Rechtsprechung
BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; § 58 StVollzG; § 109 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung bei Diabetes; effektiver Rechtsschutz) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verweigerung einer gerichtlichen Sachprüfung bzgl der Angemessenheit der medizinischen Behandlung eines an Diabetes erkrankten Strafgefangenen - Zur Auslegung des Maßnahmebegriffs des § 109 StVollzG
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 Abs 1 S 1 StVollzG, § 109 Abs 1 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verweigerung einer gerichtlichen Sachprüfung bzgl der Angemessenheit der medizinischen Behandlung eines an Diabetes erkrankten Strafgefangenen - Zur Auslegung des Maßnahmebegriffs des § 109 StVollzG - ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 Abs 1 S 1 StVollzG, § 109 Abs 1 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verweigerung einer gerichtlichen Sachprüfung bzgl der Angemessenheit der medizinischen Behandlung eines an Diabetes erkrankten Strafgefangenen - Zur Auslegung des Maßnahmebegriffs des § 109 StVollzG - ... - Wolters Kluwer
Medizinische Behandlung des an Diabetes mellitus erkrankten Strafgefangenen als gerichtlich überprüfbare Maßnahme
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verweigerung einer gerichtlichen Sachprüfung bzgl der Angemessenheit der medizinischen Behandlung eines an Diabetes erkrankten Strafgefangenen - Zur Auslegung des Maßnahmebegriffs des § 109 StVollzG - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4
Medizinische Behandlung des an Diabetes mellitus erkrankten Strafgefangenen als gerichtlich überprüfbare Maßnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Medizinischer Diabetesbehandlung eines Strafgefangenen darf nicht der zur Überprüfung relevante Maßnahmecharakter abgesprochen werden
Verfahrensgang
- LG Bochum, 13.12.2010 - III StVK 1162/10
- OLG Hamm, 31.03.2011 - 1 Vollz (Ws) 130/11
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 84
- NStZ 2013, 168
- NStZ 2014, 631
- StV 2013, 578
Wird zitiert von ... (18)
- BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung …
Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (stRspr: vgl BVerfGE 67, 43, 58 mwN; BVerfG Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 922/11 - Juris RdNr 21) . - BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R
Krankengeld - Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen …
Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (stRspr: vgl BVerfGE 67, 43, 58 mwN; BVerfG Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 922/11 - Juris RdNr 21) . - BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13
Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der …
Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst von Verfassungs wegen nicht geboten (…Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433 Rn. 15 mwN; vgl. auch BVerfG NStZ 2013, 168 Rn. 21).
- BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16
Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven …
Insoweit kommt es nicht darauf an, ob sich der Beschwerdeführer hinsichtlich der Ablösung von der Arbeit an die Anstaltsleitung hätte wenden müssen, da jedenfalls die Krankschreibung in die Zuständigkeit des Anstaltsarztes fällt (zur Überprüfbarkeit ärztlicher Entscheidungen siehe BVerfGK 20, 84 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2012 - 2 BvR 683/11 -, juris, Rn. 3;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris, Rn. 22;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2016 - 2 BvR 285/16 -, juris, Rn. 2).c) Vor diesem Hintergrund muss nicht entschieden werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein schlichtes Unterlassen des Anstaltsarztes mit Blick auf die Grundrechte aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch ohne Antrag des betroffenen Gefangenen eine gerichtlich überprüfbare Maßnahme im Sinne der §§ 109 ff. StVollzG darstellen kann (vgl. zum Maßnahmebegriff BVerfGK 8, 319 ; 20, 84 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 1637/05 -, juris, Rn. 16).
Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 20, 84 ; 20, 307 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, juris, Rn. 26;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris, Rn. 21;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 28;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 47;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 32;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 29).
- BVerfG, 30.11.2016 - 2 BvR 1519/14
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
Nachdem das Landgericht Bochum und das Oberlandesgericht Hamm den Antrag des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen hatten, hob die 3. Kammer des Zweiten Senats die beiden Entscheidungen mit Beschluss vom 10. Oktober 2012 auf, da diese den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzten (vgl. BVerfGK 20, 84 ff.).Dabei habe das Gericht nicht ausreichend berücksichtigt, dass eine nicht fachgerechte medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung eines Strafgefangenen dessen Rechte - insbesondere das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - verletzen könne und dass Art. 19 Abs. 4 GG daher eine Auslegung des Maßnahmebegriffs des § 109 Abs. 1 Satz 1 StVollzG verbiete, die die Angemessenheit der medizinischen Behandlung von Strafgefangenen der gerichtlichen Überprüfung entziehe (BVerfGK 20, 84 ).
- KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17
Strafvollzug in Berlin: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung …
20 Zwar sind Maßnahmen des Anstaltsarztes ebenso wie Maßnahmen sonstiger Bediensteter der Justizvollzugsanstalt im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG überprüfbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11 - juris Rdn. 16 ff., 25 [= NStZ 2013, 168]; LG Krefeld NStZ 1984, 576;… Bachmann in LNNV, a.a.O., Abschnitt P Rdn. 29; dazu nachfolgend 1.).Allerdings ist es nach einer im Vordringen befindlichen Auffassung nicht erforderlich, gegen die Maßnahme des Arztes zunächst auf eine Entscheidung des Anstaltsleiters anzutragen (vgl. BVerfG NStZ-RR 1999, 28; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 512; ZfStrVo 1994, 52, 53;… Laubenthal in SBJL, a.a.O., § 109 Rdn. 11;… Spaniol in AK-StVollzG, a.a.O., Teil IV § 109 StVollzG Rdn. 10 m.w.N.;… Arloth/Krä, a.a.O., § 109 StVollzG Rdn. 7; a.A. [Entbehrlichkeit nur bei Delegation nach § 156 Abs. 2 Satz 2 StVollzG] OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 41; OLG Koblenz ZfStrVo 1990, 55, 56; OLG Hamm ZfStrVo 1982, 186; NStZ 1989, 592 ; OLG Frankfurt am Main bei Bungert NStZ 1994, 381; LG Hamburg NStZ 1992, 303; ZfStrVo SH 1977, 48; ZfStrVo SH 1978, 48), sondern kann gegen ärztliche Maßnahmen unmittelbar Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11 - juris;… LG Krefeld a.a.O.;… Arloth/Krä a.a.O.).
Unabhängig davon, ob sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die ärztliche Maßnahme als solche oder aber gegen die hierauf ergangene Entscheidung des Anstaltsleiters richtet, beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle, soweit es um die medizinische Behandlung geht, auf die Wahrung der Grenzen des pflichtgemäßen ärztlichen Ermessens; denn die Wahl der richtigen Behandlungsmethode ist grundsätzlich allein Sache des Arztes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - Rdn. 22 [= BeckRS 2014, 51796] und 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11 - juris Rdn. 19 m.w.N.; NStZ-RR 2013, 224;… Lesting in AK-StVollzG, a.a.O., Teil II § 62 LandesR Rdn. 96; vgl. ferner [Überprüfung beschränkt auf Fragen der Art und Weise des Zugangs zu ärztlicher Versorgung und Medikation] OLG Rostock…, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 20 Ws 257/14 - juris Rdn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 2 Ws 646/15 Vollz - [= BeckRS 2016, 06819];… Arloth/Krä, a.a.O., § 109 StVollzG Rdn. 7).
- BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18
Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig …
Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 20, 84 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, Rn. 26; vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, Rn. 21; vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 28; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 47; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 32; vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 29; vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 18). - OLG Celle, 09.05.2018 - 3 Ws 73/18
Prüfungsumfang anstaltsärztlicher Maßnahmen im Justizvollzug
Die Zulassung ist auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten (§ 102 NJVollzG i. V. m § 116 Abs. 1 StVollzG), weil die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11) abweicht und nicht auszuschließen ist, dass sich dieser Fehler wiederholt.Gerade Strafgefangene sind, da sie keinen Anspruch darauf haben, einen Arzt ihrer Wahl zu konsultieren, in besonderem Maße darauf angewiesen, dass zum Schutz ihrer Grundrechte eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Justizvollzugsanstalt auch insoweit möglich ist, als ärztliche Behandlungen in Rede stehen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11 -, Rn. 18, juris).
Mit dem Anspruch des Gefangenen auf effektiven Rechtsschutz ist es nicht vereinbar, wenn ihm die inhaltliche Prüfung eines Rechtsschutzbegehrens, mit dem er die Unangemessenheit einer durch die Justizvollzugsanstalt geleisteten medizinischen Behandlung geltend macht, allein deshalb verweigert wird, weil er sich mit seinem Vorbringen gegen die "medizinische Richtigkeit" der erfahrenen Behandlung wende (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11 -, Rn. 19, juris).
- OLG Nürnberg, 12.05.2014 - 11 WF 1596/13
Entscheidung zur Auswahl des Vormunds: Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern; …
Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst nicht von Verfassungswegen geboten (BGH a. a. O unter Hinweis auf BGH FamRZ 2008, 1433 Rn. 15 und BVerfG NStZ 2013, 168 Rn. 21). - OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Bestellung des Jugendamtes zum Vormund eines minderjährigen Kindes: …
Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst nicht von Verfassungs wegen geboten (BGH a. a. O unter Hinweis auf BGH FamRZ 2008, 1433 Rn. 15 und BVerfG NStZ 2013, 168 Rn. 21). - OLG Nürnberg, 24.08.2018 - 11 WF 901/18
Keine Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen die Ablehnung der Entlassung des …
- BSG, 26.03.2013 - B 1 KR 35/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - …
- OLG Celle, 24.01.2019 - 3 Ws 317/18
Überprüfung anstaltsärztlicher Maßnahmen im Strafvollzug
- OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Strafvollzug: Entrichtung der Gebühren für die Teilnahme an einem Sportfest; …
- OLG Hamm, 27.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 533/12
Keine überspannten Anforderungen an den Sachvortrag bei einer Antragstellung nach …
- KG, 05.07.2018 - 5 Ws 86/18
Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner …
- BayObLG, 30.11.2021 - 203 StObWs 501/21
Kein Anspruch Strafgefangener auf eine bestimmte Behandlung oder einen bestimmten …
- KG, 22.07.2021 - 2 Ws 37/21
Entlassung aus dem Vollzugskrankenhaus "auf eigenes Risiko"