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   BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95   

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BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95 (https://dejure.org/2001,3381)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95 (https://dejure.org/2001,3381)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 (https://dejure.org/2001,3381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Ausländerzentralregister - Zentralregister - Ausländer - Bundesverwaltungsamt - Datenschutz - Begründung - Unmittelbar betroffen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1... ; ; GG Art. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; AZRG § 2 Abs. 2; ; AZRG § 5 Abs. 2; ; AZRG § 6 Abs. 1 Nr. 5; ; AZRG § 6 Abs. 1 Nr. 6; ; AZRG § 7; ; AZRG § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; AZRG § 12 Abs. 1 Nr. 3; ; AZRG § 16; ; AZRG § 20; ; AZRG § 22 Abs. 1 Nr. 4; ; AZRG § 22 Abs. 1 Nr. 5; ; AZRG § 22 Abs. 1 Nr. 8; ; AZRG § 26; ; AZRG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AZRG; AZRG -DV; AZR-VV; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde; Ausländerzentralregister

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 464
  • DVBl 2002, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Mit dem am 1. Oktober 1994 in Kraft getretenen Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) vom 02. September 1994 (BGBl I S. 2265), der Durchführungsverordnung zum AZRG (AZRG-DV) vom 17. Mai 1995 sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AZR-VV) vom 04. Juni 1996 hat das Ausländerzentralregister eine umfassende Rechtsgrundlage erhalten, die spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz (BVerfGE 65, 1) für notwendig erachtet worden war (vgl. Streit, DuD 1994, S. 559; Weichert, Kommentar zum AZRG, 1998, Einführung Rn. 4).

    bb) Die vorherige Anrufung der Fachgerichte ist vorliegend auch nicht vor dem Hintergrund entbehrlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen das Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise vor Erlass des Vollzugsakts bejaht, wenn der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreichbar ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Erst wenn Klarheit darüber besteht, zu welchem Zweck Daten erhoben werden und welche Verknüpfungs- und Verwendungsmöglichkeiten jeweils bestehen, lässt sich beantworten, ob die Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als zulässig anzusehen ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Dies ist etwa der Fall, wenn dem Betroffenen die Möglichkeit, sich gegen einen Vollzugsakt zu wenden, verwehrt ist, weil er von dem Eingriff in seine Rechte nichts erfährt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nur dann vom Grundsatz der Subsidiarität wegen fehlender Kenntnisnahme des Vollzugsakts abgesehen worden, wenn die behördlichen Maßnahmen nach den gesetzlichen Regelungen auch nach ihrer Beendigung in aller Regel den Betroffenen nicht mitgeteilt werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Dies ist etwa der Fall, wenn dem Betroffenen die Möglichkeit, sich gegen einen Vollzugsakt zu wenden, verwehrt ist, weil er von dem Eingriff in seine Rechte nichts erfährt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nur dann vom Grundsatz der Subsidiarität wegen fehlender Kenntnisnahme des Vollzugsakts abgesehen worden, wenn die behördlichen Maßnahmen nach den gesetzlichen Regelungen auch nach ihrer Beendigung in aller Regel den Betroffenen nicht mitgeteilt werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Dies ist etwa der Fall, wenn dem Betroffenen die Möglichkeit, sich gegen einen Vollzugsakt zu wenden, verwehrt ist, weil er von dem Eingriff in seine Rechte nichts erfährt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nur dann vom Grundsatz der Subsidiarität wegen fehlender Kenntnisnahme des Vollzugsakts abgesehen worden, wenn die behördlichen Maßnahmen nach den gesetzlichen Regelungen auch nach ihrer Beendigung in aller Regel den Betroffenen nicht mitgeteilt werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    a) Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, dass das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirken muss (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).

    In beiden Fällen entspricht es dem Grundsatz der Subsidiarität, dass zunächst die für das jeweilige Rechtsgebiet zuständigen Fachgerichte eine Klärung insbesondere darüber herbeiführen, ob und in welchem Umfang der Bürger durch die beanstandete Regelung konkret in seinen Rechten betroffen und ob sie mit der Verfassung vereinbar ist; dabei ist nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 79, 29 stRspr).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 58, 81 ; 68, 376 ).

    Diese besonderen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde beruhen auf dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden und dieser Vorschrift zu Grunde liegenden Gedanken der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 58, 81 ; 68, 376 ).

    Diese Gesichtspunkte fallen vor allem dann ins Gewicht, wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt, gelten grundsätzlich aber auch, wenn ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; insoweit teilweise abweichend die früheren Entscheidungen BVerfGE 43, 108 ; 45, 104 ).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 58, 81 ; 68, 376 ).

    In beiden Fällen entspricht es dem Grundsatz der Subsidiarität, dass zunächst die für das jeweilige Rechtsgebiet zuständigen Fachgerichte eine Klärung insbesondere darüber herbeiführen, ob und in welchem Umfang der Bürger durch die beanstandete Regelung konkret in seinen Rechten betroffen und ob sie mit der Verfassung vereinbar ist; dabei ist nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 79, 29 stRspr).

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    cc) Die Vorrangigkeit des fachgerichtlichen Rechtsschutzes entfällt hier schließlich auch nicht deshalb, weil die angegriffenen Regelungen die Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingen, die später nicht mehr korrigiert werden könnten (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder weil die Anrufung der Fachgerichte den Beschwerdeführern nicht zuzumuten ist, weil dies offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ).
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
    Eine Kenntnisnahme ist hier aber - und nur darauf kommt es in diesem Zusammenhang an - hinreichend gewährleistet (dazu vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 1057 ff.).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 2016/01

    Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1, 2 des "Gesetzes über das

    Dies folgt insbesondere aus dem Sinn des Subsidiaritätsgrundsatzes, der in einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten besteht (vgl. BVerfGE 55, 244 ; 77, 381 ) und es geboten erscheinen lässt, dass sich zunächst die sachnäheren Gerichte mit gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfragen befassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 - JURIS).
  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    - Vgl. BVerfGE 53, 366 [389]; 68, 319 [325]; 74, 297 [321]; BVerfG (K), Beschluss vom 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95 -, NVwZ 2002, 464 [465]; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 43 Rn. 68 -.

    - Für die Verfassungsbeschwerde BVerfG (K), Beschluss vom 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95 -, NVwZ 2002, 464 [465] m.w.N. -.

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 3153/07

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Einmalbeitragspflicht gem § 30i

    Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden (stRspr, vgl. BVerfGE 72, 39 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 -, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

    Dabei ist nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 74, 69 ; BVerfG, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.1563

    Löschung von Eintragungen im KAN und IGVP

    Dies hängt davon ab, ob man die Speicherung als Realakt (so wohl BVerfG, B.v. 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95 - NVwZ 2002, 464) oder Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 38 Rn. 14) qualifiziert.
  • VG München, 22.10.2010 - M 7 K 09.133
    Soweit der Kläger sich gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an einen Beamten aus dem Polizeipräsidium Mittelfranken und die Einspeisung seines Lichtbilds in das Bildverwaltungssystem der bayerischen Polizei auf der Grundlage von Art. 40 Abs. 1 Satz 1 PAG sowie den Datenabgleich gem. Art. 43 Abs. 1 PAG wendet, was teilweise als schlichtes Verwaltungshandeln angesehen wird, ist die Klage jedenfalls als Feststellungsklage gem. § 43 VwGO zulässig (so BVerfG, B. v. 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 - Rz 18; König, BayVBl. 1993, 268 [269]; aA Berner/Köhler, aaO, Vorbem. zu Art. 30-49 Rz 7, Vorbem. zu Art. 37-48 Rz 14).
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