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   BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09   

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https://dejure.org/2009,3443
BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09 (https://dejure.org/2009,3443)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09 (https://dejure.org/2009,3443)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2009 - 1 BvQ 34/09 (https://dejure.org/2009,3443)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 130 StGB; Art. 8 GG; § 15 BayVersG

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Sofortvollzug des Verbots einer unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Versammlung - Klärung der Verfassungsmäßigkeit von StGB § 130 Abs 4 nur in einem Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Verbots einer rechtsradikalen Versammlung zum Gedenktag von Rudolf Heß

  • Judicialis

    BayVersG Art. 15 Abs. 1; ; BayVersG Art. 15 Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 4; ; BVerfGG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot einer Versammlung mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Hess"

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot einer Versammlung mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Hess"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).

    Daher sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).

  • BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07

    Erneute Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot,

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    In den vergangenen Jahren hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere unter Verweis auf die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Einschätzung des Gesetzgebers zur Gewichtung des Schutzguts von § 130 Abs. 4 StGB abgelehnt (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06 - Beschluss vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - Beschluss vom 13. August 2008 - 1 BvR 2102/08 -).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 CS 09.1604

    Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel bleibt verboten

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die hiergegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen (10 CS 09.1604).
  • VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410

    1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der hiergegen gerichteten Klage abgelehnt (B 1 S 09.410).
  • BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06

    Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt erneut verboten

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    In den vergangenen Jahren hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere unter Verweis auf die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Einschätzung des Gesetzgebers zur Gewichtung des Schutzguts von § 130 Abs. 4 StGB abgelehnt (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06 - Beschluss vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - Beschluss vom 13. August 2008 - 1 BvR 2102/08 -).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05

    Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    In den vergangenen Jahren hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere unter Verweis auf die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Einschätzung des Gesetzgebers zur Gewichtung des Schutzguts von § 130 Abs. 4 StGB abgelehnt (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06 - Beschluss vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - Beschluss vom 13. August 2008 - 1 BvR 2102/08 -).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat der Antragsteller Verfassungsbeschwerde eingelegt (1 BvR 2150/08), über die in Kürze eine Entscheidung ergehen wird.
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    Mittlerweile liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der entsprechenden Versammlung im Jahre 2005 (Urteil vom 25. Juni 2008 - BVerwG 6 C 21.07 -) und damit eine aus verwaltungsgerichtlicher Sicht abschließende fachgerichtliche Aufbereitung der Rechtsprobleme vor.
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
    Daher sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 12/12

    Tanzverbot am Karfreitag - Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei

    Insoweit aber sind die Anforderungen an den besonders schweren Nachteil für die Begründung vorläufigen Rechtsschutzes besonders hoch (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2009 - 1 BvQ 34/09 -, juris, Rn. 7).
  • VGH Bayern, 31.08.2012 - 14 CS 12.1373

    Festsetzung eines "eingeschränkten GE" in Nachbarschaft zu WA;

    Das Verwaltungsgericht hat die Anträge gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO nach der gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der Klagen (vgl. BVerfG vom 10.8.2009 Az. 1 BvQ 34/09 RdNr. 4) zu Recht abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09

    Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der

    vgl. ähnlich BVerfG, Beschluss vom 10. August 2009 - 1 BvQ 34/09 -.
  • BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 13/12
    Insoweit aber sind die Anforderungen an den besonders schweren Nachteil für die Begründung vorläufigen Rechtsschutzes besonders hoch (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2009 - 1 BvQ 34/09 -, juris, Rn. 7).
  • VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die

    Die Kammer geht - nicht zuletzt im Hinblick auf das Urteil des BVerwG vom 25.6.2008 -6 C 21.07- sowie den Beschluss des BVerfG vom 10.8.2009 -1 BvQ 34/09- im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedenfalls von der Anwendbarkeit dieser Vorschrift aus.
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