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   BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60   

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https://dejure.org/1961,514
BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60 (https://dejure.org/1961,514)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1961 - 2 BvN 1/60 (https://dejure.org/1961,514)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1961 - 2 BvN 1/60 (https://dejure.org/1961,514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 3
    Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 165
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.1959 - 2 BvL 5/59

    Anforderugen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60
    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nur noch feststellen, daß die Vorlage unzulässig geworden ist (vgl. auch BVerfGE 7, 59; 10, 1).
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60
    Der Landtag des Saarlandes hat am 18. Juli 1959 im Wahlprüfungsverfahren festgestellt, die bei den Wahlen im Jahre 1955 auf die Wahlvorschläge der Kommunistischen Partei - Landesverband Saar - entfallenen Landtagsmandate seien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956(BVerfGE 5, 85) und dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1957 (BVerfGE 6, 300) ersatzlos weggefallen.
  • BVerfG, 26.06.1957 - 2 BvO 1/56

    Voraussetzungen für eine Entscheidung des BVerfG über die fortgeltung von Landes-

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60
    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nur noch feststellen, daß die Vorlage unzulässig geworden ist (vgl. auch BVerfGE 7, 59; 10, 1).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60
    Der Landtag des Saarlandes hat am 18. Juli 1959 im Wahlprüfungsverfahren festgestellt, die bei den Wahlen im Jahre 1955 auf die Wahlvorschläge der Kommunistischen Partei - Landesverband Saar - entfallenen Landtagsmandate seien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956(BVerfGE 5, 85) und dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1957 (BVerfGE 6, 300) ersatzlos weggefallen.
  • BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91

    Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der

    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.
  • FG Bremen, 03.09.2021 - 2 K 37/19

    Einstellung des Verfahrens wegen wirksamer Klagerücknahme

    Zum Vorlageverfahren haben die Gerichte sich in der Vergangenheit damit begnügt, dem BVerfG mitzuteilen, dass im Ausgangsverfahren keine Entscheidung mehr zu treffen sei (z. B. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1961 2 BvN 1/60, BVerfGE 13, 165 , juris Rz 3) bzw. dass der angefochtene Beschluss wirkungslos geworden sei (z. B. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1962 1 BvL 10/57, BVerfGE 14, 140 , juris Rz 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 9/99

    Benutzungsgebühren für Abwasseranlage; Berechnung nach Abwassermenge; Erhebung

    Auch für Gebührensatzungen gilt das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot, wonach Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sein müssen, so dass die Eingriffe messbar und in gewissem Maße für den Bürger voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958 - 2 BvL 4/56 -, E 8, 274, 325; Beschl. v. 10.10.1961 - 2 BvN 1/60 -, E 13, 153, 160 = Buchholz 406.11 § 132 ).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64

    Rechtsmittel

    Ob dieser Standpunkt zutreffend war, kann auch hier (vgl. BVerfGE 13, 165) offen bleiben.
  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 33/89
    Zum Vorlageverfahren haben die Gerichte sich zunächst damit begnügt, dem BVerfG mitzuteilen, daß im Ausgangsverfahren keine Entscheidung mehr zu treffen sei (BVerfGE 13, 165, 166) bzw daß der angefochtene Beschluß wirkungslos geworden sei (BVerfGE 14, 1M0, 142).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

    Ob dieser Standpunkt zutreffend war, kann auch hier (vgl. BVerfGE 13, 165) offen bleiben.
  • VG Dessau, 28.04.2005 - 1 A 1925/03
    Dieses verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und in gewissem Umfang für den Bürger voraussehbar und berechenbar sind (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 -, BVerfGE 8, S. 274; Beschluss vom 10. Oktober 1961 - 2 BvN 1/60 -, BVerfGE 13, S. 153).
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