich unhaltbar, mithin willkürlich ist (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Der Europäische Gerichtshof ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Das Bundesverfassungsgericht kann vielmehr erst eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung dieser Norm offensichtlich unhaltbar, mithin willkürlich ist (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Die darauf beruhende Verneinung einer Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG war angesichts der zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 10 der Gesellschaftsteuerrichtlinie (vgl. insbesondere die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Oktober 1998, Rs. C-152/97, BeckRS 2004, 74482, vom 29. September 1999, Rs. C-56/98, Slg. I 1999-8/9 , S. 6449, undvom 21. März 2002, Rs. C-264/00, Slg. I 2002-3 , S. 3335) jedenfalls nicht willkürlich.
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04
    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

  • EuGH, 27.10.1998 - C-152/97

    Agas

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

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