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   BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95   

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https://dejure.org/1995,3632
BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95 (https://dejure.org/1995,3632)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95 (https://dejure.org/1995,3632)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1995 - 2 BvR 1236/95 (https://dejure.org/1995,3632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgabe von Gegenstände - Annahme von Gegenständen - Genehmigungsvorbehalt - Disziplinarmaßnahme - Gefangener - Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 499
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Strafbarkeit im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG bedeutet jede mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten, etwa auch durch staatliche Disziplinarmaßnahmen, wobei sich hier gewisse Einschränkungen aus der Natur des jeweiligen Rechtsgebiets ergeben können (vgl. BVerfGE 26, 186 [203 f.]; 45, 346 [351]).

    Das ist der Fall, wenn es sich um Pflichten handelt, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihm gestellten Aufgabe ergeben und lediglich das konkretisieren, was sich für die Betroffenen in ihrem überschaubaren beruflichen Bereich aufgrund ihrer Sachkunde als "selbstverständliche" berufliche Pflicht darstellt (vgl. BVerfGE 45, 346 [351 ff.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Das Bundesverfassungsgericht prüft die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen nur auf Willkür und daraufhin nach, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Dabei ist zu beachten, daß eine auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestützte Freiheitsbeschränkung mangels besonderer Regelung eine konkrete Gefahr voraussetzt (vgl. BVerfGE 89, 315 [323]).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Strafbarkeit im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG bedeutet jede mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten, etwa auch durch staatliche Disziplinarmaßnahmen, wobei sich hier gewisse Einschränkungen aus der Natur des jeweiligen Rechtsgebiets ergeben können (vgl. BVerfGE 26, 186 [203 f.]; 45, 346 [351]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Das Verfassungsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist, damit er in der Lage ist, sein eigenes Tun oder Unterlassen danach einzurichten (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 64, 389 [393]).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Eine solche Blankettvorschrift stellt dann zusammen mit der jeweils ausfüllenden Gesetzesbestimmung die Vorschrift dar, die Art. 103 Abs. 2 GG genügen muß (vgl. BVerfGE 37, 201 [208 f.]).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Das Verfassungsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist, damit er in der Lage ist, sein eigenes Tun oder Unterlassen danach einzurichten (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 64, 389 [393]).
  • OLG Nürnberg, 28.12.1994 - Ws 1088/94

    Aordnung der getrennten Unterbringung in der Freizeit für die Dauer von 2 Wochen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
    Mit der Entscheidung des Senats vom 28. Dezember 1994 - Ws 1088/94 - sei die Genehmigungspflicht der Weitergabe geringwertiger Gegenstände bereits festgestellt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Auch im Bereich des Justiz- oder Maßregelvollzugs finden sich spezielle Eingriffsermächtigungen (vgl. zum Gesetzesvorbehalt im Justizvollzug etwa BVerfG, Beschluss vom 14.03.1972 - 2 BvR 41/71 -, juris; Beschluss vom 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96 -, juris Rn. 10; Kammeier/Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl. 2018, H. Sicherungsmaßnahmen Rn. 38 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

    Ob bzw. inwieweit der Erlass all dieser Regelungen auf einer ausreichenden bzw. hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage beruht, wird von der Frage der jeweiligen Grundrechtsrelevanz der einzelnen Regelung abhängen (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen für z.T. ähnlich gelagerte Regelungen auf dem Gebiet des Straf- bzw. Maßregelvollzugs: BVerfG, Beschluss vom 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95 -, juris Rn. 19; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 Ws 851/09 -, juris Rn. 16; zum Schulbereich etwa BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris; zum Ganzen auch Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 9 Rn. 33) und spielt mangels Vorliegens einer Rechtsvorschrift i.S.d. § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO im hiesigen Verfahren keine Rolle.

    Auch im Bereich des Justiz- oder Maßregelvollzugs finden sich spezielle Eingriffsermächtigungen (vgl. zum Gesetzesvorbehalt im Justizvollzug etwa BVerfG, Beschluss vom 14.03.1972 - 2 BvR 41/71 -, juris; Beschluss vom 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95 -, juris; Kammeier/Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl. 2018, H. Sicherungsmaßnahmen Rn. 38 ff. m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09

    Arrest im Strafvollzug

    Diese Voraussetzungen sind auch vorliegend erfüllt, da die Verhängung eines Disziplinararrestes im Strafvollzug, so sehr sie sich im Übrigen von der Kriminalstrafe unterscheidet, mit dieser darin übereinstimmt, dass sie eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten ist (vgl. BVerfG vom 11.6.1969 = BVerfGE 26, 186/203 f.; BVerfG vom 10.11.1995 = StV 1996, 499; BVerfG vom 11.8.1997 = NStZ 1998, 103 zu Art. 103 Abs. 2 GG).

    Der Gefangene soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Sanktionen bedroht ist, damit er sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. VerfGH vom 30.4.1991 = VerfGH 44, 41/55 f.; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/237 f.; BVerfG StV 1996, 499; BVerfG NStZ 1998, 103).

    In dieser Kombination, die als solche nicht zu beanstanden ist, müssen die einschlägigen Regelungen den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 104 Abs. 1 BV genügen (vgl. BVerfGE 26, 186/204; BVerfG StV 1996, 499; BVerfG NStZ 1998, 103).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    In einer Hausordnung bestimmte Einschränkungen für untergebrachte Personen müssen vielmehr bereits in den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes, begründet sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95 -, juris Rn. 19 (zu § 161 StVollzG); OLG Naumburg, Beschl. v. 21.6.2010 - 1 Ws 851/09 -, juris Rn. 16 (zu § 19 Abs. 1 Satz 2 MVollzG LSA) jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Vielmehr müssen die in der Hausordnung geregelten Einschränkungen aus anderen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes begründet sein (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1995 - 2 BvR 1236/95 -, StV 1996, S. 499 f.).

    Welche spezifischen Verhaltenspflichten den Strafgefangenen insofern auferlegt sind, bestimmt auf der Grundlage des § 161 StVollzG die jeweilige Hausordnung der Anstalt, sofern nicht das Strafvollzugsgesetz selber, wie z.B. in § 83 StVollzG , die Verhaltenspflichten eines Strafgefangenen bereichsspezifisch und insofern abschließend gesetzlich normiert hat (vgl. hierzu Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1995 - 2 BvR 1236/95 -, StV 1996, S. 499 f.).

  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Ws 851/09

    Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Entzug der erteilten Erlaubnis zum Besitz von

    Die in einer solchen Hausordnung geregelten Beschränkungen müssen auf anderen Vorschriften des Gesetzes gründen (BVerfG StV 1996, 499 f).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Genehmigungsvorbehalt für die Übergabe von

    Hier aufgeführte Einschränkungen für die Untergebrachten müssen sich aus anderen Normen des Strafvollzugsrechts begründen lassen (BVerfG StV 1996, 499; BVerfG NStZ 1998, 103).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19

    Anforderung an Versagung der Zulassung einer Selbstverpflegung in

    Voraussetzung ist dabei in jedem Fall eine auf Tatsachen gestützte konkrete Gefahr für die von § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V genannten Rechtsgüter, wohingegen allgemeine Befürchtungen nicht ausreichen (BVerfG StV 1996, 499; BGHSt 37, 380).
  • KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14

    Pornographisches Material, Rauchverbot sowie Durchsuchungen im Krankenhaus des

    Damit stellt § 29 Satz 2 BerlPsychKG eine Generalklausel dar, die zusätzlich zu den speziellen Regelungen unter den formulierten Voraussetzungen Grundrechtseinschränkungen erlaubt und demzufolge - wie die für den Strafvollzug geltende Generalklausel des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG - immer dann zur Anwendung kommt, soweit das Gesetz (wie im Falle von Durchsuchungen) eine besondere Regelung nicht enthält (vgl. zu § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG: BVerfG, StV 1996, 499 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2018 - 2 Ws 144/18

    Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im Vollzug der Sicherungsverwahrung

    Darin aufgeführte Einschränkungen für die Untergebrachten müssen sich aus anderen Normen des Strafvollzugsrechts begründen lassen (BVerfG StV 1996, 499; BVerfG NStZ 1998, 103).
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