Rechtsprechung
BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Sofortvollzug des Verbots einer unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Versammlung - Klärung der Verfassungsmäßigkeit von StGB § 130 Abs 4 nur in einem Hauptsacheverfahren
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Verbots einer rechtsradikalen Versammlung zum Gedenktag von Rudolf Heß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot einer Versammlung mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Hess"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410
- VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 CS 09.1604
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 12/12
Tanzverbot am Karfreitag - Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei …
Insoweit aber sind die Anforderungen an den besonders schweren Nachteil für die Begründung vorläufigen Rechtsschutzes besonders hoch (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2009 - 1 BvQ 34/09 -, juris, Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09
Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der …
vgl. ähnlich BVerfG, Beschluss vom 10. August 2009 - 1 BvQ 34/09 -. - VGH Bayern, 31.08.2012 - 14 CS 12.1373
Festsetzung eines "eingeschränkten GE" in Nachbarschaft zu WA; …
Das Verwaltungsgericht hat die Anträge gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO nach der gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der Klagen (vgl. BVerfG vom 10.8.2009 Az. 1 BvQ 34/09 RdNr. 4) zu Recht abgelehnt. - BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 13/12
§ 90 Abs. 2 BVerfGG
Insoweit aber sind die Anforderungen an den besonders schweren Nachteil für die Begründung vorläufigen Rechtsschutzes besonders hoch (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2009 - 1 BvQ 34/09 -, juris, Rn. 7). - VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09 Die Kammer geht - nicht zuletzt im Hinblick auf das Urteil des BVerwG vom 25.6.2008 -6 C 21.07- sowie den Beschluss des BVerfG vom 10.8.2009 -1 BvQ 34/09- im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedenfalls von der Anwendbarkeit dieser Vorschrift aus.
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