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   BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,284
BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01 (https://dejure.org/2001,284)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2001 - 2 BvR 569/01 (https://dejure.org/2001,284)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 (https://dejure.org/2001,284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch überspannte Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Feststellung der Eigenschaft als Deutscher iSv GG Art 116 - Klärung besonderer rechtlicher ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Gewährung von Prozesskostenhilfe - Verwirklichung des Rechtsschutzes - Hinreichende Erfolgsaussichten - Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 114 Abs. 1
    D (A), Verfahrensrecht, Vertriebenenrecht, Vertriebenenverfahren, Rumänen, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Prüfungsmaßstab, Gleichheitsgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsweggarantie, Vertriebene, Übernahmegenehmigung, Statusdeutsche

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4 GG

  • RA Kotz

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe darf nicht durch eine ausufernde Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage behindert werden!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Reichweite einer Übernahmeerklärung; Klärung von Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1748
  • Rpfleger 2001, 554
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
    Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfGE 81, 347 m.w.N.; stRspr).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (BVerfGE 81, 347 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96

    Zum Aufnahmeakt im Sinne des GG Art 116 Abs 1 hinsichtlich der Abkömmlinge eines

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
    a) Das Verwaltungsgericht sieht es unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 90, 173) sowie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Januar 1999 (DVBl 1999, S. 1216) als geklärt an, dass für die Zeit vor Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes in seiner Fassung vom 2. Januar 1993 eine im sog. D-1-Verfahren erteilte Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes - wie sie den Beschwerdeführern erteilt worden ist - als Aufnahmeakt in Betracht kommen kann.
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
    a) Das Verwaltungsgericht sieht es unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 90, 173) sowie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Januar 1999 (DVBl 1999, S. 1216) als geklärt an, dass für die Zeit vor Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes in seiner Fassung vom 2. Januar 1993 eine im sog. D-1-Verfahren erteilte Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes - wie sie den Beschwerdeführern erteilt worden ist - als Aufnahmeakt in Betracht kommen kann.
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
    Mit der Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführer auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
    Mit der Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführer auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • VGH Bayern, 16.02.2001 - 5 ZC 00.3528
    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
    Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 2001 - 5 ZC 00.3528 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20. November 2000 - RN 9 K 00.1518 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).
  • ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19

    Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf

    "Gewiss" muss dieser Ausgang allerdings nicht sein (BVerfG v. 10.08.2001 - 2 BvR 569/01).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, DVBl 2001, S. 1748 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 -, NVwZ 2006, S. 1156 ).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 -, NJW 2004, S. 1789 f. m.w.N., und vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 -, VIZ 2002, S. 594 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, DVBl. 2001, S. 1748 ff.).
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