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BVerfG, 10.07.2003 - 2 BvR 1082/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Billigkeiterwägungen bei der Auslagenerstattung; Erstattung von Auslagen bei einer vom Beschwerdeführer für erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 94 Abs. 2; ; BVerfGG § 94 Abs. 3; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34a Abs. 3
Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 12.06.2002 - 2 L 321/02
- BVerfG, 10.07.2003 - 2 BvR 1082/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 10.07.2003 - 2 BvR 1082/02
Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt oder hilft sie der Beschwer auf andere Weise ab, so kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 10.07.2003 - 2 BvR 1082/02
Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt oder hilft sie der Beschwer auf andere Weise ab, so kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).