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   BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17522
BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18 (https://dejure.org/2020,17522)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18 (https://dejure.org/2020,17522)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 2 BvR 2389/18 (https://dejure.org/2020,17522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 59
    Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt i.R.d. Androhung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan; Ermessen der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung aus dringenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage verfassungswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz: Rechtsschutzbedürfnis auch bei restriktiver Abschiebungspraxis

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Afghanische Asylbewerber erringen Sieg

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
    aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
    aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
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