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   BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78   

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https://dejure.org/1981,508
BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78 (https://dejure.org/1981,508)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1981 - 1 BvR 894/78 (https://dejure.org/1981,508)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1981 - 1 BvR 894/78 (https://dejure.org/1981,508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Jugendwohlfahrtshilfe für Pflegegroßeltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; JWG § 1 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an Großeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 52
  • NVwZ 1982, 187
  • DVBl 1982, 255
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Die Beschwerdeführerin könne sich nicht darauf berufen, daß in der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 316 [331]) überprüften Norm des § 60 Abs. 2 RKG der Familienbegriff anders bestimmt werde als in der angefochtenen Entscheidung.

    Die Vorschrift, auf die sich die Beschwerdeführerin bezieht, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt beschäftigt (vgl. BVerfGE 39, 316 ; 55, 100).

    Der Kinderzuschuß zur Rente nach § 60 RKG diente dem Zweck, Aufwendungen, die einem Rentenberechtigten durch die Betreuung und den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise auszugleichen (BVerfGE 39, 316 [327]) und damit dem Versicherten die Aufrechterhaltung seines Lebensstandards zu ermöglichen.

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 31. März 1977 (BVerwGE 52, 214 ) entschieden.

    Die Bundesländer haben ihre Verwaltungspraxis dargestellt und dabei darauf hingewiesen, daß das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 52, 214 ) überwiegend zur Umstellung der vordem üblichen Praxis geführt habe.

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Gegen das Gleichheitsgebot dieses Grundrechts verstößt es, wenn die Auslegung gesetzlicher Vorschriften die Gerichte zu einer Differenzierung führt, welche dem Gesetzgeber versagt wäre (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; Beschluß vom 22. Oktober 1981 - 1 BvR 1369/79 -, Umdruck S. 6 f.).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob die damit verbundene unterschiedliche Behandlung der Pflegeverhältnisse bei Großeltern gegenüber anderen sozialpolitisch erwünscht oder auch nur zweckmäßig ist (vgl. BVerfGE 3, 58 [135 f.]; 51, 295 [300 f.]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Der Gleichheitssatz wäre nur verletzt, wenn sich kein vernünftiger, sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung finden ließe und sie demgemäß willkürlich wäre (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 51, 60 [76] und st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
    Allein dadurch können daher die Unterschiedlichkeiten, die die Rechtsprechung auslöst, in einer dem Gleichheitssatz gerecht werdenden Weise nicht ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 40, 121 [138]; 43, 13 [26 f.]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01

    Der Zeugen-Jehovas-Konflikt

    Denn Art. 6 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Schutz der Generationen-Großfamilie; unter "Familie" im Sinne dieser Verfassungsnorm ist vielmehr nur die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern zu verstehen (vgl. BVerfGE 48, 327 ; 59, 52 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder Gleichbehandlung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 59, 52 [59]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 58, 369 (373 f.); 59, 52 (59); 60, 123 (133 f.), 329 (346); 62, 256 (274); 63, 255 (261 f.); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.)).
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