Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35268
BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16 (https://dejure.org/2017,35268)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2017 - 1 BvR 571/16 (https://dejure.org/2017,35268)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 (https://dejure.org/2017,35268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 58 Abs 3 ArbGG, § 14 Abs 1 RVG
    Nichtannahme eine unmittelbar gegen das Tarifeinheitsgesetz (juris: TarifEinhG) sowie § 58 Abs 3 ArbGG gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - mangels Grundrechtsbeeinträchtigung keine ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Konkrete Maßgaben für die Auslegung und Handhabung der einfachgesetzlichen Regelungen

  • rewis.io

    Nichtannahme einer unmittelbar gegen das Tarifeinheitsgesetz (juris: TarifEinhG) sowie § 58 Abs 3 ArbGG gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - mangels Grundrechtsbeeinträchtigung keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Konkrete Maßgaben für die Auslegung und Handhabung der einfachgesetzlichen Regelungen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Konkrete Maßgaben für die Auslegung und Handhabung der einfachgesetzlichen Regelungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme eine unmittelbar gegen das Tarifeinheitsgesetz (juris: TarifEinhG) sowie § 58 Abs 3 ArbGG gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - mangels Grundrechtsbeeinträchtigung keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16
    Dabei teilen sie im Wesentlichen die in den mit Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, entschiedenen Verfassungsbeschwerden vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angegriffenen Regelungen.

    Die beschwerdeführenden Gewerkschaften nehmen insoweit ausdrücklich Bezug auf die im Verfassungsbeschwerdeverfahren des dbb beamtenbund und tarifunion, der Nahverkehrsgewerkschaft sowie eines ihrer Mitglieder - 1 BvR 2883/15 - erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Zu der Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz haben - im Rahmen einer gemeinsamen Zustellung mit den durch Urteil vom 11. Juli 2017 auf die mündliche Verhandlung vom 24. und 25. Januar 2017 entschiedenen Verfahren 1 BvR 1571/15 u.a., www.bverfg.de, Stellung genommen die Bundesregierung, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Bundesnotarkammer, von Arbeitnehmerseite der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA), aus Sicht der Arbeitgeberseite die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL), die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) für die Deutsche Bahn AG und der Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE), und aus Sicht der Forschung das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI).

    Daran fehlt es hier, weil das Bundesverfassungsgericht die mit der Verfassungsbeschwerde angestrebte verfassungsrechtliche Überprüfung der angegriffenen Regelungen mittlerweile im Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, vorgenommen hat.

    Mit Blick auf die erhebliche subjektive und objektive Bedeutung der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 79, 365 ) wird unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RVG) ein Gegenstandswert von 500.000 EUR festgesetzt (ebenso BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 219).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16
    Mit Blick auf die erhebliche subjektive und objektive Bedeutung der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 79, 365 ) wird unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RVG) ein Gegenstandswert von 500.000 EUR festgesetzt (ebenso BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 219).
  • BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch den Ermittlungsrichter (unterlassene

    a) Soweit die Beschwerdeführerin weiterhin auch im Hinblick auf das Verfahren 276 Js 739/19 eine verfassungswidrige Untätigkeit rügt, obwohl das Amtsgericht zwischenzeitlich in diesem Verfahren über ihre Anträge vom 1. November 2022 entschieden hat, fehlt ihr das in jeder Lage des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu prüfende Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1494/16

    Unzulässigkeit weiterer Verfassungsbeschwerden gegen die Strafnorm über die

    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

    Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20

    Erledigung bzw. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur

    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1494/16 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2506/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1807/16

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 1592/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

    Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1624/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20

    Rechtsschutzbedürfnis; Verfassungsbeschwerde unzulässig; Erledigung; Gesetz

    Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1494/16 -, Rn. 6, und vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 18, www.bverfg.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht