Rechtsprechung
BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - rewis.io
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung
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BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - datenbank.nwb.de
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Zweckbetrieb
- Steuersatzermäßigung für begünstigte Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG
- Tätigkeitsbereiche begünstigter Körperschaften
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2016 - 5 K 5372/14
- BFH, 23.07.2019 - XI R 2/17
- BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung jedoch grundsätzlich nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ). - BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83
Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge …
Auszug aus BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ).
- BFH, 26.08.2021 - V R 5/19
Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz
Auf die Frage, ob eine Vorlage an den EuGH bei der Prüfung anderer dem § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegender Fallgestaltungen erforderlich sein könnte (vgl. hierzu das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 1 BvR 2837/19), kommt es daher nicht an. - VK Bund, 23.08.2021 - VK 1-84/21
Rahmenvertrag über den Kauf von WQHD Monitoren und Zubehör
Dies mag daran liegen, dass gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, die derzeit noch anhängig ist (Aktenzeichen 1 BvR 2837/19). - BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20
Ablehnung eines Antrags auf Erstattung der notwendigen Auslagen
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt jedoch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens ( § 34 Abs. 1 BVerfGG ), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 66, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2022 - 1 BvR 2837/19 -, Rn. 2).