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   BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22   

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https://dejure.org/2023,11447
BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22 (https://dejure.org/2023,11447)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.2023 - 2 BvR 370/22 (https://dejure.org/2023,11447)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 (https://dejure.org/2023,11447)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Fristverlängerungsantrag, rechtzeitiger Eingang, Eingang nach Dienstschluss. gerichtsinterne Weiterleitung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines Fristverlängerungsantrags wegen Verletzung rechtlichen Gehörs überwiegend erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 224 Abs 2 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitigen Fristverlängerungsantrags

  • IWW

    Art. 103 GG, §§ 224, 224 ZPO
    Grundrechte

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision wegen der Verletzung des Rechts der Beschwerdeführerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Nichtgestattung einer Fristverlängerung zur hinreichenden Stellungnahme trotz glaubhafter Darstellung der Umstände durch die Beschwerdeführerin

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitigen Fristverlängerungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BVerfGG § 93c Abs. 1 S. 1
    Erfolgreiche Revision wegen der Verletzung des Rechts der Beschwerdeführerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Nichtgestattung einer Fristverlängerung zur hinreichenden Stellungnahme trotz glaubhafter Darstellung der Umstände durch die Beschwerdeführerin

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitigen Fristverlängerungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Dienstschluss per beA übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eingang am Tag des Fristablaufs nach Dienstschluss - Fristverlängerungsantrag ist (noch) rechtzeitig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Fristverlängerungsantrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristen dürfen voll ausgeschöpft werden! (IBR 2023, 436)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • AG Mülheim/Ruhr, 21.12.2021 - 12 C 1234/21
    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 21. Dezember 2021 - 12 C 1234/21 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz.

    Das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 21. Dezember 2021 - 12 C 1234/21 - wird aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr zurückverwiesen.

    Soweit die Verfassungsbeschwerde zulässig und offensichtlich begründet ist, war festzustellen, dass das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 21. Dezember 2021 - 12 C 1234/21 - die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet wird oder dass es der Geschäftsstelle übergeben wird, sondern allein, dass es in den Machtbereich des Gerichts gelangt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 -, juris, Rn. 20 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418).

    Fristen dürfen einem gesicherten prozessrechtlichen Grundsatz zufolge, der seine Stütze im Verfassungsrecht findet, vollständig ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 323 ; 52, 203 ; 69, 381 ).

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert die Möglichkeit der Verfahrensbeteiligten, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im gerichtlichen Verfahren zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ).

    Es darf auch keine Tatsachen zugrunde legen, zu denen nicht Stellung genommen werden konnte (vgl. BVerfGE 7, 275 ; 55, 1 ).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 149, 86 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Lediglich bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax ist zu beachten, dass mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen wird, dass in der Regel mit einem rechtzeitigen Abschluss des Sendungsvorgangs gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Zu jeder dem Gericht unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite muss die Gelegenheit zur Äußerung bestehen (vgl. BVerfGE 19, 32 ).
  • BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02

    Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
    Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet wird oder dass es der Geschäftsstelle übergeben wird, sondern allein, dass es in den Machtbereich des Gerichts gelangt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 -, juris, Rn. 20 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip sowie von Art 103 Abs 1

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22

    Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!

    Das Berufungsgericht darf eine Berufung nicht gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweisen, ohne zuvor über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO entschieden zu haben (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 [für den Erlass eines klageabweisenden Urteils vor Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der gesetzten Replikfrist]).

    Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Vielmehr liegt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich auch dann vor, wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist übergeht und seine den Rechtszug abschließende Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 21, 23 [Urteil ohne Entscheidung über Antrag zur Verlängerung der gesetzten Frist zur Replik]).

    Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2; NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Für den fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags der Beklagten war deshalb allein entscheidend, dass dieser vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Berufungsgerichts gelangt war (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, aaO).

    Denn es geht hier nicht um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 27, 29; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Ein Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).

    Keine eigenständige Beschwer liegt hingegen vor, wenn der Beschwerdeführer lediglich die unterbliebene Korrektur und Perpetuierung vorangegangener Grundrechtsverstöße rügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 -, Rn. 54; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer

    Die ursprünglich gerügte Gehörsverletzung kann - wie hier geschehen - durch eine Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Anhörungsrüge beanstandete Entscheidung geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2023 - X ZB 1/23

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Kenntnisnahme der

    Dies gilt auch dann, wenn es gerichtsintern zu Verzögerungen bei der Weiterleitung des Schriftsatzes an die zur Entscheidung berufenen Richter gekommen ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26 f.).
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