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   BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06   

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https://dejure.org/2009,3340
BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06 (https://dejure.org/2009,3340)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06 (https://dejure.org/2009,3340)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 1 BvR 1542/06 (https://dejure.org/2009,3340)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Justizgewährungsanspruch eines aus einer AG gegen Kapitalabfindung ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs (sog "squeeze out") bei verfrühter Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister - zur verfassungskonformen Auslegung der § 142 FGG aF, § 144 Abs 2 FGG aF bzw ...

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsbefugnis eines durch den Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs i.R.d. verfahrensfehlerhaften Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsbefugnis eines durch den Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs i.R.d. verfahrensfehlerhaften Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 327a ff., 319, 245, 246; GG Art. 2; ZPO § 265; FGG a. F. §§ 142, 144
    Zum Rechtsschutz der Minderheitsaktionäre bei versehentlich vor Ablauf der Anfechtungsfrist eingetragenem Squeeze out

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1474
  • ZIP 2004, 1668
  • ZIP 2010, 571
  • WM 2010, 170
  • NZG 2010, 902
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06
    Dass die Beschwerdeführerin ihre Aktien erworben haben könnte, um als Sachwalter der Interessen auch anderer Kleinaktionäre aufzutreten, ändert diese Betrachtung nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 und 1 BvR 147/97 -, NJW 2001, S. 279 [281]).

    Zwar ist zutreffend, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung aus einer Aktiengesellschaft auszuschließen und so die Schutzrechte dieser Aktionäre weitgehend auf die Vermögenskomponente zu konzentrieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 und 1 BvR 147/97 -, NJW 2001, S. 279).

    Zudem ist sicherzustellen, dass die Minderheitsaktionäre vollen Wertersatz für den Verlust ihrer Aktien erhalten, und schließlich ist effektiver Rechtsschutz gegen den Ausschluss zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 -, ZIP 2007, S. 1261 [1262] unter Bezug auf BVerfGE 100, 289 [303]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 und 1 BvR 147/97 -, NJW 2001 S. 279 f.; vgl. ferner Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2007 - 1 BvR 2984/06 -, ZIP 2007, S. 2121 [2122]).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06
    Namentlich die Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Grundsatz geklärt (vgl. etwa BVerfGE 112, 185 [208]).

    Demgemäß verbietet es das Rechtsstaatsgebot dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 112, 185 [208]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06
    Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung beantwortet sind oder an deren Klärung ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse besteht (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 f.]).

    Die geltend gemachte Verletzung verfassungsmäßiger Rechte hat unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles kein besonderes Gewicht und die Beschwerdeführerin ist auch sonst nicht in existentieller Weise betroffen (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).

  • BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18

    GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt

    Zudem ist sicherzustellen, dass der Gesellschafter vollen Wertersatz für den Verlust seiner Mitgliedschaft erhält, und schließlich ist effektiver Rechtsschutz gegen den Ausschluss oder die Einziehung zu gewährleisten (vgl. BVerfG, ZIP 2010, 571, 574 zur AG).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 229/09

    BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer

    a) Eine solche Auslegung von § 245 Nr. 1 bis 3, § 249 Abs. 1 AktG ist erforderlich, um der vom Gesetzgeber vorgesehenen, verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutzmöglichkeit gegen den von der Hauptversammlung gefassten Übertragungsbeschluss Geltung zu verschaffen (BVerfG, ZIP 2010, 571 Rn. 25).
  • OLG Köln, 14.12.2017 - 18 AktG 1/17

    Verschmelzung der STRABAG AG freigegeben

    Der Senat kann offenlassen, ob das mit den aufgezeigten Unwägbarkeiten von Anfechtungs- und Spruchverfahren für die Minderheitsaktionäre verbundene Risiko der Beeinträchtigung ihrer vermögensrechtlichen Stellung mit den Anforderungen effektiven Rechtsschutzes in Bezug auf das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30.05.2007 - 1 BvR 390/04, NJW 2007, 3268-3271; Beschluss vom 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06, NZG 2010, 902-905) vereinbar ist.
  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11

    Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG:

    Die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit des Hinausdrängens der Minderheitsaktionäre durch den Hauptaktionär nach den Vorschriften der §§ 327a ff. AktG stellt keine Enteignung dar, sondern ist Ausfluss der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen des GG entspricht (bereits BVerfG ZIP 2007, 1261, 1262; 2007, 2121, 2122; 2010, 571, 574; bereits zuvor BGH BB 2005, 2651, 2652, sowie zur Vermögensübertragung BVerfG NJW 2001, 279/280).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat (etwa BVerfG ZIP 2007, 1261, 1262; 2007, 2121, 2122; 2010, 571, 574) verstoßen die Vorschriften der §§ 327a ff. AktG nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11

    Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der

    Hiermit wäre es nicht in Einklang zu bringen, wenn das eine Gericht rechtskräftig bekunden würde, der Beschluss sei wirksam, weil die unterbreitete Absichtserklärung ausreichend für ein Pflichtangebot gewesen sei oder weil ein fehlendes Pflichtangebot im anschließenden Spruchverfahren korrigiert werden könne, während das sodann im Spruchverfahren angerufene Gericht erklärte, die Überprüfung des angeblichen Angebotes auf seine Höhe hin sei genau wegen einer Ablehnung der vorgenannten Gründe nicht statthaft (vgl. hierzu auch BVerfG, AG 2010, 160).
  • OLG Jena, 30.05.2018 - 2 U 800/15

    Einziehung GmbH-Gesellschaftsanteil - Anfechtungsbefugnis

    Die Bejahung der Anfechtungsbefugnis kann durch eine erweiternde Auslegung des § 245 Nr. 1 AktG eröffnet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Dezember 2009 - 1 BvR 1542/06 -, Rn. 22, 26, juris).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2011 - 20 W 1/11

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außen stehenden Aktionärs für die

    (2) Der weiter angeführte (Bl. 88 f.) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2009 betraf zwar einen Fall des Verlusts der Aktionärsstellung vor Klageerhebung wegen der verfahrensfehlerhaften Eintragung des Übertragungsbeschlusses vor Ablauf der Anfechtungsfrist.(BVerfG, AG 2010, 160 [juris Rn. 2].) Eine Beeinträchtigung der Rechte des Klägers zog das Bundesverfassungsgericht dort aber nur in Betracht, weil die Ablehnung der Anfechtungsbefugnis seitens der Fachgerichte unter Verweis auf den Verlust der Aktionärsstellung bei gleichzeitiger Verneinung registerrechtlicher Rechtsbehelfe ein Vorgehen gegen die verfahrensfehlerhafte Eintragung unmöglich machte.(BVerfG, AG 2010, 160 [juris Rn. 20].) Eine Beeinträchtigung der Rechte des Antragstellers ist hier indessen nicht zu befürchten (dazu umfassend unten 2.).
  • OLG Köln, 27.08.2009 - 18 U 177/08

    Anfechtungsklage; Squeeze out-Besschluss; Eintragung; Rechtshängigkeit

    Zwar hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 20.01.2005) zurückgewiesen (Beschluss vom 15.05.2006 - II ZR 48/05 -), jedoch ist deswegen noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig (1 BvR 1542/06).
  • OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09

    Ausschluss von Minderheitsaktionären: Aktivlegitimation nach Eintragung eines

    Trotzdem kommt angesichts der verfrühten Eintragung des Übertragungsbeschlusses die Annahme einer Aktivlegitimation der Kläger im Ergebnis nicht, auch nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (BVerfG, Entscheidung vom 9. Dezember 2009, 1 BvR 1542/06, zitiert nach juris-web.; Goette, a. a. O., 477 ff.), in Betracht.
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