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   BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91   

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https://dejure.org/1992,5408
BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91 (https://dejure.org/1992,5408)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91 (https://dejure.org/1992,5408)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1857/91 (https://dejure.org/1992,5408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur zum Zitat "Soldaten sind Mörder"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    f) Unbeschadet der vorstehenden Darlegungen kann die Pflicht des Soldaten, seine Meinung - nicht zuletzt unter Beachtung der gebotenen Rücksicht auf die Empfindungen seiner Kameraden - besonnen, tolerant und sachlich zu äußern (vgl. BVerfGE 28, 36 [47]), im Einzelfall insbesondere dazu führen, daß der Soldat bei seiner Meinungsäußerung von der Verwendung bestimmter Begriffe, die besonders emotionsbeladen sind und - selbst im Kontext ihrer Verwendung - zu erheblichen Mißverständnissen und Fehlinterpretationen führen können, absehen muß.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    4. Mit der Entscheidung der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    Das in der Öffentlichkeit umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20. Oktober 1989 wurde auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger durch das Oberlandesgericht Frankfurt am 11. März 1991 aufgehoben und das Verfahren erneut an das Landgericht zurückverwiesen (NJW 1991, 2032 ff.); zwar sei die Rechtsauffassung des Landgerichts nicht zu beanstanden, wonach der Tatbestand der Volksverhetzung nicht vorliege, jedoch seien - was den Vorwurf der Beleidigung anbetreffe - die Ausführungen im angegriffenen Urteil zu § 193 StGB nicht ausreichend und insbesondere die dort vorgenommene Abwägung zwischen dem Ehrenschutz einerseits und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit andererseits ungenügend.
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    Insoweit besteht der Gleichheitsanspruch aber nur gegenüber dem jeweils nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt; eine in diesem Sinne nicht willkürliche Sachbehandlung kann deshalb nur von dem unmittelbar für die disziplinar- oder strafrechtliche Maßnahme verantwortlichen Verwaltungsträger eingefordert werden (vgl. nur BVerfGE 1, 82 [85]; 21, 54 [68]; 79, 127 [158]).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80

    Verfassungsmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    Es gibt keine Gleichheit im Unrecht (vgl. nur BVerfGE 9, 213 [223]; 50, 142 [166]; 57, 29 [38]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    a) Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des sogenannten einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allerdings grundsätzlich allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. nur BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    Da die Erklärung zugleich Meinungsäußerung sei, wäre der Einfluß des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt, wenn ihr ein Sinn gegeben würde, den sie nach dem Wortlaut objektiv nicht habe, oder wenn unter mehreren objektiv möglichen Deutungen die zur Beanstandung führende herausgegriffen würde, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (Hinweis auf BVerfGE 82, 272 [280]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    a) Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des sogenannten einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allerdings grundsätzlich allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. nur BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
    Unabhängig von dem bei Anwendung des Art. 4 Abs. 1 GG anzunehmenden Wegfall einer Dienstpflichtverletzung habe der Wehrdienstsenat das Grundrecht jedenfalls dadurch verletzt, daß er bei der Disziplinarzumessung das "Wohlwollensgebot" gegenüber Gewissenstätern (vgl. BVerfGE 23, 127 [134]) außer acht gelassen habe.
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • LG Frankfurt/Main, 20.10.1989 - 59 Js 26112/84

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

  • LG Frankfurt/Main, 08.12.1987 - 14 Ns 50 Js 26112/84

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

  • VG Köln, 07.07.2016 - 4 K 6700/15

    Anspruch des fraktionslosen Stadtverordneten eines Stadtrats auf Besichtigung

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91 -, juris Rn. 58.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem bereits mehrfach erwähnten Beschluß vom 10. Juli 1992 (NJW 1992, 2750) sowie in dem Beschluß vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1857/91 - nicht beanstandet, daß dem Ausdruck "alle Soldaten sind potentielle Mörder" in der Erklärung vom 7. November 1989 im Hinblick auf die Wortwahl und die darauf beruhende Außenwirkung bei der disziplinarrechtlichen Bewertung ein besonderes, selbständiges Gewicht beigemessen wird, und hat dargelegt, daß die Verwendung des Begriffs "potentielle Mörder" und die inhaltliche Billigung der Aussage "alle Soldaten sind potentielle Mörder" durch Soldaten zumal in der damaligen Situation und bei Berücksichtigung der Emotionen, die das Urteil des Landgerichts Frankfurt gerade in den Reihen der Bundeswehr ausgelost hatte, für den Tatbestand eines Dienstvergehens spricht.
  • VG München, 16.10.2014 - M 22 K 14.1743

    Chancengleichheit, Religionsfreiheit, Verfassungsschutz, Bürgerrechtspartei,

    Hinzukommt, dass auch teilweise übersteigerte Formulierungen, namentlich im Rahmen des öffentlichen Meinungskampfes, starke Ausdrücke, auch in überspitzter und polemischer Form der Meinungsfreiheit unterfallen (BVerfG B.v. 10.7.1992 - 2 BvR 1857/91 - juris Rn. 62).
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