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   BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89   

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BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 (https://dejure.org/1990,4362)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 (https://dejure.org/1990,4362)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 2 BvR 1434/89 (https://dejure.org/1990,4362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang bei Eilrechtsschutz in Asylsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89
    Eine solche für das Aussetzungsverfahren des § 80 Abs. 5 VwGO ansonsten kennzeichnende - summarische Überprüfung gibt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 43 [62]) keine ausreichende Erkenntnisgrundlage, um gerichtlichen Eilrechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach §§ 10, 11 AsylVfG zu versagen: Wiewohl allein ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorliegt, darf das Verwaltungsgericht sich nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des ausländerbehördlichen "Offensichtlichkeitsurteils" zufriedengeben, sondern muß es die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren, klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (BVerfG, a.a.O.).

    Aber auch die inhaltlichen Voraussetzungen eines Offensichtlichkeitsurteils im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nach den vom Bundesverfassungsgericht hierfür entwickelten Maßstäben (s. BVerfGE 67, 43 [56 f.] im Anschluß an BVerfGE 65, 76 [95 ff.]) sind nicht erfüllt: Für das Bestehen einer "allgemein anerkannten Auffassung", von der in den Gründen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts die Rede ist, findet sich weder in den gerichtlichen Entscheidungen noch in dem Bundesamtsbescheid ein Beleg.

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89
    Aber auch die inhaltlichen Voraussetzungen eines Offensichtlichkeitsurteils im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nach den vom Bundesverfassungsgericht hierfür entwickelten Maßstäben (s. BVerfGE 67, 43 [56 f.] im Anschluß an BVerfGE 65, 76 [95 ff.]) sind nicht erfüllt: Für das Bestehen einer "allgemein anerkannten Auffassung", von der in den Gründen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts die Rede ist, findet sich weder in den gerichtlichen Entscheidungen noch in dem Bundesamtsbescheid ein Beleg.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89
    Hierzu haben die Gerichte aber keine im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfGE 76, 143 [162]) hinreichend verläßlichen Feststellungen getroffen.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89
    Asylrelevante Intensität und Schwere läßt sich derartigen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit im Ausgangspunkt nicht absprechen (s. BVerfGE 54, 341 [357] m.w.N.).
  • VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04

    Liberia: inländische Fluchtalternative in den von der UNMIL beherrschten Gebieten

    Die der Abschiebungsandrohung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers als "offensichtlich unbegründet" ist zu Recht erfolgt (zur insoweit notwendigen inzidenten Prüfung vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43, 61 und BVerfG, Beschluss vom 10.1.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202 ff.).

    Die der Abschiebungsandrohung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers als "offensichtlich unbegründet" ist zu Recht erfolgt (zur insoweit notwendigen inzidenten Prüfung vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43, 61 und BVerfG, Beschluss vom 10.1.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202 ff.).

  • VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17

    Verfahren nach §§ 29a, 30 AsylG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nur erfolgen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, vom 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98 -, vom 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93 -, vom 19.06.1990 - 2 BvR 369/90 - und vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, alle juris.).
  • VG Sigmaringen, 02.08.2016 - A 4 K 2771/16

    Ablehnung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" bei sicherem

    Die gerichtliche Prüfung der vom Bundesamt getroffenen Offensichtlichkeitsfeststellung hat dabei auf Grund der als asylerheblich vorgetragenen oder zu erkennenden Tatsachen und in Anwendung des materiellen Asylrechts zu erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 ; Beschluss v. 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202 ff.).
  • VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Nach der im vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 17.06.1998 - 11 VR 9.97 -, juris Rn. 20) erweist sich die mit Bescheid vom 14.08.2020 verfügte Entlassung des Antragstellers als Beamtem auf Widerruf sowohl formell als auch materiell als rechtmäßig.
  • VG Sigmaringen, 28.03.2018 - A 1 K 7863/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Europarechtswidrigkeit; einstweiliger

    Die gerichtliche Prüfung der vom Bundesamt getroffenen Offensichtlichkeitsfeststellung hat dabei auf Grund der als asylerheblich vorgetragenen oder zu erkennenden Tatsachen und in Anwendung des materiellen Asylrechts zu erfolgen und auch die Feststellungen nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zu umfassen, vgl. § 31 Abs. 3, 2 AsylG (BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - Beschluss vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, beide bei juris).
  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und

    Die gerichtliche Prüfung der vom Bundesamt getroffenen Offensichtlichkeitsfeststellung hat dabei auf Grund der als asylerheblich vorgetragenen oder zu erkennenden Tatsachen und in Anwendung des materiellen Asylrechts zu erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - InfAuslR 1984, 215 und BVerfG, Beschluss vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 - InfAuslR 1990, 202 ff.).
  • VG Göttingen, 03.02.2004 - 2 B 35/04

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; allgemeine Gefahr; Asyl;

    Insofern hat die gerichtliche Prüfung über die sonst im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO übliche summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG, Beschluss vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 - InfAuslR 1990, Seite 202, 204; Beschluss vom 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 - AuAS 1993, Seite 271, 273;.
  • VG Sigmaringen, 22.01.2013 - A 7 K 3838/12
    Die gerichtliche Prüfung der vom Bundesamt getroffenen Offensichtlichkeitsfeststellung hat dabei auf Grund der als asylerheblich vorgetragenen oder zu erkennenden Tatsachen und in Anwendung des materiellen Asylrechts zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83- InfAusIR 1984, 215 und BVerfG, Beschluss v. 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 - InfAusIR 1990, 202 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1991 - 18 E 590/91

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussicht; Substantiierung des Vortrags;

    Bei Asylklagen nicht assimilierter türkischer Kurden besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht bereits generell aufgrund der Ausführungen des BVerfG im Beschluß vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202.
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 9a K 557/13

    Nigeria; Asylantrag; Offensichtlichkeitsurteil; Asylbegehren; Asylbewerber;

    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung der gegen den ablehnenden Bescheid der Beklagten gerichteten Klage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern ist aufgrund einer umfassenden Würdigung sämtlich vorgetragener oder sonst erkennbar maßgeblichen Umstände des Einzelfalles unter Ausschöpfung aller vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnisquellen zu entscheiden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1990 - 2 BvR 1434/89 -, juris, Rn. 10.
  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - A 6 K 16704/93

    Offensichtliche Begründetheit eines Asylantrags; Abweisung als unbegründet bei

  • VG Göttingen, 21.06.2018 - 2 B 242/18
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 9a K 2762/13

    Offensichtlichkeitsmaßstab; Asylbegehren; Reiseangabe; Nigeria; Drittstaat;

  • VG Köln, 09.07.2004 - 18 L 1837/04

    Asylanspruch bei einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit

  • VG Stuttgart, 25.11.1994 - A 5 K 10873/94

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Asylrechtlicher Anspruch eines

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