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   BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15   

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BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15 (https://dejure.org/2015,40876)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15 (https://dejure.org/2015,40876)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15 (https://dejure.org/2015,40876)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires Verfahren; Transparenz- und Dokumentationsvorschriften; Protokollierungspflicht; Negativmitteilung als Kernbestandteil des gesetzlichen Regelungskonzepts; Indizwirkung für Gesetzesverstoß bei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fehlendes Negativattest nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO - Kein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 257c StPO, § 273 Abs 1a S 3 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Indizwirkung des Fehlens eines Negativattestes gem § 273 Abs 1a S 3 StPO für einen Verstoß gegen § 257c StPO sowie zu den Anforderungen an die Rüge eines solchen Verstoßes im Rahmen der strafprozessualen Revision

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren durch die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm; Gerichtliche Kontrolle vom Verständigungen in erster Instanz; Ermöglichung einer wirksamen "vollumfänglichen" Kontrolle durch das ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Indizwirkung des Fehlens eines Negativattestes gem § 273 Abs 1a S 3 StPO für einen Verstoß gegen § 257c StPO sowie zu den Anforderungen an die Rüge eines solchen Verstoßes im Rahmen der strafprozessualen Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff in das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren durch die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm; Gerichtliche Kontrolle vom Verständigungen in erster Instanz; Ermöglichung einer wirksamen "vollumfänglichen" Kontrolle durch das ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Deal im Strafverfahren - und die unterlassene Negativmitteilung

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Diese Konkretisierung ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    Diese Kontrolle soll dazu beitragen, dass "Verständigungen in erster Instanz wirklich so ablaufen, wie es den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht' (vgl. BVerfGE 133, 168 unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 9).

    Intransparente, unkontrollierbare "Deals' sind im Strafprozess wegen der mit ihnen verbundenen Gefährdung des Schuldprinzips, der darin verankerten Wahrheitserforschungspflicht und des dem Rechtsstaatsprinzip innewohnenden Prinzips des fairen Verfahrens dagegen bereits von Verfassungs wegen untersagt (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Die Vorschrift des § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO kann daher nicht als bloße Ordnungsvorschrift verstanden werden, sie gehört vielmehr zum Kern des gesetzlichen Regelungskonzepts (vgl. BVerfGE 133, 168 ; siehe auch BGHSt 56, 3 m.w.N.).

    Bei einem Verstoß gegen Transparenz- und Dokumentationspflichten wird sich nämlich in den meisten Fällen nicht sicher ausschließen lassen, dass das Urteil auf eine gesetzwidrige "informelle' Absprache oder diesbezügliche Gesprächsbemühungen zurückgeht (BVerfGE 133, 168 ).

    a) Die Konkretisierung des Grundrechts auf ein faires Verfahren bei und durch Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist zunächst Aufgabe der Fachgerichte; das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn eine Gesamtschau ergibt, dass dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann in derartigen Fällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß jedenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Urteil weder auf eine gesetzeswidrige informelle Absprache noch diesbezügliche Gesprächsbemühungen zurückgeht (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Es enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 130, 1 ).

    a) Die Konkretisierung des Grundrechts auf ein faires Verfahren bei und durch Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist zunächst Aufgabe der Fachgerichte; das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn eine Gesamtschau ergibt, dass dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Diese Konkretisierung ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    a) Die Konkretisierung des Grundrechts auf ein faires Verfahren bei und durch Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist zunächst Aufgabe der Fachgerichte; das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn eine Gesamtschau ergibt, dass dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10

    Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Die Vorschrift des § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO kann daher nicht als bloße Ordnungsvorschrift verstanden werden, sie gehört vielmehr zum Kern des gesetzlichen Regelungskonzepts (vgl. BVerfGE 133, 168 ; siehe auch BGHSt 56, 3 m.w.N.).

    Ihnen obliegt etwa die Entscheidung, dass die Revision konkret und im Einzelnen mitteilen muss, welche Kenntnisse sie - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung von Auskünften beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - von einer derartigen Absprache hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, NStZ 2013, S. 541; BGHSt 56, 3 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14 - NStZ 2015, S. 657 zu § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO).

    Möglich wäre aber auch eine Entscheidung, mit Blick auf das gesetzliche Schutzkonzept pauschalere Behauptungen genügen zu lassen, die dann vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 -, juris, Rn. 61 f. und BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, NStZ 2013, S. 724 f., jeweils zu § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; vgl. allgemein zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens beim Fehlen des Negativattestes BGHSt 56, 3 ).

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    b) Welche Anforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO allgemein - und damit auch als Voraussetzung für eine entsprechende Auslegung - an die Rüge einer gesetzeswidrigen informellen Absprache oder diesbezüglicher Gesprächsbemühungen zu stellen sind, ist als Frage der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts den Revisionsgerichten übertragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2014 - 2 BvR 2400/13 -, NJW 2014, S. 3504 zu § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO).

    Der Bundesgerichtshof hat sich im Zusammenhang mit den anderen erhobenen Verfahrensrügen unter Berücksichtigung des Verfahrensablaufs, des Revisionsvorbringens und der unwidersprochen gebliebenen dienstlichen Stellungnahme des Vorsitzenden - und damit nach Aufklärung der Verfahrenstatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2014 - 2 BvR 2400/13 -, NJW 2014, S. 3504 ) - umfassend mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine gesetzeswidrige Absprache angestrebt oder getroffen wurde, und dies verfassungsrechtlich vertretbar eindeutig ausgeschlossen.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Diese Konkretisierung ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    a) Die Konkretisierung des Grundrechts auf ein faires Verfahren bei und durch Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist zunächst Aufgabe der Fachgerichte; das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn eine Gesamtschau ergibt, dass dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Ihr kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
    Dabei sind Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren angemessen zu berücksichtigen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. zur Bedeutung der Grundrechte als objektive Wertordnung BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 191/97

    Vereidigung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung - Formulierung

  • BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 497/14

    Erfolgreiche Rüge der fehlenden Belehrung über mögliche Abweichungen des Gerichts

  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvR 1615/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung nur einer Kamera ohne

    Die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm kann somit in das Recht des Beteiligten auf ein faires Verfahren eingreifen (vgl. BVerfGK 9, 174 ; 17, 319 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, Rn. 14 und vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm kann somit in das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren eingreifen (vgl. BVerfGK 9, 174 ; 17, 319 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, juris, Rn. 14 und vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Daher sind diese Vorschriften als Schutzmechanismen vor gesetzwidrigen Verständigungen zu verstehen und nicht als reine Ordnungsvorschriften (vgl. BVerfGE 133, 168 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15 -, Rn. 7).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Dies gilt auch für die in § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO normierte Pflicht zur Protokollierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15, juris Rn. 9 ff.; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 4 Rn. 11 ff.; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; aA BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 9 ff.; s. auch MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 138 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 273 Rn. 12c, § 344 Rn. 26a; Radtke, NStZ 2013, 669 f.; Schneider, NStZ 2014, 252, 255 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren setzt voraus, dass die Entscheidung auf dem Verstoß beruhen kann (vgl. Beschluss vom 17. September 2021 ‌-VfGBbg 43/20 -‌, Rn. 20, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 ‌- 2 BvR 1043/15 -‌, Rn. 5, juris).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Die unzutreffende oder ungenügende Protokollierung solcher Gespräche kann indes nicht mit der Revision gerügt werden (unstatthafte Protokollrüge; vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15, juris Rn. 9 ff.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 33; Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; aA BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67 Rn. 7; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 9 ff.; s. auch MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 138 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 273 Rn. 12c, § 344 Rn. 26a; Radtke, NStZ 2013, 669 f.; Schneider, NStZ 2014, 252, 255 f.).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    Das Schweigen des Protokolls hierzu ist vor diesem Hintergrund daher ebenso beredt, wie schließlich das Fehlen eines - auch in Fällen der Verfahrenseinstellung gebotenen - Negativattests nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO (vgl. zur Beweiszeichenqualität BVerfG, Beschl. v. 9. Dezember 2016 - 2 BvR 1043/15, BeckRS 2016, 40841).
  • BayObLG, 31.03.2020 - 202 StRR 29/20

    Berufungsverwerfung wegen nur per E-Mail übermittelter ärztlicher Bescheinigung

    Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15 bei juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.09.2012 - 2 Ss OWi 1189/12 = NStZ 2013, 182 = OLGSt StPO § 300 Nr. 3 und zuletzt OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.09.2019 - Ss 44/19 bei juris; ferner Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 344 Rn. 10 ff.; KK/Gericke StPO 8. Aufl. § 344 Rn. 19 f. und LR/Franke StPO 26. Aufl. § 344 Nr. 70 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    c) Der Senat muss daher nicht entscheiden, ob er - wozu er neigt - eingedenk einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15; vgl. auch MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 138 ff.) seine bisherige Rechtsprechung zur Revisibilität von Verstößen gegen § 273 Abs. 1a StPO aufgibt (diese bereits ablehnend BGH, Urteil vom 3. November 2022 - 3 StR 127/22, NStZ 2023, 306, 307; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130, 136).
  • VGH Bayern, 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841

    Auswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung für die luftsicherheitsrechtliche

    Ein solcher strafprozessualer Rechtsschutz ist möglich und kann zur Fehlerhaftigkeit der Verurteilung führen (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2015 - 2 BvR 1043/15 - juris Rn. 9 ff.; BGH, B.v. 21.3.2017 - 5 StR 73/17 - NJW 2017, 1626).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 43/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; asylrechtliches

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