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   BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90, 2 BvH 4/90   

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BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90, 2 BvH 4/90 (https://dejure.org/1992,1516)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 2 BvH 3/90, 2 BvH 4/90 (https://dejure.org/1992,1516)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 2 BvH 3/90, 2 BvH 4/90 (https://dejure.org/1992,1516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landtagsfraktion - Antragsbefugnis - Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 71 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4
    Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten innerhalb eines Landes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 353
  • NVwZ 1992, 760
  • NVwZ 1992, 766 (Ls.)
  • NJ 1992, 310
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81

    Unmittelbare Beteiligung an Rechtsverhältnissen und deren Verletzung im

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90
    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 60, 319 (324); 62, 194 (201)).

    Die Geltendmachung von Rechten des Organs oder des Organteils, dem er angehört, ist einem Antragsteller im Verfahren gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG verwehrt (vgl. BVerfGE 60, 319 (325); 62, 194 (201)).

    Hätte nämlich, wie die Antragstellerin meint, die Landesregierung durch das Vorschaltgesetz einen mehr als nur vorläufigen Status erhalten, so beträfe eine solche zu weit reichende Preisgabe parlamentarischer Rechte bei der Bildung, der Kontrolle und der Abberufung der Regierung nur Rechte und Zuständigkeiten des Parlaments als Ganzen (vgl. dazu BVerfGE 60, 319 (327 f.)).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90
    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 60, 319 (324); 62, 194 (201)).

    Die Geltendmachung von Rechten des Organs oder des Organteils, dem er angehört, ist einem Antragsteller im Verfahren gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG verwehrt (vgl. BVerfGE 60, 319 (325); 62, 194 (201)).

    Die maßgeblichen Rechtssätze, aus denen der Antragsteller diese eigenen Rechte und Zuständigkeiten herleitet, müssen solche des Landesverfassungsrechts sein (vgl. BVerfGE 62, 194 (199); 66, 107 (114)).

  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90
    Die maßgeblichen Rechtssätze, aus denen der Antragsteller diese eigenen Rechte und Zuständigkeiten herleitet, müssen solche des Landesverfassungsrechts sein (vgl. BVerfGE 62, 194 (199); 66, 107 (114)).

    Das gleiche gilt im Blick auf Verfassungsrecht des Bundes, soweit es in das Landesverfassungsrecht hineinwirkt (vgl. BVerfGE 66, 107 (114)).

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Das in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes schützt den einzelnen in seinem Entschluß, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in dem gewählten Beruf zu ergreifen, beizubehalten oder aufzugeben (BVerfGE 84, 133, 146 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]; 85, 360, 372 f. [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]).
  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 62, 194 ; 85, 353 ; 88, 63 ; BVerfG, Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 -, Umdruck S. 5).

    Das gilt auch in der besonderen Situation der neuen Bundesländer (vgl. BVerfGE 85, 353 ; 88, 63 ; BVerfG, Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 -, Umdruck S. 6).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Soweit dem Vorbringen des Klägers allgemein zu entnehmen ist, daß er die Berufungsentscheidung im Ergebnis für unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Bestands- und Vertrauensschutzes hinsichtlich der in der DDR erworbenen Rechte und Ansprüche hält, ist eine weitere höchstrichterliche Klärung der Rechtslage nicht geboten, nachdem das Bundesverfassungsgericht sogar weit schwerwiegendere Eingriffe in die Berufs- und Wissenschaftsfreiheit der in wissenschaftlichen Einrichtungen der DDR tätig gewesenen Forscher für verfassungsmäßig gehalten hat (vgl. BVerfGE 85, 360 [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 6/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

    Seine Anwendbarkeit wird verneint, wenn die Begrenzung der Verwendung vorhandener Vermögensgüter, für die grundsätzlich auch der Schutz des Art. 14 GG in Betracht kommt, nur mittelbare Folge einer angeordneten Handlungsbeschränkung ist (BVerfGE 102, 26, 40) [BVerfG 16.02.2000 - 1 BvR 420/97], insbesondere dann, wenn durch Gesetz Arbeitsverhältnisse befristet werden und damit die Freiheit der individuellen Erwerbsmöglichkeit von einem bestimmten Zeitpunkt an beendet wird (BVerfGE 84, 133, 157 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]; 85, 360, 383 [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; - insoweit überholt die frühere Rechtsprechung des BGH, BGHZ 81, 21, 33 f [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80]; differenzierend BGHZ 132, 181, 186 ff).
  • BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92

    Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]; 88, 63 [67 f.]).

    Das gilt auch in der besonderen Situation der neuen Bundesländer (vgl. BVerfGE 85, 353 [358]; 88, 63 [68]).

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

    Unter Berücksichtigung der besonderen historischen Situation der Wiedervereinigung Deutschlands (vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90] und der Geltungsdauer des § 249c Abs. 3 AFG (bis 31. Dezember 1992) ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht verletzt.

    Dies gilt in besonderer Weise bei der Bewältigung einer einzigartigen Aufgabe wie der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht, jeweils mwN; vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; sie erlaubte sogar ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).

  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91

    Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]).

    Mit der Behauptung einer Fraktion, der Landtag habe durch Selbstaufgabe bestimmter Rechte und Zuständigkeiten zugleich ihre parlamentarischen Mitbestimmungsrechte eingeschränkt, weil sie diese Rechte nur im Rahmen der Zuständigkeiten des Landtages ausüben könne, ist mithin der erforderliche unmittelbare Eingriff in ihre Rechtsstellung nicht in einer § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG genügenden Weise dargetan (vgl. BVerfGE 60, 319 [327 f.]; 85, 353 [359]).

  • BVerwG, 08.01.1997 - 2 B 63.96

    Hochschulrecht - Statusschutz evaluierter Professoren alten Rechts bei der

    Hier geht es zunächst um eine Organisationsmaßnahme, hinsichtlich derer der Staat durch die Grundrechte der bei der jeweiligen Einrichtung Beschäftigten, auch durch ihre Freiheit der Forschung und Lehre nach Art. 5 Abs. 3 GG, grundsätzlich nicht eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 85, 360 [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90] m.w.N.).

    Ein unmittelbarer Eingriff in das bisherige Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) des Professors nach altem Recht findet gerade nicht statt; darin unterscheiden sich die hier zu erörternden Fallgestaltungen von denjenigen des von der Beschwerde angeführten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1992 (BVerfGE 85, 360 [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95

    Befristung von Lektorenverträgen

    Soweit die Hochschulen selbst Träger des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit sind (vgl. BVerfGE 85, 360, 384) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90], äußert sich diese vor allem darin, daß die Hochschulen vorbehaltlich der Organisationsfreiheit des Staates autonom bestimmen können, welche Qualifikation im einzelnen die in ihr Lehrenden aufweisen müssen (vgl. Löwisch, JZ 1994, 293).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

    Dies gilt um so mehr, als der Gesetzgeber angesichts der Notwendigkeit, die einzigartige Aufgabe der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu bewältigen, einen besonders weiten Gestaltungsspielraum besitzt (BVerfGE 84, 90, 130; 85, 360, 377 [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; BSGE 76, 136, 142 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 1).
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 62/93

    Bemessung der Höhe der Altersversorgung - Anspruch auf Neuberechnung der Rente -

  • BVerwG, 20.02.1997 - 2 B 76.96

    Voraussetzungen der grundlegenden Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • BVerwG, 20.02.1997 - 2 B 107.96

    Auslegung auslaufenden Landesrechts ohne in die Zukunft weisende und damit ohne

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 3/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 32/96

    Anspruch auf Bewilligung originärer Arbeitslosenhilfe - Zeitliche Begrenzung der

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung -

  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 16/97

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Minderung der Dauer des

  • BFH, 26.09.1995 - VII R 19/94

    Prüfungsfreie Zulassung zum Steuerbevollmächtigten - Rücknahme der vorläufigen

  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 103/93

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Unverheiratete Arbeitslose ohne Kind

  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 1042/94

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 92/92

    Anspruch auf Altersübergangsgeld - Selbständige Tätigkeit - Beitrittsgebiet

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.1998 - 11 Sa 43/97

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer aus einem Mitgliedsstaat der

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 13/93

    Anspruch auf Nachzahlung von Witwenrente - Ruhen des Anspruchs während der Zeit

  • BFH, 05.03.1993 - VI R 37/92

    Anspruch eines Ehepaares mit Wohnsitz in Sachsen auf Lohnsteuer-Jahresausgleich

  • BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1992 - 2 A 11007/92

    Landesfachgruppe Journalismus; Benennungsrecht für Rundfunkrat

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