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   BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1504/16   

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https://dejure.org/2017,35579
BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1504/16 (https://dejure.org/2017,35579)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2017 - 1 BvR 1504/16 (https://dejure.org/2017,35579)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2017 - 1 BvR 1504/16 (https://dejure.org/2017,35579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgemäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Verfassungsrechtliche Überprüfung des § 4a Tarifvertragsgesetz (TVG); Kooperation von konkurrierenden Gewerkschaften unter Geltung des Tarifeinheitsgesetzes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgemäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Verfassungsrechtliche Überprüfung des § 4a Tarifvertragsgesetz ( TVG ); Kooperation von konkurrierenden Gewerkschaften unter Geltung des Tarifeinheitsgesetzes

  • rechtsportal.de

    Verfassungsgemäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Verfassungsrechtliche Überprüfung des § 4a Tarifvertragsgesetz ( TVG ); Kooperation von konkurrierenden Gewerkschaften unter Geltung des Tarifeinheitsgesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1504/16
    Sie teilen im Wesentlichen die in den mit Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, entschiedenen Verfassungsbeschwerden vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angegriffenen Regelungen.

    Zu der Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz haben - im Rahmen einer gemeinsamen Zustellung mit den mit Urteil vom 11. Juli 2017 auf die mündliche Verhandlung vom 24. und 25. Januar 2017 entschiedenen Verfahren 1 BvR 1571/15 u.a., www.bverfg.de, Stellung genommen die Bundesregierung, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Bundesnotarkammer, von Arbeitnehmerseite der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA), aus Sicht der Arbeitgeberseite die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL), die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) für die Deutsche Bahn AG und der Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE), und aus Sicht der Forschung das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI).

    Daran fehlt es hier, weil das Bundesverfassungsgericht die mit der Verfassungsbeschwerde angestrebte verfassungsrechtliche Überprüfung des Tarifeinheitsgesetzes mittlerweile im Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, vorgenommen hat.

    Mit Blick auf die erhebliche subjektive und objektive Bedeutung der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 79, 365 ) wird unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RVG) ein Gegenstandswert von 500.000 EUR festgesetzt (ebenso BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 219).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1504/16
    Mit Blick auf die erhebliche subjektive und objektive Bedeutung der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 79, 365 ) wird unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RVG) ein Gegenstandswert von 500.000 EUR festgesetzt (ebenso BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 219).
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