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   BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00   

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https://dejure.org/2000,3548
BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erbe - Pflichtteil - Pflichtteilsanspruch - Verfassungsbeschwerde - Schutz der Familie - Testierfreiheit - Einstweilige Anordnung - Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG ... Art. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 14; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BGB § 2303; ; BGB § 2345; ; BGB § 2333; ; BGB § 2339; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2333 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303; BVerfGG § 32
    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Rechtskraft von einen Pflichtteilsanspruch zusprechenden Zivilurteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1484
  • FamRZ 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .

    Die Wirkung des Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - und des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, ausgesetzt, falls der Beschwerdeführer Sicherheit in Höhe von 60.000 DM leistet.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 18.03.2015 - 3-VI-15

    Einstweilige Anordnung wegen Zwangsvollstreckung aus mit Verfassungsbeschwerde

    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.1.1998 VerfGHE 51, 27/30; BVerfG vom 10.10.2000 NJW 2001, 1484).
  • OLG München, 25.10.2001 - 19 U 3447/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht sprachen dem Kläger einen Pflichtteilsanspruch zu, da dieser im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte (BVerfG NJW 2001, 1484 ).
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