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   BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92   

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https://dejure.org/1992,2282
BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92 (https://dejure.org/1992,2282)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1992 - 2 BvR 528/92 (https://dejure.org/1992,2282)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 (https://dejure.org/1992,2282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der Übergangsregelung des Einigungsvertrags auf Schöffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedervereinigung - Übergangsregelung - Schöffen - Hilfsschöffen - Neuwahl - Ergänzugswahl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1992, 457
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Er muß wirksam zum Richter ernannt (Art. 92 GG ) und unabhängig sein (Art. 97 GG ; vgl. BVerfGE 23, 321 [325]; 31, 181 [183]; 42, 206 [209]).

    Der Legitimationszusammenhang, kraft dessen sich das Amt der für das Landgericht Berlin bereits gewählten Schöffen und Hilfsschöffen aus der Staatsgewalt des Volkes ableiten läßt (vgl. BVerfGE 31, 181 [182 f.]; 48, 300 [315 f.]; siehe auch BGHSt 33, 41 [42]), wurde weder durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundene Änderung der Berliner Gerichtsorganisation noch durch die Wahl des Gesamtberliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen am 2. Dezember 1990 unterbrochen.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Er muß wirksam zum Richter ernannt (Art. 92 GG ) und unabhängig sein (Art. 97 GG ; vgl. BVerfGE 23, 321 [325]; 31, 181 [183]; 42, 206 [209]).

    a) Ob und inwieweit die Verfassung eine Laienbeteiligung an der Strafrechtspflege gewährleistet, hat das Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht abschließend entschieden (vgl. BVerfGE 42, 206 [208 f.]).

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    An diesen Grundsätzen ist auch die Beteiligung ehrenamtlicher Richter an der rechtsprechenden Gewalt zu messen, die das Grundgesetz als traditionelle Institution des deutschen Gerichtsverfassungsrechts vorgefunden und stillschweigend anerkannt hat (vgl. BVerfGE 48, 300 [317]).

    Der Legitimationszusammenhang, kraft dessen sich das Amt der für das Landgericht Berlin bereits gewählten Schöffen und Hilfsschöffen aus der Staatsgewalt des Volkes ableiten läßt (vgl. BVerfGE 31, 181 [182 f.]; 48, 300 [315 f.]; siehe auch BGHSt 33, 41 [42]), wurde weder durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundene Änderung der Berliner Gerichtsorganisation noch durch die Wahl des Gesamtberliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen am 2. Dezember 1990 unterbrochen.

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Er muß wirksam zum Richter ernannt (Art. 92 GG ) und unabhängig sein (Art. 97 GG ; vgl. BVerfGE 23, 321 [325]; 31, 181 [183]; 42, 206 [209]).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Der Legitimationszusammenhang, kraft dessen sich das Amt der für das Landgericht Berlin bereits gewählten Schöffen und Hilfsschöffen aus der Staatsgewalt des Volkes ableiten läßt (vgl. BVerfGE 31, 181 [182 f.]; 48, 300 [315 f.]; siehe auch BGHSt 33, 41 [42]), wurde weder durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundene Änderung der Berliner Gerichtsorganisation noch durch die Wahl des Gesamtberliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen am 2. Dezember 1990 unterbrochen.
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Im Blick auf den weiten Gestaltungsspielraum, der den Verfassungsorganen bei der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands zukam (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. September 1990 - 2 BvE 2/90 -, DtZ 1990, S. 276 ), ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dies lasse sich nur mit Hilfe von "Maßgaben" erreichen, durch die die Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes in Berlin für eine Übergangszeit modifiziert wird, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Neben dieser Gewährleistung der Unabhängigkeit des Richters und der Verhinderung von Eingriffen Unbefugter in die Rechtspflege soll das Gebot: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" auch das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte schützen (vgl. BVerfGE 4, 412 [416]).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Dagegen spricht, daß es sich bei § 36 Abs. 2 und § 42 Abs. 2 GVG lediglich um Soll-Vorschriften handelt, deren Verletzung nach der Gesetzesbegründung unschädlich ist (vgl. BTDrucks. 7/551 S. 100); nach der Rechtsprechung der Fachgerichte begründet auch ein Verstoß gegen § 77 Abs. 2 Satz 1 GVG nicht die revisionsrechtliche Besetzungsrüge im Strafprozeß (vgl. BGHSt 34, 121 [122 f.]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Dies ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen rechtsstaatlichen Objektivitätsgebots auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung (vgl. BVerfGE 82, 159 [194]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
    Gesetzlicher Richter ist nach dieser Vorschrift nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit oder das erkennende Gericht als Spruchkörper, sondern auch der zur Entscheidung im Einzelfall berufene Richter (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Für die im Zuge der Einigung Deutschlands zu treffenden Regelungen insbesondere der Gerichtsverfassung muß dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt werden (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 - ).

    Dabei ist die hier in Rede stehende Problematik unterschiedlicher Regelungen der Schöffenwahl den Sondervorschriften des Einigungsvertrages über Schöffen im Land Berlin besonders verwandt (dazu BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 -).

  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    a) Damit ein mitwirkender Richter - abgesehen von weiteren hier nicht interessierenden Voraussetzungen - gesetzlicher Richter ist, muß er wirksam zum Richter bestellt sein (BVerfG, Beschl. v. 10.05.1992 - 2 BvR 528/92, DtZ 1992, 281 unter Hinweis auf Art. 92 GG).
  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04

    Anforderungen an den gesetzlichen Richter

    a) Damit ein mitwirkender Richter - abgesehen von weiteren hier nicht interessierenden Voraussetzungen - gesetzlicher Richter ist, muß er wirksam zum Richter bestellt sein (BVerfG, Beschl. v. 10.05.1992 - 2 BvR 528/92, DtZ 1992, 281 unter Hinweis auf Art. 92 GG).
  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 998/06

    Anforderungen an die Herstellung der Öffentlichkeit bei der Auslosung der

    Diese Grundsätze gelten auch für die Beteiligung ehrenamtlicher Richter an der rechtsprechenden Gewalt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 -, juris).
  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 10. Mai 1992 2 BvR 528/92, Deutsch-Deutsche Rechtszeitschrift -- DtZ -- 1992, 281).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Der erkennende Senat schließt sich dem an und verweist zur näheren Begründung auf obigen Beschluß (vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Mai 1992 2 BvR 528/92, Deutsch-Deutsche Rechtszeitschrift - DEZ - 1992, 281).
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