Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32216
BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 (https://dejure.org/2014,32216)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 (https://dejure.org/2014,32216)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 (https://dejure.org/2014,32216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 191a Abs 1 GVG vom 22.03.2005, Art 13 Abs 1 UNBehRÜbk, § 4 Abs 1 ZMV
    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs eines Sehbehinderten auf Zugänglichmachung von Schriftstücken im Zivilprozess gem § 191a GVG aF - keine Verletzung des Benachteiligungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG), wenn dem Betroffenen der Inhalt von Schriftstücken durch ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Barrierefreie Zugänglichmachung von Prozessunterlagen für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs eines Sehbehinderten auf Zugänglichmachung von Schriftstücken im Zivilprozess gem § 191a GVG aF - keine Verletzung des Benachteiligungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG), wenn dem Betroffenen der Inhalt von Schriftstücken durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Barrierefreie Zugänglichmachung von Prozessunterlagen für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Barrierefreie Zugänglichmachung von Prozessunterlagen für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht werden, wenn die Vermittlung durch den Rechtsanwalt gleichwertig ist

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die Vorleser

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das grundrechtliche Benachteiligungsverbot im Prozessrecht - Prozessunterlagen in Blindenschrift

  • lto.de (Kurzinformation)

    Akte in Blindenschrift abgelehnt - Kein Nachteil, wenn Anwalt gleichwertig vermitteln kann

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Prozessunterlagen müssen bei anwaltlicher Vertretung nicht zwangsläufig in Blindenschrift zugänglich gemacht werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht werden, wenn die Vermittlung durch den Rechtsanwalt gleichwertig ist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Prozessunterlagen in Blindenschrift

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht werden, wenn die Vermittlung durch den Rechtsanwalt gleichwertig ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prozessunterlagen müssen nicht immer in Blindenschrift zugänglich gemacht werden - Gleichberechtigte Teilhabe am Prozess setzt nicht zwangsläufig Vorliegen der Prozessunterlagen in Blindenschrift voraus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3567
  • NZS 2015, 182
  • FamRZ 2015, 27
  • DÖV 2015, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.02.2014 - B 3 P 4/13 BH
    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Danach besteht ein solcher Anspruch, soweit der berechtigten Person dadurch der Zugang zu den ihr zugestellten oder formlos mitgeteilten Dokumenten erleichtert und sie in die Lage versetzt wird, eigene Rechte im Verfahren wahrzunehmen (vgl. BSG, Beschluss vom 4. Februar 2014 - B 3 P 4/13 BH -, BeckRS 2014, 66675 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juni 2014 - B 3 P 2/14 B -, juris, Rn. 15, Jacobs, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2011, § 191a GVG Rn. 6; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 191a Rn. 9; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 191a Rn. 2; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 191a GVG Rn. 6; Diemer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 191a GVG Rn. 2; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 191a GVG Rn. 1; Wickern, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 191a GVG Rn. 5).
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 2/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Danach besteht ein solcher Anspruch, soweit der berechtigten Person dadurch der Zugang zu den ihr zugestellten oder formlos mitgeteilten Dokumenten erleichtert und sie in die Lage versetzt wird, eigene Rechte im Verfahren wahrzunehmen (vgl. BSG, Beschluss vom 4. Februar 2014 - B 3 P 4/13 BH -, BeckRS 2014, 66675 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juni 2014 - B 3 P 2/14 B -, juris, Rn. 15, Jacobs, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2011, § 191a GVG Rn. 6; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 191a Rn. 9; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 191a Rn. 2; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 191a GVG Rn. 6; Diemer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 191a GVG Rn. 2; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 191a GVG Rn. 1; Wickern, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 191a GVG Rn. 5).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 282 ).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 282 ).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 70/12

    Barrierefreie Zugänglichmachung der Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens:

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
    Die - zugelassene - Rechtsbeschwerde blieb vor dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 10. Januar 2013 - I ZB 70/12 -, NJW 2013, S. 1011) ohne Erfolg.
  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Maßgeblich ist daher, welche Leistungen trotz leistungsmissbräuchlicher Verhinderung des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch geduldete oder vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte als "unumgänglich" und nicht mehr "von der Hand zu weisen" anzusehen sind (vgl Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, aaO, RdNr 31 mwN; Petersen, ZFSH/SGB 2014, 669, 671 ff; mit ähnlichem Ansatz Wahrendorf, aaO, § 1a AsylbLG RdNr 44) .

    Leistungseinschränkungen sind daher gegenüber dem durch den Menschenwürdeschutz und das Sozialstaatsprinzip vorgegebenen Niveau nicht generell und als solche unzulässig (vgl Petersen, ZFSH/SGB 2014, 669, 671 ff; Berlit, aaO, 198; ähnlich Rothkegel, ZAR 2012, 357, 360) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    In Deutschland haben die UN-BRK sowie das hierzu ergangene Fakultativprotokoll Gesetzeskraft (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl. II S. 1419; vgl. BVerfG 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 - Rn. 6).
  • BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach

    Bei der Anwendung und Auslegung von verfahrensrechtlichen Vorschriften müssen die Gerichte danach der spezifischen Situation einer Partei mit Behinderung so Rechnung tragen, dass deren Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 -, juris, Rn. 6).

    Eine Partei anstelle einer unmittelbaren Teilhabe am Verfahren auf eine Vermittlung durch Dritte zu verweisen, kann im Einzelfall den Anforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG genügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 -, juris, Rn. 7).

  • LSG Hessen, 09.05.2018 - L 4 SO 214/16

    Kostenübernahme für die Anschaffung und den Umbau eines Kraftfahrzeugs (Kleinbus)

    20 UN-BRK, der wie alle Vorschriften der UN-BRK zur Auslegung von Art. 3 Abs. 3 Satz GG herangezogen wird (BVerfGE 128, 282 [BVerfG 24.02.2011 - 2 BvE 1/10] ; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 -, www.bverfg.de, Rn. 6; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 21. März 2016 - 1 BvR 53/14 -, juris) und damit mittelbar für eine verfassungskonforme Auslegung nutzbar gemacht werden kann, ist für die hiesige Frage unergiebig.
  • VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis trotz fehlender Behindertentoilette

    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 -, Rn. 5, juris).
  • LG München I, 12.09.2023 - 14 T 9699/23

    Barrierefreier Zugung zu Gerichtsdokumenten für Sehbehinderte

    Es hat dabei unter Berufung auf den Beschluss des BVerfG vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 bzw. des BGH vom 10.01.2013 - I ZB 70/12 namentlich ausgeführt, dass das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG von Gesetzgeber und Rechtsprechung fordere, bei Gestaltung und Auslegung der Verfahrensordnungen der spezifischen Situation einer Partei mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass ihre Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt sei.

    Solange der sehbehinderten Partei durch ihren Rechtsanwalt der Prozessstoff vermittelt werde, habe sie in gleicher Weise wie eine nichtbehinderte Partei die Möglichkeit zur Kontrolle seiner Tätigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13).

    Wie vom Erstgericht noch zutreffend aufgezeigt, ist zwar sowohl vom BVerfG als auch vom BGH in den Jahren 2013 bzw. 2014 entschieden worden, dass eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung der Rechte im Verfahren zu verlangen sei (siehe BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 70/12, NJW 2013, 1011; BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - I ZB 70/12, NJW 2014, 1455).

  • VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16

    Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer trotz

    Die UN-BRK ist durch das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008 (BGBl. II, 1419) in deutsches Recht transformiert worden und teilt den Rang des Ratifizierungsgesetzes als einfaches Bundesrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2014, 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567, juris Rn. 6).

    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2014, 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567; juris Rn. 5 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere

    Insoweit sollen nach den Gesetzesmaterialien im Lichte der BRK, der bei der Auslegung der gesetzlichen Vorschriften in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 26.4.2016 - L 8 SO 77/16 B ER - sowie vom 3.5.2021 - L 8 SO 47/21 B ER - juris Rn. 18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - juris Rn. 60 ff.; BVerfG, Beschluss vom 21.3.2016 - 1 BvR 53/14 - juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 - juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 - juris Rn. 52), inklusive Angebote geschaffen werden, in denen Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung und inklusiv ausgerichteten Wohnangeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen im Quartier führen können (BT-Drs. 18/10523, S. 4, 62; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates zum BTHG und die Gegenäußerung der Bundesregierung in BT-Drs. 18/9954, S. 21, 66 jeweils zu Ziff. 38).
  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Das verpflichtet die Rechtsprechung, bei der Auslegung der Verfahrensordnungen der spezifischen Situation eines Beteiligten mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt ist (vgl BVerfG Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 - juris RdNr 6 1 BvR 957/18 - juris RdNr 3 ) .

    Die Gerichte können bei Anwendung dieser Regelungen der spezifischen Situation von Beteiligten mit Behinderung angemessen Rechnung tragen (vgl BVerfG Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 - juris RdNr 6; s auch Loytved/Frerichs in Aichele, Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht, 2013, 121, 138) .

  • OVG Hamburg, 25.08.2016 - 2 Bf 153/13

    Schwerbehinderung, Behindertenwerkstatt, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Die UN-Behindertenrechtskonvention regelt in Art. 5 Abs. 2 ein völkervertraglich verbindliches (Denkschrift der Bundesregierung zur UN-BRK, BT-Drucks 16/10808, S. 45; Masuch in Festschrift für Renate Jaeger, 2011, 245) unmittelbar anwendbares Diskriminierungsverbot: "Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen." Die UN-Behindertenrechtskonvention hat Gesetzeskraft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2014, 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567, juris Rn. 6).

    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2014, 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567; juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 33/14 B

    Prozessunfähigkeit eines Beteiligten und Vertreterbestellung; Nicht-Ladung eines

  • BVerfG, 21.03.2016 - 1 BvR 53/14

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen des einstweiligen

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B

    Entscheidungserheblichkeit der Nichteinholung eines Gutachtens; Rüge der

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 34/14 B

    Prozessunfähigkeit eines Beteiligten; Bestellung eines besonderen Vertreters;

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 25/14 B

    Nichteinholung eines Gutachtens; Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe bzw Hilfe zur Pflege - Persönliches Budget -

  • LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15

    Pflegeversicherung

  • LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
  • BSG, 22.04.2016 - B 8 SO 139/15 B
  • OVG Bremen, 17.02.2020 - 2 LA 336/19

    Anhörungsrüge; Behindertenrechtskonvention; Beschlussergänzung;

  • SG Frankfurt/Main, 02.07.2018 - S 20 AY 5/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 R 368/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2015 - L 8 SO 298/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht