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   BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16   

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https://dejure.org/2021,52139
BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16 (https://dejure.org/2021,52139)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16 (https://dejure.org/2021,52139)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 2 BvR 1985/16 (https://dejure.org/2021,52139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des Beschwerdeführers wegen einer Heimunterbringung in der ehemaligen DDR

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung wegen Freiheitsentziehung und Heimunterbringung eines damals 13-Jährigen in der ehemaligen DDR verletzt dessen Anspruch auf effektiven ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung wegen Freiheitsentziehung und Heimunterbringung eines damals 13-Jährigen in der ehemaligen DDR verletzt dessen Anspruch auf effektiven ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen einer zweitägigen Freiheitsentziehung im Zusammenhang mit einem Republikfluchtversuch

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung wegen Freiheitsentziehung und Heimunterbringung eines damals 13-Jährigen in der ehemaligen DDR verletzt dessen Anspruch auf effektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des Beschwerdeführers wegen einer Heimunterbringung in der ehemaligen DDR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Heimunterbringung in der DDR - und die strafrechtliche Rehabilitierung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht: Ehemaliges DDR-Heimkind vor BVerfG erfolgreich

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    DDR-Unrecht - Rehabilitierung eines DDR-Heimkindes zu Unrecht abgelehnt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei DDR-Rehabilitierung müssen sich Gerichte um Aufklärung bemühen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht gibt Ex-DDR-Heimkind Recht - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des Beschwerdeführers wegen einer Heimunterbringung in der ehemaligen DDR

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 13).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Es hat sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 53; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 16).

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Es hat sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 53; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 16).

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 13).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 13).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Denn nach der obergerichtlichen Rechtsprechungspraxis zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung war alleine der Umstand, dass sich aufnahmebereite Verwandte außerhalb der DDR aufhielten, kein rechtsstaatlich akzeptabler Grund, eine dortige Unterbringung nicht zu erwägen; dies führte vielmehr zur Rehabilitierung des Betroffenen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 24. September 2013 - 172/11 -, juris, Rn. 14 f.; daran anschließend Kammergericht, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris, Rn. 14 ff.).

    Aus sachfremden Zwecken erfolgte die Heimeinweisung hingegen beispielsweise dann, wenn sie "der Durchsetzung der menschenrechtswidrigen Ausreisepraxis der DDR" diente (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Es hat sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 53; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1789/16

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Dies gilt insbesondere für die Rüge des Beschwerdeführers, die Fachgerichte hätten gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine mündliche Verhandlung durchführen müssen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1789/16 -).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Ohne dass es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Willkürverbot dar (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ; 152, 345 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG beziehungsweise - soweit es um Rechtsschutz gegen Akte öffentlicher Gewalt geht - Art. 19 Abs. 4 GG sowie aus Art. 3 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), da die Rechtsverletzungen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16
    Ohne dass es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Willkürverbot dar (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ; 152, 345 ).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • OLG Jena, 29.03.2016 - 1 Ws Reha 2/13

    Strafrechtlichen Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen

  • OLG Dresden, 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10
  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94

    Keine Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im strafrechtlichen

  • OLG Naumburg, 03.12.2015 - 2 Ws (Reh) 45/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Spezialkinderheim zu Zeiten

  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1985/16 -, Rn. 20).
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