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   BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52   

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https://dejure.org/1953,91
BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52 (https://dejure.org/1953,91)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1953 - 1 BvC 3/52 (https://dejure.org/1953,91)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1953 - 1 BvC 3/52 (https://dejure.org/1953,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Beschwerdevoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48
    Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 300
  • NJW 1953, 1097 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Die Beschwerde der C.B.V. ist unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 [303 f.]; 14, 196 [197]; 21, 359 [360]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 5/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Aus dem Gegensatz zwischen § 2 Abs. 2 WPG, der das Einspruchsrecht beim Bundestag regelt, und § 48 BVerfGG , der für das Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Bundestages gilt, geht klar hervor, daß das Beschwerderecht gegenüber dem Einspruchsrecht eingeschränkt sein soll (BVerfGE 2, 300 [303]).

    Das mag eng sein, ergibt sich aber eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes (BVerfGE 2, 300 [304]).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Soweit die Beschwerde von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands erhoben wird, ist sie schon deshalb unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197)).
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